PapZub
GmbH
Ludwigsfelde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.947,00 |
60.144,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
47.556,00 |
60.143,00 |
| II.
Sachanlagen |
17.391,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
170.690,22 |
160.142,98 |
| I.
Vorräte |
97.581,00 |
81.523,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.455,14 |
72.271,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.654,08 |
6.347,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.572,88 |
338,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
237.210,10 |
220.625,92 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.651,66 |
64.962,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
40.000,00 |
40.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
37,08 |
12.206,56 |
| IV.
Jahresüberschuss |
688,74 |
12.169,48 |
| B.
Rückstellungen |
3.983,00 |
4.183,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
167.575,44 |
151.480,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
237.210,10 |
220.625,92 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma PapZub GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform erstellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Auf der Grundlage der in § 267 HGB angegebenen
Größenklassenmerkmale ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der
Unternehmenstätigkeitbeachtet.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten des Anlagevermögens
wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch
notwendige Gemeinkosten einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen, im Jahr
des Zuganges zeitanteilig.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, letztere unter Berücksichtigung
von Einzel- und Gemeinkosten, angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren zum Bilanzstichtag noch ungewissen
Verbindlichkeiten unter Würdigung aller erkennbaren
Risiken gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt als Anlage
zur Bilanz.
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen
nach § 253 Abs.3 S. 3 HGB wegen dauernder
Wertminderung enthalten.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
EUR 12.587,00 bei immateriellen
Vermögensgegenständen
EUR 705,97 bei
Sachanlagen
Umlaufvermögen
Der Material- und Warenbestand wurde durch
körperliche Bestandsaufnahme zeitnah zum
Abschlussstichtag ermittelt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
anhand einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Zins-, Skonto- und
Ausfallrisikos wurden Pauschal- nach
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der ausgewiesene ARAP umfasst im Wesentlichen auf den
Zinsfestschreibungszeitraum abgegrenzte
Bearbeitungsgebühren.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Berufsgenossenschaftsbeiträge und
Jahresabschlusskosten. Abzinsungen gemäß §
253 Abs.2 HGB waren nicht erforderlich.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind anhand einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen und zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung weitestgehend ausgeglichen.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind unter
anderen Umsatzsteuerverbindlichkeiten,
Mietverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus dem
Lohnzahlungszeitraum Dezember ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
länger als 5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Besondere Haftungsverhältnisse oder sonstige
finanzielle Verpflichtungen außerhalb der Bilanz
gemäß § 251 HGB, insbesondere
Bürgschaftsübernahmeerklärungen und
gewährte Pfandrechte für fremde
Verbindlichkeiten, bestehen nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Robby Thiel
Ludwigsfelde, den 30.05.2017
gez. Robby Thiel
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.5.2017.
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