Zeelink-Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hubertus Josef Kuhr seit 12.10.2011 | Geschäftsführer |
Henrich von Kopp-Colomb seit 12.10.2011 | Prokura |
Cumhur Dr. Sert seit 12.10.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.60% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Open Grid Regional GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANGOpen Grid Regional GmbH, Essen ANHANG für das Geschäftsjahr 2017 I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Die Open Grid Regional GmbH (OGR), Essen, wurde mit dem Gesellschaftsvertrag vom 29. Mai 2007 gegründet und am 29. Juni 2007 in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 19964 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264 ff. HGB), des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Für den Vorjahresvergleichszeitraum wurde das entsprechende Gliederungsschema für die Gewinn und Verlustrechnung nach den Vorschriften des BilRUG angepasst. Die Open Grid Europe GmbH (OGE), Essen, ist die Alleingesellschafterin der OGR. Mit OGE besteht seit dem 1. Januar 2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Gegenstand der OGR ist die Nutzung, die Wartung, der Betrieb und der Ausbau eigener und fremder Gasversorgungsnetze, einschließlich des Transports von Gas, der Vermarktung von Kapazitäten von Gasversorgungsnetzen, aller damit verbundenen kaufmännischen, finanziellen und technischen Dienstleistungen sowie der Vermittlung solcher Geschäfte. Die Gesellschaft erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft macht von den größenspezifischen Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 Abs. 1, 266 Abs. 1, 274a, 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten aktiviert und unter Berücksichtigung aller erkennbaren (Einzel-)Risiken bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ein- bzw. Auszahlungen vor dem Stichtag gebildet, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Dies beinhaltet auch eine Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB unter Zugrundelegung eines seitens der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Durchschnittszinssatzes (Euro-Raum) der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Abzinsung der einzelnen Rückstellungen erfolgt unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der jeweiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag. Rückstellungen von nicht unerheblicher Bedeutung sind erläutert. Erträge aus der Abzinsung der Rückstellungen werden in der GuV nach § 277 Abs. 5 HGB unter den "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" erfasst und als "Davon-Vermerk" ausgewiesen. Aufwendungen aus der späteren Aufzinsung der Rückstellungen werden in der GuV nach § 277 Abs. 5 HGB unter den "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" erfasst und als "Davon-Vermerk" ausgewiesen. Rückstellungen für Verpflichtungen zur zukünftigen Entgeltabsenkung werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierfür werden die Verpflichtungen zunächst mit dem gemäß § 5 Abs. 2 ARegV anzuwendenden Zinssatz aufgezinst und anschließend unter Zugrundelegung eines seitens der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichten, restlaufzeitspezifischen Durchschnittszinssatzes der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst. Bei der Bewertung der Rückstellungen werden Vorteile aus noch nicht realisierten künftigen Ansprüchen berücksichtigt, sofern diese zwingend bei Erfüllung der Verpflichtung realisiert werden. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem Transportgeschäft.
Forderungen gegen Gesellschafter resultieren aus der Verlustübernahme durch OGE nach Saldierung mit Verbindlichkeiten aus laufendem Verrechnungsverkehr. Zwischen OGR und OGE besteht eine Cash-Pooling-Vereinbarung. Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten eine Ausgleichsforderung gegenüber der Ferngas Netzgesellschaft mbH (FGN). (2) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Es wurden keine aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für 2018 gebildet. Der Vorjahreswert beträgt € 1,1 Mio. (3) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt wie im Vorjahr € 0,5 Mio. Alleinige Gesellschafterin der OGR ist OGE. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. (4) Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen (€ 1,7 Mio, Vorjahr € 1,5 Mio) beinhalten im Wesentlichen mit € 1,6 Mio (Vorjahr € 0 Mio) Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für technische Dienstleistungen. Weitere Rückstellungen wurden für noch nicht abgerechnete Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, für ausstehende Rechnungen für Transportentgeltabrechnungen sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses gebildet. (5) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus Verpflichtungen gegenüber FGN aus dem Regulierungskonto sowie aus dem Transportgeschäft. Die Sonstigen Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Transportkunden. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (6) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen mit € 60,8 Mio (Vorjahr € 58,2 Mio) ausschließlich auf das Gastransportgeschäft sowie auf transportnahe Dienstleistungen und werden ausschließlich im Inland erzielt. (7) Sonstige betriebliche Erträge Dieser Posten resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus 2016. (8) Materialaufwand Im Materialaufwand werden die Aufwendungen für Leistungen der FGN im Zusammenhang mit der Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung sowie Aufwendungen für technische Dienstleistungen betreffend das Transportnetz zusammengefasst. Darüber hinaus sind Transportleistungen, die im Wesentlichen von OGE abgerechnet wurden, sowie kaufmännische Dienstleistungen der OGE enthalten. Geschäfte größeren Umfang nach § 6b Abs. 2 EnWG ergeben sich aus vorgenannten Sachverhalten mit OGE als verbundenem Unternehmen in Höhe von insgesamt € 33,9 Mio (Vorjahr € 33,1 Mio). (9) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Prüfungskosten, Versicherungsaufwendungen und sonstige Gebühren. (10) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Dieser Posten resultiert im Wesentlichen aus den erhaltenen Verzugszinsen. (11) Zinsen und ähnliche AufwendungenAufzinsungen von Rückstellungen. Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen entfällt fast vollständig auf die Aufzinsungen von Rückstellungen. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus dem Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungsvertrag zwischen FGN und OGR ergeben sich keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Vorjahr: € 12,1 Mio). Aus dem Vertrag für technische Dienstleistungen zwischen FGN und OGR ergeben sich keine zukünftigen finanziellen Verpflichtungen (Vorjahr: € 8,6 Mio). Aus dem kaufmännischen Dienstleistungsvertrag zwischen OGE und OGR ergeben sich keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Vorjahr: € 2,5 Mio). Sämtliche oben genannten Verträge sind gekündigt und enden zum 31. Dezember 2017. Rechnungsmäßige Entflechtung der Rechnungslegung Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft stellen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs "Gasverteilung" im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EnWG dar. Ergänzende Angaben OGR beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 unverändert kein eigenes Personal i. S. d. § 285 Nr. 7 i.V. m. § 267 Abs. 5 HGB. Der Geschäftsführer erhielt im Berichtszeitraum keine Bezüge aus der Gesellschaft. Geschäftsführer der Open Grid Regional GmbH Hubertus Kuhr, Düsseldorf Konzern OGR wird in den von VGT aufgestellten Konzernabschluss nach den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, einbezogen. Die VGT stellt für den kleinsten Kreis als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf.
Essen, den 09. März 2018 gez. Kuhr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. August 2018 |
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