Zahntechnik Stenzel GmbHLiquidiert
Gebrüder-Kreßmann-Straße 36, 17506 Gützkow, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd-Joachim Stenzel seit 18.2.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Zahntechnik Stenzel GmbHGützkowJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAKTIVA
AnhangBilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundsätzliches zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Die Buchführung wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. HGB erstellt. Der aus der Buchführung entwickelte Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Bilanzierung und Bewertung erfolgten gemäß §§ 242 ff. HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmesfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden, die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die Sachanlagen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihren Anschaffungskosten bewertet worden. Die Anschaffungskosten wurden i. S. d. § 255 Abs. 1 HGB ermittelt. Selbst hergestellte Anlagegüter sind im Berichtsjahr der Gesellschaft nicht enthalten, so dass eine Bewertung zu Herstellungskosten nicht zu erfolgen hatte. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr in Höhe von 9.942,15 EUR enthalten. Die restlichen sonstigen Vermögensgegenstände und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Über die sonstigen Vermögensgegenstände wurden genaue Aufzeichnungen geführt. Dem strengen Niederstwertprinzip wurde beim Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände Rechnung getragen. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Das Stammkapital ist i. H. v. 25.000,00 EUR voll eingezahlt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Es sind keine Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bilanziert. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung durch: Helga Stenzel Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung wurden nicht eingegangen. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 BGB oder sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Ebenso bestanden keine Gewährleistungsverpflichtungen über den brachenüblichen Umfang hinaus. Beteiligungen Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Gützkow, den 12.12.2012
gez. Helga Stenzel Geschäftsführer
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