R. S. FASHION CONCEPT GmbHLiquidiert

Bahnhofstraße 44, 02689 Sohland a.d. Spree, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 23384
Eingetragen
14.2.2005
Branche
Einzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit BekleidungGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Textileinzelhandel

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Rämisch
seit 14.2.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
Steffen Rämisc
25.00%
Sabine Rämisc
25.00%
Robert Rämisc
25.00%

Gesellschafter
Beta

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Steffen Rämisc
Taubenheim/ Spree
12.500 €
25.00%
Sabine Rämisc
Taubenheim/ Spree
12.500 €
25.00%
Robert Rämisc
Wilsdruff OT Kesselsdorf
12.500 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

R. S. FASHION CONCEPT GmbH

Bautzen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 44.393,00 91.228,00
I. Sachanlagen 44.393,00 91.228,00
B. Umlaufvermögen 359.924,63 395.929,46
I. Vorräte 309.924,07 351.502,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.589,72 35.797,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.410,84 8.628,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.550,74 8.296,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 411.868,37 495.453,71

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 51.460,23 45.525,35
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 90.122,64 90.122,64
III. Verlustvortrag 94.597,29 98.937,20
IV. Jahresüberschuss 5.934,88 4.339,91
B. Rückstellungen 9.846,26 6.776,68
C. Verbindlichkeiten 350.561,88 443.151,68
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 261.034,72 314.011,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 411.868,37 495.453,71

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB sowie nach ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB erstellt.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Vermögensgegenstände von geringem Wert mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht zu berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Fremdwährungsposten wurden sofern vorhanden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

3. Angaben zur Bilanz

ANLAGEVERMÖGEN

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.

Forderungen gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 2.745,78 € (Vj. 0,00 €) und gegenüber dem Einzelunternehmen Sabine Rämisch in Höhe von 28.777,40 € (Vj. 16.730,70 €).

AKTIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Auf den Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens kann laut Handelsrecht dort verzichtet werden, wo wegen der Geringfügigkeit der in Betracht kommenden Beträge eine Beeinträchtigung des Einblicks in die Vermögens- und Ertragslage nicht zu befürchten ist, wie etwa bei der Abgrenzung regelmäßig wiederkehrender, der Höhe nach bedeutungsloser Beträge.

Insoweit besteht kein Widerspruch zum Vollständigkeitsgebot. Nach Maßgabe des Grundsatzes der

Wesentlichkeit darf daher auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten verzichtet werden, wenn die abzugrenzenden Beträge (bis 410,00 €) nur von untergeordneter Bedeutung sind und eine unterlassene Abgrenzung das Jahresergebnis nur unwesentlich beeinflussen würde.

Entsprechend wurden nur Posten über der Wesentlichkeitsgrenze von 410,00 € berücksichtigt.

EIGENKAPITAL / ERGEBNISVERWENDUNG

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr erhöht um den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr von € 5.934,88 auf neue Rechnung vorgetragen.

VERBINDLICHKEITEN

Darlehen mit einem Restschuldbetrag in Höhe von insgesamt 117.297,80 € sind mit den zu finanzierenden Wirtschaftsgütern, selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, Abtretung einer Kapitallebens- versicherung und einer Risikolebensversicherung sowie Eintragung von Buchgrundschulden besichert.

Davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit größer als 5 Jahre bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 0,00 €.

Die Verbindlichkeiten beinhalten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 88.341,44 €.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten keine latente Steueraufwendungen.

5. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag besteht keine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Vom 01.01.2015 bis 31.12.2015erfolgte die Geschäftsführung der R. S. FASHION CONCEPT GmbH durch die Geschäftsführerin:

Frau Sabine Rämisch

Die Geschäftsführerin ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

PROKURA

Zum 31.12.2015 waren keine Prokuristen bestellt.

 

Bautzen, den 22. August 2017

Sabine Rämisch, Geschäftsführerin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.08.2017 festgestellt.

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