R. S. FASHION CONCEPT GmbHLiquidiert
Bahnhofstraße 44, 02689 Sohland a.d. Spree, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Rämisch seit 14.2.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Steffen Rämisc | 25.00% |
Sabine Rämisc | 25.00% |
Robert Rämisc | 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
R. S. FASHION CONCEPT GmbHBautzenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20151. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Vermögensgegenstände von geringem Wert mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht zu berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Pensionszusagen wurden nicht erteilt. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Fremdwährungsposten wurden sofern vorhanden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. 3. Angaben zur Bilanz ANLAGEVERMÖGEN Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.745,78 € (Vj. 0,00 €) und gegenüber dem Einzelunternehmen Sabine Rämisch in Höhe von 28.777,40 € (Vj. 16.730,70 €). AKTIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens kann laut Handelsrecht dort verzichtet werden, wo wegen der Geringfügigkeit der in Betracht kommenden Beträge eine Beeinträchtigung des Einblicks in die Vermögens- und Ertragslage nicht zu befürchten ist, wie etwa bei der Abgrenzung regelmäßig wiederkehrender, der Höhe nach bedeutungsloser Beträge. Insoweit besteht kein Widerspruch zum Vollständigkeitsgebot. Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit darf daher auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten verzichtet werden, wenn die abzugrenzenden Beträge (bis 410,00 €) nur von untergeordneter Bedeutung sind und eine unterlassene Abgrenzung das Jahresergebnis nur unwesentlich beeinflussen würde. Entsprechend wurden nur Posten über der Wesentlichkeitsgrenze von 410,00 € berücksichtigt. EIGENKAPITAL / ERGEBNISVERWENDUNG Auf Vorschlag der Geschäftsführung wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr erhöht um den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr von € 5.934,88 auf neue Rechnung vorgetragen. VERBINDLICHKEITEN Darlehen mit einem Restschuldbetrag in Höhe von insgesamt 117.297,80 € sind mit den zu finanzierenden Wirtschaftsgütern, selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, Abtretung einer Kapitallebens- versicherung und einer Risikolebensversicherung sowie Eintragung von Buchgrundschulden besichert. Davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit größer als 5 Jahre bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 €. Die Verbindlichkeiten beinhalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 88.341,44 €. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten keine latente Steueraufwendungen. 5. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag besteht keine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB: GESCHÄFTSFÜHRUNG Vom 01.01.2015 bis 31.12.2015erfolgte die Geschäftsführung der R. S. FASHION CONCEPT GmbH durch die Geschäftsführerin:
Die Geschäftsführerin ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. PROKURA Zum 31.12.2015 waren keine Prokuristen bestellt.
Bautzen, den 22. August 2017 Sabine Rämisch, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2017 festgestellt. |
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