Heißlufttechnik Flocke GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 15553
Vorher
Heißlufttechnik F + H Beteiligungs-GmbH
Eingetragen
6.4.2004
Branche
Wärme- und KältehandelHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist: a) Planung, Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von Sondereinrichtungen und Geräten auf Heißluftbasis für Kunststoffverarbeiter und die Industrie. b) Handel mit Heißluftgeräten und Gebläsen sowie Maschinen und Werkzeugen. c) Reparatur und Wartung aller vertriebenen Geräte. d) Handel mit Halb- und Fertigerzeugnissen.

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Beat Mettler
seit 15.9.2017
Geschäftsführer
Claude Marc Jucker
seit 6.9.2017
Geschäftsführer
Andreas Cellar
seit 6.9.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

47.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heißlufttechnik Flocke GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 213.909,87 238.163,04
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.357,00 22.226,00
II. Sachanlagen 82.023,89 99.919,89
III. Finanzanlagen 112.528,98 116.017,15
B. Umlaufvermögen 2.340.480,33 2.537.054,76
I. Vorräte 1.240.026,00 1.269.887,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 406.376,28 564.829,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 694.078,05 702.338,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 18.969,44 18.794,42
Summe Aktiva 2.573.359,64 2.794.012,22

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 458.116,78 429.397,41
I. gezeichnetes Kapital 47.000,00 47.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.712,00 1.712,00
III. Bilanzgewinn 409.404,78 380.685,41
B. Rückstellungen 12.000,00 12.000,00
C. Verbindlichkeiten 2.103.242,86 2.352.614,81
Summe Passiva 2.573.359,64 2.794.012,22

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Heißlufttechnik Flocke GmbH hat ihren Sitz in Solingen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Wuppertal (Reg.Nr.HRB15553).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Es wurden erstmalig die Schwellenwerte nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angewendet, die Vorjahreswerte mussten jedoch nicht angepasst werden, ein Vergleich mit dem Jahresabschluss des Vorjahres ist damit möglich. Insbesondere die Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse ist somit gegeben.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

3. Finanzanlagen

Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

IV. Währungsumrechnung

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Aktivposten

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden fünf Jahre festgelegt.

II. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

III. Verbindlichkeiten

Gegenüber den Gesellschaftern bestanden die nachfolgenden Verbindlichkeiten: 721.194,64 Euro

Davon gegenüber dem Geschäftsführer: 721.194,64 Euro

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt: 0,00 Euro

IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Gesamtbetrag der nicht bilanzierten Pensionsverpflichtungen beträgt EUR 0,00.

Die Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften (§ 285 Nr. 3 HGB) und der Gesamtbetrag der nicht in der Bilanz enthaltenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 268 (7) HGB oder § 285 Nr. 3 HGB) sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von wesentlicher Bedeutung.

C. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Flocke Urban Geschäftsführer Alleinige und Befreiung von §181 BGB

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

D. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt.

E. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 27.02.2017 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Solingen, den 27.02.2017

Urban Flocke

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.2.2017.

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