Creativ Dentaltechnik Bergner GmbH

Kleberstraße 5, 73033 Göppingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 540870
Eingetragen
29.12.1992
Branche
Zahntechnische LaboratorienHerstellung von orthopädischen ErzeugnissenZahnarztpraxen
Gegenstand
Herstellung und Reparatur von Zahnersatz aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Bergner
seit 19.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Creativ Dentaltechnik Bergner GmbH

Gingen

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Creativ Dentaltechnik Bergner GmbH, Gingen

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1.883,08 2.072,00
II. Finanzanlagen 218.332,90
1.883,08 220.404,90
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 26.153,59 25.503,12
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 569,99 1.723,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 44.531,20 40.415,92
71.254,78 67.642,57
C. Aktive RAP 644,95 640,81
D. Aktiver Unterschiedsbetrag 18.468,00
Summe Aktiva 92.250,81 288.688,28

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag -2.003,52 -4.398,87
III. Jahresfehlbetrag -4.339,34 2.395,35
Summe Eigenkapital 19.221,73 23.561,07
B. Rückstellungen 14.217,63 206.935,00
C. Verbindlichkeiten 58.811,45 58.192,21
Summe Passiva 92.250,81 288.688,28

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

(für Offenlegungszwecke gem. § 326 HGB)

A.                Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B.                Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

C.                                                      Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

D.                Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

E.                Sonstige Angaben

A.               Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1)                Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

2)                Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

3)                Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B.               Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1)                Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

2)                Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

3)                Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

4)                Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

5)                Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

6)                Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

7)                Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

8)                Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

9)                Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

10)              Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

11)              Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

12)              Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

13)              Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

14)              Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

15)              Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

16)              Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

17)              Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C.                Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1)                Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

2)                Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. am Bilanzstichtag nicht.

D.               Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

1)                Gezeichnetes Kapital

                   Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital

 25.564,59 €

Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

 0,00 €

Eingefordertes Kapital

 25.564,59 €

2)                Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr

7.950,75  €

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

 0,00 €

3)                Pensionsrückstellung

                   Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (alternativ: Anwartschaftsdeckungsverfahren; alternativ: Teilwertverfahren) ermittelt.

                   Dabei sind folgende grundlegenden Annahmen in die Berechnung eingeflossen:

Zinssatz

 5,25 %

Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen p.a.

0,0000 %

Zugrunde gelegte Sterbetafeln

Richttafel 2005 G von

Klaus Heubeck

                   Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Dabei wird das Verteilungswahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Anspruch genommen. Dabei wird der aufgrund der Neubewertung erforderliche Zuführungsbetrag über 15 Jahre angesammelt.

                   Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

                   Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:

Erfüllungsbetrag der Pensionen

 230.788,00 €

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände

249.256,00 €

Beizulegender Zeitwert d. verrechneten Vermögensgegenstände

18.468,00 €

                   Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:

4)                Ausschüttungssperre

                   Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

                   Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

 0,00 €

Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen

 0,00 €

Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern

 0,00 €

Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre

 0,00 €

5)                Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

                   Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

 0,00 €

Forderungen

 0,00 €

Verbindlichkeiten

 27.426,00 €

E.               Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Rainer Bergner, Zahntechnikermeister

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Gingen, 24. November 2011

                   Rainer Bergner

                   (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 05.12.2011

 

Gingen, den 24.11.2011

Creativ Dentaltechnik Bergner GmbH

Rainer Bergner

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