Neuwerk Immobilien-eGbR
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Krumm seit 2.1.2020 | Liquidator |
Birgitt Loeck seit 24.5.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MBK Modulares Baukonzept GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt. Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht des Artikels 67 Absatz 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die getroffenen Maßnahmen zur Änderung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft zu einer positiven Fortführungsprognose führen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: 1. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. 3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung der zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt. 4. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
5. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. 6. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in Höhe von € 97.707,14 ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 74.713,31 enthalten. 7. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern gemäß § 274 Absatz 1 HGB wurde verzichtet, da eine größenabhängige Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften besteht (§ 274a Nr. 5 HGB). 8. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. 9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 HGB Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr bestehen in Höhe von € 135.853,77. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von € 583.099,19. Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB). Geschäftsführer waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Frau Barbara Krumm und Frau Birgitt Loeck (§ 285 Nr. 10 HGB). Die MBK Modulares Baukonzept GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der GVG Harmonie Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Flensburg ohne feste Einlage (§ 285 Nr. 11a HGB)
Flensburg, den 28. November 2011 gez. Barbara Krumm gez. Birgitt Loeck sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2011 festgestellt. |
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