BoDeWa
GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
443.073,19 |
151.480,19 |
| I.
Sachanlagen |
432.821,00 |
141.228,00 |
| II.
Finanzanlagen |
10.252,19 |
10.252,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.816.393,43 |
6.970.325,50 |
| I.
Vorräte |
3.820.829,07 |
6.012.986,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.934.189,86 |
828.741,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
239.773,42 |
225.082,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.374,50 |
128.597,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.585,82 |
4.585,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.264.052,44 |
7.126.391,51 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
241.626,39 |
113.290,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
216.626,39 |
88.290,34 |
| B.
Rückstellungen |
145.276,82 |
97.713,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.877.149,23 |
6.915.387,73 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.720.370,44 |
6.899.683,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
156.778,79 |
15.703,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.264.052,44 |
7.126.391,51 |
Anhang
BoDeWa GmbH
Mainz
Anhang
zum
31.12.2018
Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der BoDeWa GmbH wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine
Kapitalgesellschaften i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. Informationen zur Bilanz
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 239.773,42 Euro
(225.082,81 Euro), davon gegen den Gesellschafter Thorsten
Henritzi i.H. von 148.660,25 Euro (130.042,49 Euro) zu
einem Zinssatz von 5,00%
Des Weiteren besteht eine Forderung gegen den
Gesellschafter Thorsten Henritzi i. H. von 500,00 Euro
(1.613,40 Euro) zu einem Zinssatz von 8,00% mit einer
Laufzeit bis zu einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 0,00 Euro.
C. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Margarete Alt geführt.
Ansonsten waren keine weiteren Organe bestellt.
Mainz, den 16.03.2020
gez. Margarete Alt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2020 festgestellt.
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