BJM Handel
und Recycling GmbH
Schkopau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
27.570,60 |
32.232,05 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
4.010,55 |
3.893,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.570,60 |
32.232,05 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
838,61 |
1.598,99 |
| B.
Rückstellungen |
850,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.881,99 |
29.833,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
17.065,47 |
16.398,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.816,52 |
13.434,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.570,60 |
32.232,05 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG
I. Angaben und Erläuterungen zum handelsrechtlichen
Jahresabschluss
1.1
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma BJM Handel und
Recycling GmbH ist entsprechend der
Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HBG nach
den Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Soweit die §§ 266 und 275 HGB den
Ausweis von "Davon - Vermerken" in der Bilanz oder in
der Gewinn- und Verlustrechnung vorsehen, werden
diese Angaben zur Aufstellung eines klaren und
übersichtlichen Jahresabschlusses gemäß
§ 265 Abs. 6 HBG vollständig im Anhang
vorgenommen.
Die Neuregelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden seit
Beginn des Rumpfwirtschaftjahres 2011 angewendet. Bei
der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
1.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.2.1 Darstellungsstetigkeit
Das Berichtsjahr ist das Geschäftsjahr der
Gesellschaft.
1.2.2 Bilanzierungsmethoden
Der handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2017 der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften
des 3. Buches des HGB in der aktuellen Fassung und des
Gesetzes betreffend der Gesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden
die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, §§
268 - 274a sowie 276 - 278 HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
1.2.3 Ansatz und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 - 256a HGB erstellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Das übrige Umlaufvermögen wird mit
dem Nennwert angesetzt.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, um
sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.
Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen
Jahresabschlusspositionen
2.1 Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt:
Summe laut Bilanz EUR 27.059,92
davon mit einer Restlaufzeit
- von bis zu einem Jahr EUR 27.059,92
2.2 Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Summe laut Bilanz EUR 25.881,99
davon mit einer Restlaufzeit
- von bis zu einem Jahr EUR 25.881,99
II. Ergänzende Angaben
1. Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr von Herrn Jürgen Sperlich als
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
wahrgenommen. Herr Jürgen Sperlich vertritt die
Gesellschaft alleine.
2. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr keine
Arbeitnehmer beschäftigt, die Gehalt bezogen haben.
3. Ergebnisverwendungsvorschlag für das
Geschäftsjahr 2018:
Der Verlustvortrag von
EUR -23.401,01 wird erhöht um den
Jahresfehlbetrag von EUR -760,38 als
Verlustvortrag im verbleibenden Gesamtbetrag von
EUR -24.161,39 auf neue Rechnung vorgetragen.
Fürth/Bayern, den 15. Oktober 2019
. ........................................
Jürgen
Sperlich
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2019 festgestellt.
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