PSC Europe
GmbH
Wipperfürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.466,00 |
2.597,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.466,00 |
2.597,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.068,08 |
38.183,76 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
4.100,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.517,64 |
30.647,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.550,44 |
3.436,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
849,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.534,08 |
41.630,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.720,00 |
12.862,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.137,48 |
12.951,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.857,48 |
814,44 |
| B.
Rückstellungen |
3.360,95 |
3.050,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.453,13 |
25.717,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.534,08 |
41.630,25 |
Anhang 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PSC Europe GmbH ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 678 (8) S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Gem. § 246 (2) S. 1 HGB sind die Posten der
Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der
Gesellschaft dauerhaft zu dienen. Die Bilanzierung von
immateriellen Vermögensgegenständen und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibung.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB).
Sowohl bei immateriellen Vermögensgegenständen
als auch bei beweglichen Anlagegütern werden lineare
Abschreibungen vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 (2) EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (§ 255 (2) HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 (1) HGB).
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 (1) S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 (1) S. 2 HGB).
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 38.453,13
(Vorjahr: Euro 25.717,73).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
betragen Euro 7.553,11 (Vorjahr: Euro 6.518,21).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB aufgestellt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren die
Herren Olaf Clemens und Gerhard Dahl.
Die Schutzklausel gem. § 286 (4) HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGBH wurde
Gebrauch gemacht.
Wipperfürth, 13. Februar 2013
Olaf
Clemens
Gerhard Dahl
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2013 festgestellt.
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