LYMA Handels- und Consulting GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Vadim Tschischewskij seit 10.9.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 53.50% | |
R***** I****** | 23.25% |
Z***** I******* | 13.76% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LYMA GmbHBuchen OdenwaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021A. Geschäfts- und Rahmenbedinungen 1. Geschäftstätigkeit und Unternehmensstruktur Die LYMA zeichnet sich seit ihrer Gründung im Jahr 2012 durch stetigen Wachstum aus. Ursprünglich war die LYMA GmbH im Bereich des Handels mit gebrauchten Baufahrzeugen, insbesondere Kranfahrzeuge tätig. Bereits im Jahr 2014 wurde begonnen eigene Kranfahrzeuge zu entwickeln. Heute ist die LYMA GmbH ausschließlich im Bereich Fahrzeugbau, spezialisiert auf Kranfahrzeuge mit mittelgroßen Kränen. Die LYMA GmbH verbaut hierzu sämtliche Marken von Lastkraftwagen-Herstellern sowie ausschließlich Kräne der Marke FASSI. Ein hohes Maß an Flexibilität ermöglicht es der LYMA GmbH individuell auf Kundenwünsche einzugehen und entsprechende kundenspezifische Fahrzeuge zu bauen. Die LYMA GmbH ist hauptsächlich im europäischen Markt tätig, insbesondere Westeuropa. Diese Märkte werden ausschließlich vom Firmenstandort in Buchen (Baden-Württemberg) bearbeitet. Produktionsstandorte befinden sich momentan in Buchen und werden in 2022 um ein Produktionsstand in Walldürn erweitert. 2. Entwicklung der Gesamtwirtschaft Bedingt durch die globae Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, die damit verbundenen restriktiven Maßnahmen und die daraus resultierernden Einschnitte auf der Nachfrage- und Angebotsseite verzeichnete das Wirtschaftsjahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 eine leichte Erholung. 3. Entwicklung der Branche Der Nutzfahrzeugmarkt in Deutschland hat sich nach dem Corona-Jahr 2020 im Wirtschaftsjahr 2021 wieder leicht verbessert. Im Jahr 2021 war die Branche allerdings bei steigenden Bestellungen geprägt durch Lieferschwierigkeiten, welche zu verlängerten Lieferterminen führte. 4. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 gestaltete sich für die LYMA GmbH positiv. Die Umsätze konnten von 13.789,1 TEUR auf 20.406,7 TEUR, d.h. um 48,0 % gesteigert werden. Die Planzahlen wurden überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Warenbestand von 7.362,7 TEUR auf 10.477,4 TEUR. Die Erhöhung des Warenbestandes ergibt sich aus der Tatsache, dass die LYMA GmbH ihre Bevorratung erhöht hat um stets lieferfähig zu sein und aufgrund der Lieferschwierigkeiten im Materialbereich nicht die Lieferfristen der Kunden erhöhen mussten. Aufgurnd des Umsatzwachstum erhöhten sich die Personalkosten um 488,0 TEUR auf 1.424,9 €, was eine Steigerung von 52,1 % darstellt. Die sonstigen Aufwendungen sind ebenfalls um 54,2 % von 986,0 TEUR auf 1.520,2 TEUR gestiegen. Trotzdem konnte das Ergebnis von Steuern von 402,7 TEUR auf 576,1 TEUR gesteigert werden. Dies entspricht einer Erhöhung um 43,1 %. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass aufgrund der aktuellen Wirtschaftsentwicklung und der bereits vorhandenen Bestellungen im Jahr 2022 sich eine nochmals besseres Ergebnis erwirtschaftet wird. 5. Forschung und Entwicklung Kundenindividuelle Speziallösungen sind das Tagesgeschäft der LYMA GmbH. Somit werden Entwicklungen zusammen mit den Kunden erzielt. Die LYMA GmbH ist allerdings auch stets bemüht neue Entwicklungen im Bereich des Fahrzeugbaus zu erreichen. Dies gilt sowohl im Bereich der Fahrzeuge selbst als auch in Produktionsabläufe. Kontinuierlich werden bestehende Lösungen und Techniken optimiert und weiterentwickelt sowie anschließend getestet. Häufit erfolgt der Test zum Einsatz von neuen Materialien in Zusammenarbeit mit unseren langjährigen Lieferanten. Die fortwährende Weiterentwicklung unseres bestehenden Produktportfolios wird auch in Zukunft eine wesentlcihe Rolle im Rahmen der Geschäftstätigkeit sein. B. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist von 12.939,5 TEUR auf 17.177,6 TEUR gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 4.238,1 TEUR bzw. 32,8 %. Dabei wurde das Anlagevermögen von 2.454,0 TEUR auf 3.208,1 TEUR erhöht, was dem Bau des Produktionsgebäudes in Walldürn geschuldet ist. Die restlichen Erhöhungen resultieren aus der Erhöhung des Umlaufvermögens, wobei hierbei insbesondere die Erhöhung des Warenbestandes von 7.362,7 TEUR auf 10.477,4 TEUR, d.h. um 3.114,7 TEUR ins Auge fällt. Das Eigenkapital der LYMA GmbH konnte um 405,6 TEUR auf 1.927,2 TEUR erhöht werden, dies entspricht einer Eigenkapitaquote von 11,2 %. Die Rückstellungen wurden um 19,7 TEUR auf 85,1 TEUR erhöht. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten um 3.812,8 TEUR resultiert ausschließlich aus der Erhöhung der Lieferantenverbindlichkeiten die im Zusammenhang mit der Erhöhung des Warenbestandes einher geht. 2. Finanzlage Die Finanzlage ist durch eine stabile Eigenkapitalausstattung geprägt. Bestehende Zins- und Tilgungsverpflichtungen wurden stets pünktlich erfüllt. Lieferantenrechnungen wurden grundsätzlich unter Ausnutzung eingeräumter Skonti und Zahlungsfristen beglichen. Die LYMA GmbH war im Berichtsjahr jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen und wird auch auf Basis der Unternehmensplanung künftig ihre finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen können. 3. Ertragslage Der Umsatz konnte um 6.617,5 TEUR auf 20.406,7 TEUR gesteigert werden. Dies ist eine Erhöhung um 48,0 %. Der Inlandsumsatz beträgt 11.091,1 TEUR und der Auslandsumsatz 9.315,6 TEUR. Aufgrund der Steigerung des Materialaufwandes um 5.525,0 TEUR auf 16.768,6 TEUR wurde der Rohertrag nur um 1.164,0 TEUR auf 3.726,3 TEUR gesteigert, dies entspricht einer Erhöhung um 45,4 %. 4. Investitionen Im Rahmen unserer mittelfristigen Unternehmensplanung wird im Rahmen der Investitionstätigkeit Augenmerk auf die Fertigstellung des Produktionsgebäudes in Walldürn gelegt. Im Jahr 2022 wird darüber hinaus ein neues Verwaltungs- und Bürogebäude begonnen. C. Prognosebericht Die deutsche Wirtschaft wird nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahresverlauf bei einer Entspannung der Corona-Lage wieder an Fahrt gewinnen. Allerdings sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges aktuell nicht abschätzbar. Nach Ansicht der Geschäftsleitung muss allerdings mit sinkenden Umsätze gerechnet werden. Während im ersten Quartal 2022 eine Steigerung der Bestellungen zu sehen war, ist der Markt seit Beginn des Ukraine-Krieges ruhiger geworden. Trotz alledem liegt der Auftragsbestand aktuell über dem des Vorjahres. Die LYMA GmbH ist für das Jahr 2022 ausgelastet. Freie Kapazitäten werden genutzt um Fahrzeuge für eine Vermietpark zu produzieren. Für das Jahr 2022 gehen wir weiterhin von einer Vollbeschäftigung der Mitarbeiter aus. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage gehen wir davon aus, dass die LYMA GmbH auch 2022 einen positiven Jahresüberschuss erzielt, der sogar noch über dem Niveau des Jahres 2021 liegt. D. Chancen und Risiken Hinsichtlich der operativen Entwicklungen wird einmal im Jahr eine Planung für das jeweilige bevorstehende Geschäftsjahr erstellt. Für das laufende Geschäftsjahr erfolgt regelmäßig ein Vergleich der Ist-Zahlen mit der Ergebnis- und Finanzplanung. Das Controlling informiert die Geschäftsleitung fortlaufend. Branchenspezifische Risiken können sich bei abschwächender Konjunktur dadurch ergeben, dass sich diese auf die wirtschaftliche Situation der Kunden und somit auf die Nachfrage nach unseren Produkten negativ auswirken. Ein Kredit- oder Ausfallrisiko besteht nicht, da die Fahrzeuge stets vor Auslieferung vollständig bezahlt sein müssen. Kleinbeträge aus Mieten, Ersatzteilen oder Reparaturen gehen auf Rechnung, allerdings ist hier das Ausfallrisiko aufgrund der geringen Beträge überschaubar. Alle Umsätze und Wareneinkäufe werden in Euro abgerechnet. Ein Währungsrisiko besteht deshalb nicht. Alle aufgeführten Risikoen stellen derzeit keine Bestandsgefährdung der LYMA GmbH dar. Andere bestandsgefährdenden Risiken sind zurzeit nicht erkennbar. Die unternehmerische Tätigkeit gibt uns aber auch die Möglichkeit, Chancen zu ergreifen, die zur Sicherung unserer Marktposition und deren Ausbau genutzt werden kann. Die LYMA GmbH sieht sich durch Ihre Produkte im Markt gut aufgestellt und für die Herausforderungen der Branche gewappnet. Nach unserer Einschätzung ist der Ausblick auf die nächsten Geschäftsjahre insgesamt positiv. E. Nicht finanzielle Leistsungsindikatoren 1. Personalbereich Um dem Fachkräftemangel am Arbeitmarkt, speziell für gewerbliche Mitarbeiter, entgegen zu wirken, setzt die LYMA GmbH in der Zukunft auf die Ausbildung und Qualifizierung von Nachwuchskräften. Auch die Akquisitation von Arbeitskräften aus dem Ausland ist eine Mittel zur Mitarbeitergewinnung deren sich die LYMA GmbH bedient. 2. Arbeits- und Umweltschutz Die Bereiche Arbeits- und Umweltschutz stehen weiterhin im Fokus unseres Handelns und bilden einen wichtigen Punkt in unserem Zukunftskonzepts. Bei jeder Investition werden die genannten Faktoren mit einbezogen. Die Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten, der Abteilungsleiter bzw. Meister haben dazu geführt, dass sich die Anzahl der Arbeitsunfälle auf einem niedrigen Niveau befinden. Die Einhaltung der für unser Unternehmen geltenden umweltschutzbezogenen Rechtsvorschriften ist gewährleistet und werden stets eingehalten.
Buchen, 16. Mai 2022 Vadim Tschischewskij BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangA. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen handel es sich bei der LYMA GmbH um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§276,288HGB) und bei der Offenlegung (§327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die LYMA GmbH mit Sitz in Buchen ist im Registergericht Mannheim unter der Nummer HRB 715329 eingetragen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitII. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. 3. Finanzanlagen4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSoweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt I des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen: Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungVon den Personalaufwendungen entfallen auf:
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in Höhe von
D. Sonstige AngabenAm Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
E. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4HGB verzichtet. II. ArbeitnehmerDie nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt (ohne Organmitglieder):
F. ErgebnisverwendungDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. G. Forderungsspiegel
H. RückstellungsspiegelI.
J. Verbindlichkeitenspiegel
K. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenI. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBII. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGBSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag aus:
Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2021
Vadim Tschischewskij Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LYMA GmbH, Buchen (Odenwald) A) Eingeschränkte PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der LYMA GmbH, Buchen (Odenwald) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der der LYMA GmbH, Buchen (Odenwald), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unseren Beurteilungen aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen der im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalte in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt mit Ausnahme dieser möglichen Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlage für die eingeschränkten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieses Sachverhalts, steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen der Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. B) Grundlage für die eingeschränkten PrüfungsurteileDas Vorhandensein der Vorräte in Höhe von TEUR 8.762 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil wir die Inventur nicht beobachten und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über deren Bestand gewinnen konnten. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen insbesondere am Ausweis der Vorräte, des Jahresergebnisses sowie des Eigenkapitals hätten vorgenommen werden müssen. Dieser Sachverhalt beeinträchtigt möglicherweise auch die Darstellung des Geschäftsverlaufs im Lagebericht einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung. Die Richtigkeit der im Folgenden aufgeführten Angaben im Anhang der Gesellschaft konnte nicht abschließend geprüft werden, da uns keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise zu den betreffenden Aussagen zur Verfügung gestellt wurden. Wir können daher nicht ausschließen, dass Änderungen an den betroffenen Aussagen hätten vorgenommen werden müssen. Angaben zu den Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 i.V.m. § 268 Abs. 5 HGB Angaben zu Haftungsverhältnissen gemäß § 268 Abs. 7 HGB Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften und sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 und § 285 Nr. 3a HGB Angaben zu der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmern nach Gruppen gemäß § 285 Nr. 7 HGB Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere eingeschränkten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. C) Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Heidelberg, 23. März 2023 OT-audit
GmbH
Dirk Müller, Wirtschaftsprüfer Oskar Ulrich, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.6.2023. |
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