Hartmann Valves GmbH
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Hartmann Technology GmbH & Co. KGCelleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ zum 31. Dezember 2018für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGBAKTIVA
ANHANG zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2018für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGBHartmann Technology GmbH & Co. KGA. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Angaben Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr in Bezug auf den Ausweis der Haftungsvergütung (nun als Umsatzerlöse) geändert. Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden Posten durchführen zu können, wurde der Vorjahreswert angepasst. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Eine Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß § 274 a Nr. 5 HGB nicht vorgenommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Die Bilanz ist nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB gegliedert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registereintrag
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahrs nicht ergeben. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter Beachtung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (going concern). Die erworbenen Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet. Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie wurden planmäßig abgeschrieben. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen Anlagenklassen beträgt:
Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden bis zu einem Wert von Euro 800,00 ohne Umsatzsteuer (geringwertige Wirtschaftsgüter) im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbestands vorgenommen. Einzelwertberichtigungen wurden keine vorgenommen, da insoweit kein Ausfallrisiko erkennbar war. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz B.1 Bilanz B.1.1 Anlagevermögen Auf die Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB wurde nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. B.1.2 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 22 (Vorjahr TEUR 2). Sie haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. B.1.3 Kapital der Kommanditisten Das Haftkapital der Gesellschaft beträgt unverändert Euro 50.000,00. B.1.4 Verbindlichkeitenspiegel Die Verbindlichkeiten setzten sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt zusammen:
C. Sonstige Angaben Hinsichtlich der sonstigen Pflichtangaben wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 286 und § 288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht. C.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 einen Arbeitnehmer. C.2 Verbundene Unternehmen Die Gesellschaft hält zum Stichtag folgende Beteiligungen an verbundenen Unternehmen:
C.3 Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführung Einzige persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Hartmann Verwaltungsgesellschaft GmbH mit Sitz in Celle. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Lüneburg unter der Registernummer HRB 102154 geführt. Das gezeichnete Kapital der Komplementärin beträgt TEUR 25. Die Geschäfte des Unternehmens wurden im Geschäftsjahr 2018 durch
als jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Komplementärin geführt. C.4 Weitere Organe der Gesellschaft Ein Aufsichtsrat oder Beirat ist nicht bestellt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde am 30. September 2019 festgestellt. |
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