Engel und
Partner GmbH
Potsdam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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203.279,00
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233.933,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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0,00
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0,00
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II. Sachanlagen
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128.779,00
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163.183,00
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III. Finanzanlagen
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74.500,00
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70.750,00
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B. Umlaufvermögen
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1.834.726,53
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970.020,19
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I. Vorräte
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1.111.730,17
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133.671,92
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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126.303,19
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161.433,48
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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596.693,17
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674.914,79
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Summe Aktiva
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2.038.005,53
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1.203.953,19
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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551.648,66
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435.983,28
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I. Gezeichnetes Kapital
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150.000,00
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150.000,00
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II. Kapitalrücklage
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0,00
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0,00
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III. Gewinnrücklagen
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0,00
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0,00
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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285.983,28
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153.487,35
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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115.665,38
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132.495,93
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B. Rückstellungen
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130.345,00
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244.363,00
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C. Verbindlichkeiten
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1.356.011,87
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523.606,91
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00
|
|
0,00
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Summe Passiva
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2.038.005,53
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1.203.953,19
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Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Engel und Partner GmbH,
eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam
unter der Nummer HRB5136, wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform erstellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Einzelne Sachverhalte, die im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden
können, sind nicht erkennbar.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
Auf der Grundlage der in § 267 HGB angegebenen
Größenklassenmerkmale ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen, im Jahr
des Zuganges zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
• Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, letztere unter Berücksichtigung
von Einzel- und Gemeinkosten, angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen wurden für alle weiteren zum
Bilanzstichtag noch ungewissen Verbindlichkeiten unter
Würdigung aller erkennbaren Risiken gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt als Anlage
zum Anhang.
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen
nach § 253 Abs.3 S. 3 HGB wegen dauernder
Wertminderung enthalten.
Zuschreibungen nach § 253 Abs.5 HGB wurden nicht
vorgenommen.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- EUR 56.252,45 bei Sachanlagen
Umlaufvermögen
Das Vorratsvermögen umfasst sowohl Material-
bzw. Warenbestände als auch Unfertige Leistungen.
Der Material- und Warenbestand wurde durch
körperliche Bestandsaufnahme zeitnah zum
Abschlussstichtag ermittelt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
anhand einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Zins-, Skonto- und
Ausfallrisikos wurden Pauschalwertberichtigungen
vorgenommen.
Unter Berücksichtigung der Steuervorauszahlungen
und des voraussichtlich anfallenden endgültigen
Ertragsteueraufwandes wurden Steuerüberzahlungen
ermittelt und unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Tantieme, Gewährleistungsansprüche,
Urlaubsansprüche und Jahresabschlusskosten.
Abzinsungen gemäß § 253 Abs.2 HGB waren
nicht erforderlich.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind anhand einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen und zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung weitestgehend ausgeglichen.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
überwiegend Verbindlichkeiten aus dem
Lohnzahlungszeitraum Dezember ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Besondere Haftungsverhältnisse oder sonstige
finanzielle Verpflichtungen außerhalb der Bilanz
gemäß § 251 HGB, insbesondere
Bürgschaftsübernahmeerklärungen und
gewährte Pfandrechte für fremde
Verbindlichkeiten, bestehen nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch
Jürgen Strunk und Frank Engel geführt.
Potsdam, den 20. Juni
2023
gez.
Jürgen Strunk
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 21. Juni 2023
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