ALB FILS KLINIKUM GmbH
Eichertstraße 3, 73035 Göppingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Wolter seit 19.12.2023 | Prokura |
Ingo Karl Dr. Hüttner seit 15.3.2017 | Geschäftsführer |
Wolfgang Schmid seit 18.6.2013 | Geschäftsführer |
Martina Heusel seit 13.12.2011 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Landkreis Göppingen, Körperschaft des öffentlichen Rechts | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
Lumis Südwest GmbHAufgelöst | 11.10% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALB FILS KLINIKUM GmbH (vormals: ALB FILS KLINIKEN GmbH)GöppingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis A. Prüfungsauftrag B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks C. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen III. Sonstige für die Überwachung des Unternehmens wesentliche Feststellungen D. Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse I. Ertragslage II. Vermögenslage III. Finanzlage E. Prüfungsdurchführung I. Gegenstand der Prüfung II. Art und Umfang der Prüfung III. Unabhängigkeit F. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Vorjahresabschluss II. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung III. Gesamtaussage des Jahresabschlusses G. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags I. Prüfungsfeststellungen gemäß § 53 HGrG II. Sonstige Erweiterungen des Prüfungsauftrags H. Schlussbemerkung Anlagenverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Fragenkatalog zur Prüfung des § 53 HGrG Rechtliche Verhältnisse Steuerliche Verhältnisse Abkürzungsverzeichnis
Hinweis: Aus technischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakten Werten auftreten. A. Prüfungsauftrag Durch die Gesellschafterversammlung der ALB FILS KLINIKUM gGmbHGöppingen(im Folgenden auch "AFK" oder "Gesellschaft" genannt)wurden wir am 18. Juli 2023 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Daraufhin erteilte uns die Geschäftsführung den Auftrag, den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Lageberichtunter Einschluss der Buchführung gem. §§ 316 ff HGB zu prüfen und über das Ergebnis unserer Prüfung zu berichten. Der Gegenstand, die Art und der Umfang der Prüfung, die wir unserem Auftrag zugrunde gelegt haben, sind in Abschnitt E dargestellt. Auftragsgemäß wurde der Prüfungsumfang um folgende Sachverhalte erweitert:
Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt G. Die Durchführung der Prüfung erfolgte unter Beachtung der durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) vorgegebenen Grundsätze. Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, sind die als Anlage 9 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01.01.2017 maßgebend. Dieser Prüfungsbericht ist an das geprüfte Unternehmen gerichtet. Er wurde zur Dokumentation der durchgeführten Prüfung gegenüber der Gesellschaft und nicht für Zwecke Dritter erstellt, denen gegenüber wir entsprechend der im Regelungsbereich des § 323 HGB geltenden Rechtslage keine Haftung übernehmen. B. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Zu dem Jahresabschluss und Lagebericht Anlage 1 bis 4 ) haben wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALB FILS KLINIKUM gGmbH, Göppingen PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der ALB FILS KLINIKUM gGmbH, Göppingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALB FILS KLINIKUM gGmbH, Göppingen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." C. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir im Folgenden zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft durch die gesetzlichen Vertreter Stellung. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Im Lagebericht der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind folgende Aussagen hervorzuheben:
Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für vertretbar. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:
Zusammenfassende Feststellung Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse halten wir die Darstellung und Beurteilung der Lage der Gesellschaft und ihrer voraussichtlichen Entwicklung durch die gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend. II. Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen In Erfüllung unserer Berichtspflicht i. S. d. § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB über Tatsachen, die den Bestand der Kapitalgesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können, weisen wir besonders auf die von der Geschäftsführung in Abschnitt IV des Lageberichts dargestellten Sachverhalte hin, wonach zum Fortbestand der Gesellschaft auch künftig die Aufrechterhaltung der Unterstützung durch den Gesellschafter erforderlich ist. Die wirtschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft haben sich aufgrund der sich zunehmend verschlechternden externen Rahmenbedingungen, insbesondere in den letzten Jahren, negativ entwickelt. Durch den derzeit erwirtschafteten negativen operativen Cash-Flow können weitere eigenmittelfinanzierte Investitionen nicht mehr gestemmt werden. Eine weitere Verschuldung ist derzeit nicht finanzierbar. Die Gesellschaft ist auf die finanzielle Unterstützung des Gesellschafters angewiesen. Der Landkreis Göppingen als Gesellschafter unterstützt die Gesellschaft in Form von Verlustausgleichen, Investitionskostenzuschüssen, Gesellschafterdarlehen und Bürgschaften. Basis hierfür ist der am 21. Oktober 2021 abgeschlossene Betrauungsakt, der den Betrauungsakt vom 11. November 2016 ersetzt. Der Betrauungsakt hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Auf Grundlage des Betrauungsaktes, der mit Unterstützung des Gesellschafters bereits in Umsetzung befindlichen baulichen Neuorganisation und dem gesetzlichen Versorgungsauftrag geht die Geschäftsführung davon aus, dass die Unterstützung durch den Landkreis Göppingen auch weiterhin gegeben ist. Die Geschäftsführung sieht daher in der Gesamtbetrachtung für die Jahre 2024 und 2025 keine bestandsgefährdenden Risiken. Nach den uns vorliegenden Auskünften und Informationen halten wir die Einschätzung der Geschäftsführung für angemessen. Aufgrund der bereits zugesagten und geplanten Maßnahmen des Gesellschafters und der angestoßenen strukturellen Maßnahmen ist mit einer Bestandsgefährdung im angegebenen Prognosezeitraum nicht ernsthaft zu rechnen. III. Sonstige für die Überwachung des Unternehmens wesentliche Feststellungen Die Gesellschafter unterstützen die Gesellschaft in Form von Verlustübernahmen, Investitionsfördermaßnahmen sowie Bürgschaften. Dies wird durch entsprechende Betrauungsakte zugunsten der Gesellschaft legitimiert. Wir gehen nach dem gegenwärtigen Stand unserer Einschätzung davon aus, dass diese Leistungen die Voraussetzungen einer zulässigen Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 2 AEUV und der Freistellungsentscheidung 2005/824/EG der EU-Kommission (Monti-Paket) und dessen Nachfolgeregelung, dem seit 2012 geltenden Almunia-Paket, erfüllen. D. Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet. I. Ertragslage
Anmerkung: Der Ausweis von Nutzungsentgelten, Wahlleistungen und ambulanten Erlösen wurde im Berichtsjahr an die vertraglichen Konstellationen angepasst. Die Vorjahreswert wurden wie folgt geändert: Von den Nutzungsentgelten wurde ein Betrag in Höhe von T€ 6.352 auf die Ambulanzen (T€ 6.035) und die Wahlleistungserlöse (T€ 287) umgebucht. Die Erlöse aus Krankenhausleistungen sind insgesamt um T€ 4.738 bzw. 3,0 % zurückgegangen. Die DRG-Erlöse liegen um T€ 6.751 bzw. 6,7 % über dem Vorjahreswert. Die Steigerung ist zum einen auf die Erhöhung des Landesbasisfallwertes um 4,4 % zurückzuführen. Zudem konnten aber auch die erbrachten Leistungen gesteigert werden. Die im Berichtsjahr erbrachten Casemix-Punkte sind um 652 Punkte bzw. 2,5 % angestiegen. Eine Steigerung konnte im Bereich der Pflegeerlöse erzielt werden. Die Pflegeerlöse sind im Berichtsjahr um T€ 2.353 angestiegen. Darüber hinaus konnten zusätzliche Erlöse aus der Förderung der Geburtshilfe sowie der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Höhe von T€ 570 erzielt werden. Die Erlöse aus den Corona-Hilfen (u.a. Mehrkostenpauschalen und den Corona-Freihaltepauschalen) sind im Berichtsjahr entfallen. Im Vorjahr konnten aus den Corona-Hilfen Erlöse in Höhe von T€ 10.148 erzielt werden. Auch die Erlöse aus Corona Testungen sind um T€ 2.199 zurückgegangen. Der Anstieg der Erlöse aus den Ambulanzen ist auf das ambulante Operieren (T+ T€ 399), die Erlöse aus den MVZ's (+ T€ 200) und die Notfallambulanz (T€ 167) zurückzuführen. Die Erlöse aus Nutzungsentgelten sind insbesondere aufgrund der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere Zytostatika (+ T€ 1.066), angestiegen. Die Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches teilen sich wie folgt auf:
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Die Ursache für die Erhöhung der Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um insgesamt T€ 2.626 resultiert im Wesentlichen aus T€ 2.914 höheren Aufwendungen für Medikamente. Die Energiekosten sind um T€ 580 angestiegen. Die Kosten für den medizinischen Sachbedarf sind hingegen um T€ 908 gesunken. Ursächlich hierfür sind die Laborkosten. Der Anstieg der bezogenen Leistungen resultiert im Wesentlichen aus den Kosten für Leasingkräfte. Diese sind um T€ 1.095 angestiegen. Auch die Kosten für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte sind um T€ 379 angestiegen. Der Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse ist auf die Energiehilfen nach § 26f KHG sowie auf die Landeshilfe 4.0 zurückzuführen. Die anderen betrieblichen Erträge sind auf dem Niveau des Vorjahres und umfassen im Wesentlichen Erträge aus Boni und Skonti (T€ 2.280; Vj.: T€ 2.331) und Drittmittel (T€ 251; Vj.: T€ 278) Die Erhöhung des Personalaufwands um T€ 3.406 bzw. 2,4 % resultiert im Wesentlichen aus den Tariferhöhungen im TVöD sowie Marburger Bund. Die im Unternehmen beschäftigten Vollkräfte sind um 18,3 VK bzw. 0,1 % auf 1.623,7 zurückgegangen. Die personalbezogenen Rückstellungen konnten durch die Auszahlung von Überstunden um T€ 2.029 gesenkt werden. Die durchschnittlichen Personalkosten je Vollkraft betragen T€ 89,8 (Vj.: T€ 86,8). Die anderen betrieblichen Aufwendungen (inkl. Steuern) erhöhten sich im Berichtsjahr um T€ 986 auf T€ 18.360. Der Anstieg betrifft vor allem die Rechts- und Beratungskosten (+ T€ 582) sowie die Abgaben und Versicherungen (+ T€ 243). Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Die Ausgleichsbeträge für frühere Geschäftsjahre betreffen im Vorjahr im Wesentlichen das Pflegebudget 2020 sowie den Ganzjahresausgleich. II. Vermögenslage Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen in T€ für die beiden Abschlussstichtage 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022.
Anlagevermögen Die Buchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 60.995 auf T€ 388.631. Die Veränderung resultiert aus Zugängen in Höhe von T€ 74.541, Abgängen zu Buchwerten in Höhe von T€ 26 und Abschreibungen in Höhe von T€ 13.520. Die Zugänge betreffen mit T€ 68.564 die Anlagen im Bau. Diese betreffen im Wesentlichen den Neubau des Klinikums. Die übrigen Investitionen entfallen unter anderem mit T€ 701 auf immaterielle Vermögensgegenstände und mit T€ 4.536 auf Einrichtung und Ausstattung. Umlaufvermögen Die Vorräte beinhalten die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit insgesamt T€ 8.468 (Vj.: T€ 8.848). Daneben sind unfertige Leistungen (T€ 2.254, Vj.: T€ 2.035) enthalten, die noch nicht abgerechnete DRG-Fallpauschalen von Patienten betreffen, die über den Jahreswechsel behandelt wurden. Der Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 13.365 ist auf den Abbau des Abrechnungsstaus im Vorjahr und die Optimierung der Abrechnungsprozesse zurückzuführen. Die Ausfallrisiken sind durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen abgebildet. Der Anstieg der Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht um insgesamt T€ 14.217 auf T€ 52.626 ist mi T€ 8.500 auf Investitionsfördermittel zurückzuführen. Die Forderungen aus Erlösausgleichen sind um T€ 4.515 angestiegen und betragen zum Bilanzstichtag T€ 25.262. Zudem bestehen Forderungen aus Energiehilfen nach § 26f KHG in Höhe von T€ 1.202. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich den operativen Liefer- und Leistungsverkehr. Der Anstieg des übrigen Umlaufvermögens um T€ 1.377 auf T€ 7.052 betrifft Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus überzahlten Steuern (+ T€ 521) sowie Forderungen gegenüber der KV (+ T€ 497). Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich insgesamt um T€ 21.604 erhöht. Dem negativen Jahresergebnis stehen Einzahlungen des Gesellschafters in die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 43.878 entgegen. Hiervon entfallen T€ 30.000 auf die Finanzierung des Neubaus, T€ 12.269 für den Defizitausgleich für das Jahr 2022 und T€ 1.609 Investitionszuschüsse. Vom Eigenkapital abgesetzt wurde der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung, da es sich hierbei wegen des ungewissen Zeitpunktes seiner Realisierung und der Unverzinslichkeit um eine Bilanzierungshilfe handelt. Die Sonderposten und Ausgleichsposten betreffen die zur Finanzierung des Anlagevermögens eingesetzten Fördermittel nach dem KHG sowie sonstige öffentliche und private Zuschüsse und Zuweisungen. Die Sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
Der Rückgang der (kurz- und langfristigen) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert aus den planmäßigen Tilgungen in Höhe von T€ 578. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Dies ist unter anderem durch die Investitionstätigkeit im Zuge des Neubaus bedingt. Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger um T€ 35.519 auf T€ 89.511 ist auf die Aufnahme von Darlehen für den Neubau in Höhe von T€ 36.000 zurückzuführen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen interne Leistungsverrechnungen. Der Anstieg der Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht um T€ 2.895 auf T€ 21.237 (Vj.: T€ 18.342) ist auf Verbindlichkeiten aus gewährten Fördermitteln nach KHG zurückzuführen. Diese sind um T€ 5.210 angestiegen. Die Verbindlichkeiten aus Erlösausgleichen sind um T€ 2.316 gesunken. Die übrigen Verbindlichkeiten verringerten sich um T€ 559 auf T€ 8.858 angestiegen. Diese beinhaltet unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (T€ 2.684; Vj.: T€ 2.151) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern (T€ 2.376; Vj.: T€ 2.562) und Verbindlichkeiten gegenüber Ärzten aus Honorarabrechnungen (T€ 2.043; Vj.: T€ 1.813). Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten, umfasst im Wesentlichen die Energiehilfen nach § 26f KHG, soweit diese das Jahr 2024 betreffen. III. Finanzlage Einen Überblick über die Herkunft und über die Verwendung der finanziellen Mittel des geprüften Unternehmens gibt die nachstehende Kapitalflussrechnung, welche die Zahlungsmittelflüsse nach der indirekten Methode darstellt und den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) entspricht.
E. Prüfungsdurchführung I. Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes und die Sondervorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV). Prüfungskriterien für den Lagebericht waren die Vorschriften des § 289 HGB. Auftragsgemäß wurde der Prüfungsumfang um folgende Sachverhalte erweitert:
Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt G. II. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung haben wir in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann. Die Grundzüge unseres prüferischen Vorgehens haben wir bereits im Abschnitt "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks" (vgl. Abschnitt B.) dargestellt. Zusätzlich geben wir folgende Informationen zu unserem Prüfungsansatz und unserer Prüfungsdurchführung: Phase I: Entwicklung einer an den Geschäftsrisiken ausgerichteten Prüfungsstrategie und eines darauf abgestimmten Prüfungsprogramms Erlangung eines Verständnisses von dem Unternehmen und dessen Umfeld, einschließlich des internen Kontrollsystems und der für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern auf Abschluss- und Aussageebene. Ableitung einer Prüfungsstrategie und eines darauf abgestimmten Prüfungsprogramms, mit dem Ziel ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen, um das Prüfungsrisiko auf ein vertretbar niedriges Maß zu reduzieren. Das Prüfungsprogramm enthält die von den Mitgliedern des Prüfungsteams durchzuführenden Prüfungshandlungen nach Art, zeitlicher Einteilung und Umfang. Festlegung folgender Prüfungsschwerpunkte in unserem Prüfungsprogramm:
Phase II: Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen Auswahl und Durchführung kontrollbasierter Prüfungshandlungen aufgrund von Risikoeinschätzung und Kenntnis der Geschäftsprozesse und Systeme. Beurteilung der Angemessenheit, Ausgestaltung sowie der Wirksamkeit der ausgewählten rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen. Phase III: Auswahl und Durchführung aussagebezogener Prüfungshandlungen Bestimmung von Art, Umfang und Zeitpunkt der aussagebezogenen Prüfungshandlungen. Durchführung analytischer Prüfungen von Abschlussposten. Durchführung von Einzelfallprüfungen in Stichproben und Beurteilung von Einzelsachverhalten. Weiterhin haben wir u.a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:
Prüfung der Angaben im Anhang sowie im Lagebericht, insbesondere prognostischer Angaben. Phase IV: Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattung Bildung des Prüfungsurteils auf Basis der Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse. Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk. Mündliche Erläuterung der Prüfungsergebnisse gegenüber dem Management und dem Aufsichtsrat. Bei der Planung und Durchführung der Prüfung sowie bei der Beurteilung der Auswirkungen von identifizierten falschen Darstellungen auf die Prüfung und von etwaigen nicht korrigierten falschen Darstellungen auf den Abschluss und ggf. den Lagebericht haben wir das Konzept der Wesentlichkeit beachtet. Wir haben die Prüfung in den Zeiträumen Oktober und November 2023 sowie von März bis Juni 2024 bis zum 14. Juni 2024 durchgeführt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erbracht worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. III. Unabhängigkeit Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet. F. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Vorjahresabschluss Der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 18. Juli 2023 festgestellt. Die Geschäftsführung wurde entlastet. Die Gesellschafterversammlung beschloss, den Bilanzverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen und den Verlustausgleich der Kapitalrücklage zuzuführen. Der Vorjahresabschluss und die weiteren offenlegungspflichtigen Unterlagen wurden am 07. November 2023 zur Offenlegung im Unternehmensregister eingereicht. II. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf
erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt B. wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt. III. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB gehen wir nachfolgend in Ergänzung zur Darstellung im Anhang auf wesentliche Bewertungsgrundlagen und sofern vorliegend den Einfluss von Änderungen in den Bewertungsgrundlagen sowie auf sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ein. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben und Erläuterungen in dem von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Anhang. Sie entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus nehmen wir nachfolgend zu dem Einfluss der wesentlichen Bewertungsgrundlagen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses Stellung. Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen Der Wertansatz für immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu den jeweiligen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode. Die jeweils zugrunde gelegte, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen bzw. bei krankenhausspezifischen Anlagegütern am Berliner Katalog. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Die unfertigen Leistungen betreffen die im alten Jahr erbrachten Leistungen bei stationär behandelten Patienten, die im neuen Jahr entlassen werden (Überlieger). Da bei der Entgeltform der DRG-Fallpauschale die Leistung des Krankenhauses erst nach Feststehen aller Diagnosen und Prozeduren abgerechnet werden kann, sind die zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten als unfertige Leistungen abzugrenzen. Die Bewertung erfolgte retrograd, d.h. ausgehend von der dem jeweiligen Einzelfall zuzuordnenden DRG-Erlösen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit ihrem Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen angesetzt, die in einem angemessenen Umfang auf Basis einer Altersstrukturanalyse unter Berücksichtigung von Zahlungseingängen bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung vorgenommen wurden. Ergänzend wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das allgemeine Ausfallrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3,0 % auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen berücksichtigt. Die Gesellschaft hat das Wahlrecht nach § 1. Abs. 3 KHBV in Anspruch genommen und weist gemäß § 5 Abs. 5 KHBV in ihrer Bilanz einen Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung aus. Der entsprechende Anspruch entsteht rechtlich erst mit Ausscheiden aus dem Krankenhausplan und ist der Höhe nach unsicher. Es handelt sich insofern um eine Bilanzierungshilfe. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 KHBV für die zur Finanzierung des Anlagevermögens bewilligten Fördermittel nach KHG und für sonstige Investitionszuschüsse gebildet. Die Auflösungen erfolgen korrespondierend zur Abschreibung des geförderten Anlagevermögens. Bei den sonstigen Rückstellungen werden Erstattungsverpflichtungen für Beamtenpensionen gegenüber der Spitalstiftung zum Ausgleich künftiger Altersversorgungsleistungen von Mitarbeitern bzw. deren Angehörigen mit der Zusage beamtenrechtlicher Versorgung und für die bei der Gesellschaft tätigen Beamten ausgewiesen. Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden nach den versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Im Übrigen verweisen wir hierzu auf die Ausführungen im Anhang (Anlage 3). Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte Für das Berichtsjahr wurde keine Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft festgestellt. Ermessensspielräume Bei der Festlegung von wertbestimmenden Faktoren können sich Ermessensspielräume ergeben. Für den Berichtszeitraum wurden keine Ermessensspielräume mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft festgestellt. Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Im Berichtsjahr wurden Erlöse aus Wahlleistungen und Ambulanzen, die im Vorjahr in den Nutzungsentgelten enthalten waren, in die jeweils der vertraglichen Grundlage entsprechende Position innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Zur Vergleichbarkeit der Abschlussdaten wurde das Vorjahr wie folgt angepasst: Von den Nutzungsentgelten wurde ein Betrag in Höhe von T€ 6.352 auf die Ambulanzen (T€ 6.035) und die Wahlleistungserlöse (T€ 287) umgebucht. Darüber hinaus hat die Gesellschaft im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen in den Bewertungsgrundlagen vorgenommen. Im Rahmen unserer Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abweichend von den Vorjahren ausgeübt oder wertbestimmende Faktoren abweichend von den Vorjahren angesetzt wurden. 2. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Beim Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung handelt es sich wegen des ungewissen Zeitpunktes seiner Realisierung und der Unverzinslichkeit lediglich um eine Bilanzierungshilfe zur nominellen Kapitalerhaltung, die bei Ausscheiden aus dem Krankenhausplan mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt mit dem Eigenkapital verrechnet werden muss. Darüber hinaus wurden für den Berichtszeitraum keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichem Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft festgestellt. 3. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungsvermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. G. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags I. Prüfungsfeststellungen gemäß § 53 HGrG Bei unserer Prüfung beachteten wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG. Dementsprechend war zu prüfen, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages, geführt worden sind. Die im Gesetz geforderten Angaben haben wir unter Beachtung des hierzu ergangenen Prüfungsstandards 720 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) in der Anlage 6 zusammengestellt. Auch über die in der Anlage 6 gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten oder Beanstandungen ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit von Bedeutung sind. II. Sonstige Erweiterungen des Prüfungsauftrags Bezüglich der Erweiterung des Prüfungsauftrags:
verweisen wir auf unsere gesonderte Berichterstattung. H. Schlussbemerkung Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 der ALB FILS KLINIKUM gGmbH, Göppingen, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.).
Stuttgart, 14. Juni 2024 BW
PARTNER
Susanne Reh, Wirtschaftsprüferin Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Aktivseite der Bilanz zum 31.12.2023
Passivseite der Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) beachtet. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung folgt den Gliederungsvorschriften der KHBV vom 24.03.1987, zuletzt geändert am 21.12.2016. Sitz der ALB FILS KLINIKUM GmbH ist Göppingen, das zuständige Registergericht ist Ulm, die Handelsregisternummer lautet 720 485. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehensprognose. II. Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung A. Bilanzierungsmethoden und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden größtenteils unverändert aus dem Vorjahr übernommen, Änderungen sind nachfolgend beschrieben. Einzelne Bilanzpositionen wurden folgendermaßen bewertet: a) Anlagevermögen Der Wertansatz für immaterielle Vermögensgegenstände und Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt zu den jeweiligen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode. Die jeweils zu Grunde gelegte, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen bzw. bei krankenhausspezifischen Anlagegütern am Berliner Katalog. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Das Abschreibungsvolumen beläuft sich im Berichtsjahr auf 13.520 TEUR. Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet zum einen den Bestandswert dreier erworbener Arztpraxen, deren derivativer Firmenwert laut HGB a. F. über 5 Jahre abgeschrieben wird und zum anderen die Lizenzwerte für vier KV-Zulassungen. Diese Lizenzwerte werden als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter bilanziert. b) Umlaufvermögen Die rechnergestützt verwalteten Vorräte werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzip angesetzt, die übrigen Vorräte grundsätzlich zu letzten Einkaufspreisen bewertet. Im Berichtsjahr 2023 wurden im Zentrallager wie auch in der Apotheke Inventuren vorgenommen. Unfertige Leistungen, resultierend aus Überliegern am Jahresende, wurden periodengerecht mit 219 TEUR abgegrenzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Alle Forderungen sind wie im Vorjahr kurzfristig mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Zum Bilanzstichtag bestehen Einzelwertberichtigungen i. H. v. 60 TEUR. Darüber hinaus wurde eine Pauschalwertberichtigung mit 3,0 % i. H. v. 118 TEUR auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Hiervon ausgenommen sind Forderungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen gegenüber dem Gesellschafter. Die Budget- und Entgeltvereinbarungen 2022 & 2023 sind noch nicht abgeschlossen, daher wurden vergleichsweise hohe Beträge als Forderung eingestellt, welche sich an den Ergebnissen der Verhandlung 2021 orientieren. c) Eigenkapital Zuschüsse des Gesellschafters für Investitionen werden als Kapitalrücklage dargestellt. Die Bilanz wurde zum 31.12.2023 unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Aus den Kapitalrücklagen wurden 5,8 Mio. EUR zur Neutralisierung der Abschreibungen für vom Gesellschafter finanziertes Anlagevermögen entnommen. Investitionszuschüsse des Gesellschafters erfolgten in 2023 i. H. v. 31,6 Mio. EUR, davon 30 Mio. EUR für den Neubau. d) Sonderposten Der Wertansatz der Sonderposten erfolgt in Höhe der Restbuchwerte der durch das Land, die Öffentliche Hand sowie Zuwendungen Dritter geförderten Anlagegüter. e) Rückstellungen Die jeweiligen Rückstellungswerte beruhen auf einer angemessenen kaufmännischen Beurteilung. Die Bewertung erfolgte mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit den entsprechenden Zinssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und die ungewissen Verbindlichkeiten für die nachfolgenden Themen:
Die Altersteilzeitrückstellung wurde gemäß Gutachten für 26 Personen gebildet. Die Rückstellungen MD wurden nach Betrachtung der noch ausstehenden Fallzahlen und der durchschnittlichen Quoten der letzten Jahre und unter Einbeziehung der anfallenden Aufschlagszahlungen bei verlorener MD-Prüfung bewertet. Weiterhin beinhaltet die Rückstellung das Risiko der laufenden Klage in Bezug auf die Strukturprüfung zur Abrechnung der Intensivkomplexbehandlung 8-98f für alle betroffenen Jahre. Hauptbestandteil der Position "Übrige Rückstellungen" sind Rückstellungen für Zielvereinbarungen, Abfindungen, Prämienausschüttungen und für die Archivierung und Abschlusskosten. Für eine etwaige Forderung der Kostenträger aus Umsatzsteuer auf Fertigarzneimittel wurden Rückstellungen gebildet. f) Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter beinhalten die sogenannten "Kassenbestandsverstärkungsmittel". Diese werden unverzinslich gewährt, da die Gesellschaft bei Gründung nicht mit liquiden Betriebsmitteln ausgestattet wurde. Von den Verbindlichkeiten in Höhe von 164,6 MEUR (Vorjahr: 122,3 MEUR) haben 62,9 MEUR ((Vorjahr: 91,3 MEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Diese resultieren vor allem aus Verbindlichkeiten nach Krankenhausfinanzierungsrecht (21,3 MEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (18,2 MEUR). Eine Laufzeit von >1 Jahr bis 5 Jahre haben 6,3 MEUR ((Vorjahr: 1,8 MEUR) dieser Verbindlichkeiten (davon 1,3 MEUR gegenüber Kreditinstituten, 0,1 MEUR aus Lieferungen und Leistungen und 4,9 MEUR gegenüber dem Gesellschafter). Eine Laufzeit von >5 Jahren trifft auf 95,4 MEUR (Vorjahr: 29,2 MEUR) der Verbindlichkeiten zu, davon gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 29 MEUR und 66,4 MEUR gegenüber dem Gesellschafter. g) Latente Steuern Signifikante Differenzen zwischen dem steuerlichen und dem handelsrechtlichen Ansatz bestehen im Jahresabschluss des Berichtsjahres nicht. Da die Gesellschaft nur im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe steuerpflichtig ist, kann die Angabe eines durchschnittlichen Steuersatzes für die Bewertung latenter Steuern nicht erfolgen. Wie bereits im Vorjahr, erfolgt kein Ansatz von Steuerlatenzen. h) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen: aus langfristigen Leasingverträgen :
Nicht enthalten sind Leasingverpflichtungen für Fahrzeuge, Kopierer, Drucker, Technik, IT. B. Grundsätze des Ausweises in der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung im Jahresabschluss periodengerecht abgegrenzt. Umsatzerlöse in TEUR (GuV Pos. 1 bis 4a)
Der Ausweis der Erlöse aus ambulanten Leistungen und der Nutzungsentgelte der Ärzte wurde für das Berichtsjahr 2023 angepasst. Dadurch weichen die Vorjahreswerte 2022 vom testierten Jahresabschluss in den Teilbereichen ab, die Gesamtsumme ist unverändert. Hintergrund der Anpassung ist die Umstellung Weg von Nutzungsverträgen hin zu Beteiligungsverträgen. Im Berichtsjahr wurden Erlöse aus Wahlleistungen und Ambulanzen, die im Vorjahr in den Nutzungsentgelten enthalten waren, in die jeweils der vertraglichen Grundlage entsprechende Position innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Zur Vergleichbarkeit der Abschlussdaten wurde das Vorjahr wie folgt angepasst: Von den Nutzungsentgelten wurde ein Betrag in Höhe von T€ 6.352 auf die Ambulanzen (T€ 6.035) und in die Wahlleistungserlöse (T€ 287) umgebucht. In den Umsatzerlösen nach § 277 sind periodenfremde Erträge durch die Aufwandspauschale bei erfolgloser Prüfung durch den MD in Höhe von 166 TEUR (Vj. 211 TEUR) enthalten. Im Vorjahr 2022 waren des Weiteren 1.219 TEUR auf Erträge aus Ausgleichen für frühere Zeiträume für die Themen Spitzausgleich 2019 und 2020 sowie der Ausgleich zum Pflegebudget 2020 ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 186 TEUR (Vj. 3.916 TEUR) enthalten. Der hohe Betrag im Vorjahr resultierte hierbei aus der Korrekturbuchung der Erlöse für die Teilnahme am Krebsregister i.H.v. 530 TEUR, die zuvor in den Drittmittelkonten gebucht waren sowie aus der Korrektur der Bilanzierung in Bezug auf die Nachaktivierung der Abbruchkosten der vorgezogenen Maßnahmen des Klinikneubaus i.H.v. 950 TEUR. Darüber hinaus wurden in 2022 die Erlöse aus Ausgleichsbeträgen für die Ausbildungserträge der BWKG und dem Ausbildungsfond Baden-Württemberg für die Jahre 2018 bis 2021 i.H.v. 2.221 TEUR ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 836 TEUR (Vj. 3.525 TEUR) enthalten. Hiervon betreffen 608 TEUR (Vj. 1.497 TEUR) Korrekturen im Zuge von MD-Verfahren. Weiter sind die Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen früherer Gj., sowie die sonst. betriebsbedingten Nachzahlungen von vormals 2.014 TEUR auf 228 TEUR gesunken. Erstmals wurde in 2023 das positive Jahresergebnis der Tochtergesellschaft ALB FILS KLINIKEN Service GmbH an die Kliniken GmbH ausgeschüttet. Diese Erträge aus Beteiligungen belaufen sich auf 211 TEUR (VJ. 0 TEUR). Die Positionen sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr von 412 TEUR auf 551 TEUR erhöht. Dies liegt daran, dass im Jahr 2023 erstmals Zinsen für das Darlehen der Kliniken GmbH für den Neubau fällig wurden (174 TEUR). Aus der Position Steuern ergibt sich eine Ergebnisentlastung in Höhe von - 324 TEUR (Vj. Belastung 363 TEUR). Hierin enthalten sind - 340 TEUR Rückzahlung aus überzahlten Steuern. III. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Jahresabschluss für das Jahr 2023 vermittelte Bild der Lage der Gesellschaft beeinflussen. Die weiteren Chancen und Risiken für die wirtschaftliche Konsolidierung im Jahr 2023 ff. sind im Lagebericht eingehend erläutert. IV. Sonstige Angaben Die Anzahl der Arbeitnehmer und die Zahl der besetzten Vollzeitstellen (inkl. Schwesternschaft) stellten sich für das Geschäftsjahr 2023 folgendermaßen dar:
Die Mitarbeiter-/Vollkräftezahlen sind gemäß den geltenden Ausführungsbestimmungen zu den §§ 285 und 276 HGB exklusive Schüler und Geschäftsführung dargestellt. Das vom Abschlussprüfer angesetzte Gesamthonorar beträgt brutto 40 TEUR und betrifft die Abschlussprüfungsleistungen (inkl. Testate). Nach Tarifvertrag ist die Gesellschaft verpflichtet, grundsätzlich alle Arbeitnehmer so zu versichern, dass diese eine dynamische Versorgungsrente für sich und ihre Hinterbliebenen im Rahmen einer Gesamtversorgung erwerben. Einzelheiten hierzu sind im Versorgungstarif und den Satzungen der Zusatzversorgungskassen geregelt. Die Gesellschaft ist Mitglied der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg, Daxlander Straße 74, 76185 Karlsruhe. Im Jahr 2023 kamen die nachfolgenden Umlagesätze zur Anwendung:
Der Satz für das Sanierungsgeld lag bei 2,2 %. Die Finanzierung der Zusatzversicherung ist durch das Umlageverfahren rechtlich und wirtschaftlich gesichert, auch wenn die Ansprüche der Beschäftigten nicht voll kapitalgedeckt sind. Im Rahmen der Umlagefinanzierung besteht keine Korrelation zwischen den Umlagezahlungen des Arbeitgebers und der Höhe der Versorgungsansprüche der jeweiligen Beschäftigten. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitgebers durch den Beschäftigten droht aufgrund des Umlageverfahrens nicht. Eine Angabe der mittelbaren Verpflichtung gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB ist daher nicht möglich. Effekte auf das zukünftige Umlagevolumen sind nicht abschätzbar. Anteilsbesitz:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betragen 27 TEUR. Bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2023
Geschäftsführung: Hüttner, Dr. med. Ingo (Med. Geschäftsführer) Schmid, Wolfgang (Kfm. Geschäftsführer) Ergebnisverwendungsvorschlag:Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von 16.501.837,88 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Göppingen, 14. Juni 2024 gez. Dr. med. Ingo Hüttner, Med. Geschäftsführer (Vors.) gez. Wolfgang Schmid, Kfm. Geschäftsführer Anlagennachweis 2023 für die ALB FILS KLINIKEN GmbH
Lagebericht 2023der ALB FILS KLINIKUM GmbHI. Grundlage des Unternehmens Die ALB FILS KLINIKUM GmbH ist der größte Gesundheitsanbieter zwischen Stuttgart und Ulm, mit zwei Standorten, dem ALB FILS KLINIKUM in Göppingen mit maximalversorgendem Charakter und dem Gesundheitszentrum Helfenstein in Geislingen mit überwiegend ambulantem Leistungsangebot. Alleingesellschafter der am 01.01.2007 gegründeten Gesellschaft ist der Landkreis Göppingen. Gemäß Beschluss des Kreistages des Landkreises Göppingen vom 20.07.2007 wurden die beiden als Eigenbetriebe geführten, ehemals stationären Standorte des Landkreises, Klinik am Eichert (KaE) Göppingen und Helfenstein Klinik Geislingen (HKG), zum 01.01.2007 in die Kliniken des Landkreises Göppingen gGmbH ausgegliedert. Hierzu hat der Landkreis Göppingen sämtliche den Kliniken zuzuordnende, Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens nach dem Stand am Ausgliederungsstichtag, mit Ausnahme von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Altschulden für getätigte Investitionen), an die Klinik-GmbH übertragen. Die Klinik-GmbH trat in sämtliche bestehende Vertrags- und Rechtsverhältnisse ein, soweit sie den Kliniken zuzuordnen waren. Im Oktober 2012 erfolgte die Umfirmierung der Kliniken unter dem neuen Namen ALB FILS KLINIKEN GmbH. Seit dem 01.01.2012 wird die Klinik-GmbH krankenhausplanerisch als eine Klinik mit einer Institutskennzeichen (IK)-Nummer geführt. In diesem Zusammenhang wird seit dem Jahr 2012 ein einheitliches Budget mit den Krankenkassen vereinbart. Der Kreistag des Landkreis Göppingen beschloss am 21. Mai 2021, die stationäre Krankenhausversorgung am Standort Helfenstein Klinik in Geislingen zum 31.12.2023 zu beenden. Der bisherige Klinik-Standort soll zum Gesundheitszentrum Helfenstein umstrukturiert werden. Ziel der Umstrukturierung ist die Weiterentwicklung zu einem zukunftsorientierten Gesundheitsstandort mit einem umfassenden, überwiegend ambulanten Angebot ohne eine akut-stationäre Versorgung. Dieses Vorgehen ist mit dem Sozialministerium abgestimmt und wird in der zukünftigen stationären Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Daraufhin erfolgte im Mai 2024 eine erneute Umfirmierung der Klinik unter dem neuen Namen ALB FILS KLINIKUM GmbH. Die Planbettenzahl der ALB FILS KLINIKUM GmbH beträgt nach wie vor 775 Betten (gem. Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 01.02.2018). Die ALB FILS KLINIKUM GmbH ist Alleingesellschafter der im August 2012 gegründeten ALB FILS KLINIKUM Service GmbH (ebenfalls Umfirmierung im Mai 2024). Des Weiteren ist sie an der RadioOnkologicum GmbH, der Gesundheitszentren des Landkreises Göppingen (GHZ) GmbH, der ALB FILS KLINIKEN MVZ GmbH sowie der Lumis Südwest GmbH beteiligt. Nachfolgend sind die Beteiligungsverhältnisse dargestellt.
Die zum 01.12.2021 gegründete ALB FILS KLINIKEN MVZ GmbH nahm bis zum 31.12.2023 die operativen Tätigkeiten noch nicht auf. Nachfolgend wird die Organisationsstruktur der Gesellschaft dargestellt).
II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Landesbasisfallwert für Baden-Württemberg beträgt im Jahr 2023 4.007,13 EUR und lag damit um 4,42 % über dem Vorjahreswert. Auch das Jahr 2023 war durch den Strukturwandel des deutschen Krankenhauswesens geprägt. Weiterhin fällt es den Krankenhäusern schwer, die anfallenden Kosten mit den Einnahmen zu decken. Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Krankenhausreform, bei welcher ein Teil der Finanzierung über Vorhaltepauschalen gesichert sein soll, hatte im Berichtsjahr 2023 noch keinerlei Auswirkungen auf die finanzielle Lage der Kliniken. Auch in 2023 konnten die strukturellen und räumlichen Kapazitäten des ALB FILS KLINIKUMs aufgrund des weiterhin bestehenden akuten Fachkräftemangels nicht ausgeschöpft werden. So konnten, wie bereits in den Vorjahren, beispielsweise OP-Säle tagesweise nicht betrieben werden. Ebenso bestand weiter eine reduzierte Bettenkapazität, sowohl auf den Normalstationen aber auch insbesondere auf der Intensivstation. Darüber hinaus mussten aufgrund von mehrfachen COVID-Infektionswellen bei Patienten und Mitarbeitern mehrfach Kapazitäten im Normalstationsbereich ebenso wie im Zentrum Intensivmedizin und den OP-/Funktionsbereichen angepasst werden. Die im Jahr 2022 wirkende Inflation war im Berichtsjahr 2023 zwar rückläufig, das Niveau "vor der Inflation" konnte aber dennoch bei Weitem nicht erreicht werden. So hatten die Kliniken mit den anhaltend hohen Preisen insbesondere im medizinischen Sachbedarf und bei den IT-Gütern zu kämpfen, welche nur teilweise durch die Steigerung des Landesbasisfallwertes abgefangen werden konnte. In Bezug auf die Energiekosten wirkten sich die im Jahr 2023 einmalig gezahlten Bundeshilfen positiv aus. Bei einer Personalkostenquote von rd. 67% konnte insbesondere der erste Teil der Tarifsteigerungen für die Personalgruppen außerhalb des Pflegedienstes im Jahr 2023 jedoch nicht durch die Erlössteigerung beim Landesbasisfallwert kompensiert werden. Auch die gestarteten Konsolidierungs-Projekte, in welchen einerseits die vorhandenen Strukturen und Prozesse im Detail betrachtet und nach Möglichkeit angepasst und andererseits intensive Personalakquise v.a. in Bezug auf den Neubau betrieben wurde, hatten im Berichtsjahr noch keine großen finanziellen Auswirkungen. Die Projekte sollen bis 2026 vollständig umgesetzt sein. Die medizinstrategische Ausrichtung im Zuge des Beschlusses zum Zukunftskonzeptes des ALB FILS KLINIKUMs hatte innerhalb des Jahres 2023 strukturell keine große Veränderung im Vergleich zum Vorjahr. So galt in diesem Jahr weiterhin die Interimsphase, in welcher in der ehem. Helfenstein Klinik lediglich die Zentrale Notfallambulanz (internistisch und chirurgisch, 24/7 geöffnet), die internistische Station (reduziert auf 30 Betten) mit angeschlossener Palliativstation (8 Betten), der Internistische Funktionsbereich, das Labor und die Radiologie betrieben, sowie ambulante OPs durchgeführt wurden. Diese zweite und finale Phase der Umwandlung der ehemaligen Helfenstein Klinik wurde zum 31.12.2023 entsprechend des Beschlusses des Kreistages planmäßig abgeschlossen. So wurden zu Beginn des Jahres 2024 die noch vorhandenen stationären Strukturen an die Klinik am Eichert nach Göppingen umgezogen. Nach Beschluss des Kreistages wird die Notfallversorgung ab 2024 durch eine Allgemeinmedizinische Notfallpraxis (Allgemeinmedizinische Sitze innerhalb des MVZ der AFK GmbH) mit verlängerten Öffnungszeiten und einer angegliederten Kurzliegerstation (Kurzstationäre Allgemeinmedizinische Versorgung, Modellprojekt mit der AOK Baden-Württemberg, vollkostenfinanziert, Vertragsgrundlage nach §140a SGB) aufrechterhalten. 2. Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr 2023 beträgt der Bilanzverlust -16.501.837,88 EUR. Ursächlich waren die weiter bestehenden Leistungseinschränkungen, bedingt durch den hohen Fachkräftemangel insbesondere im Pflegedienst und wiederholte Pandemiewellen. So konnten die geplanten Monatsleistungen, lediglich in den Monaten Januar, Juni und September erreicht werden. Insgesamt wurde der Leistungsplan nur zu 96,3 % erfüllt. Im Ergebnis zeigt sich damit eine Gesamtleistung, von 26.728 Case Mix-Punkten, welche rd. 650 Punkte über der Vorjahresleistung liegt.
Auch in den anderen Entgeltbereichen wie den Zusatzentgelten, Wahlleistungen und auch innerhalb der ambulanten Leistungserbringung konnte eine moderate Steigerung der Erlöse verzeichnet werden. Trotz des leicht positiven Trends innerhalb der Erlöse konnten aufgrund der hohen Fixkostenanteile die steigenden Personal- und Sachkosten nicht aus der eigenen Betriebsleistung gedeckt werden. Die Effekte der Leistungsentwicklung auf die Umsatzerlöse und die Ergebnissituation des ALB FILS KLINIKUMs im Berichtsjahr werden in der Ertragslage näher beschrieben. 3. Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Landesbasisfallwert von 3.837,42 EUR auf 4.007,13 EUR. Im Bereich der Fallpauschalenerlöse inkl. Pflegeentgelt wurden insgesamt rd. 9,1 MEUR mehr als im Vorjahr erwirtschaftet. 6,8 MEUR resultierten hierbei aus den gestiegenen Fallpauschalenerlösen, 2,3 MEUR aus Mehrerlösen durch das Pflegeentgelt. Dem wiederum stehen jedoch im Aufwand auch gestiegene Personalkosten gegenüber. Im Bereich der Zusatzentgelte und den neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden liegt der Wert bei rd. 70 TEUR über dem des Vorjahres. Innerhalb der Zuschläge wurden 0,7 MEUR mehr als im Vorjahr erlöst, was größtenteils daran liegt, dass im Jahr 2023 der Zuschlag für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie der Zuschlag für die Förderung der geburtshilflichen Versorgung eingeführt wurde. In den weiteren Erlösen zeigt sich eine Reduktion von 15,1 MEUR. Dies resultiert aus den vollständig entfallenden Corona-Hilfen (Freihaltepauschale Bund, Ausgleichszahlungen des Landes, Ausgleichzahlung für Testungen). Zusätzlich wurde die MD-Rückstellung im Jahr 2023 um 2,4 MEUR erhöht. Auch sanken die Erlöse aus vorstationären Leistungen von 1,5 MEUR (Vorjahr) auf 1 MEUR um 0,5 MEUR. Die Erlöse für die Ausbildung von neuem Fachpersonal sind um rd. 0,5 MEUR auf insg. 5,6 MEUR gestiegen. Hierin beinhaltet sind sowohl die Erlöse für die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau als auch letztmalig die Erlöse für die auslaufende Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger. Die Erlöse aus Wahlleistungen stagnierten mit 3,5 MEUR nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (+ 50 TEUR). Die Erlöse aus ambulanten Leistungen hingegen konnten um 1 MEUR auf 16,1 MEUR gesteigert werden. Insbesondere die gestiegenen Erlöse aus ambulanten Operationen (+ 0,4 MEUR), die Erlöse aus Notfallbehandlungen (+ 0,17 MEUR) sowie die Erlöse aus den Praxen des MVZ (+ 0,2 MEUR) sind hierbei zu nennen. Weiter konnten auch die Erlöse aus Nutzungsentgelten um rd. 0,7 MEUR auf 7,4 MEUR gesteigert werden. Dies resultiert zum großen Teil aus den höheren Arzneimittelerlösen insb. aus Fertigarzneimitteln und Chemotherapie. Aufgrund der geänderten steuerlichen Behandlung der Fertigarzneimittel (ehemals 7%, nun 0%), zeigt sich darüber hinaus eine Verschiebung der Erlöse innerhalb der verschiedenen Konten im Vergleich zum Vorjahr. Auch innerhalb der Umsatzerlöse nach §277 HGB (insg. 36 MEUR), welche um 2,1 MEUR gestiegen sind, wirkt sich die gesteigerte Anzahl der Chemotherapie-Behandlungen aus. So wurden hier 2,4 MEUR Mehrerlöse durch den Verkauf der Medikamente an die BlessYou-Apotheke erzielt. Dem gegenüber stehen jedoch auch deutlich höhere Aufwendungen innerhalb der Materialkosten. Die Erlöse aus der Personalgestellung an die Service GmbH reduzierten sich planmäßig weiter um 360 TEUR auf insg. 5,5 MEUR. Die Bestandsveränderung der Überlieger am Jahresende veränderte sich gegenüber dem Vorjahr nur sehr gering (190 TEUR in 2022 auf 220 TEUR in 2023) ebenso wie die aktivierte Eigenleistung (640 TEUR in 2022 auf 699 TEUR in 2023). Die Zuschüsse der öffentlichen Hand stiegen gegenüber dem Vorjahr um 6 MEUR aufgrund der erhaltenen Energiehilfen durch Bund und Land und des einmaligen Betriebskostenausgleichs des Landes (+ 7,6 MEUR). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch der Anteil der Energiehilfen für das Jahr 2022 beinhaltet ist, da zum Jahresabschluss 2022 weder die Höhe der Hilfen, noch der Bescheid vorlag und dementsprechend in 2022 noch nicht berücksichtigt werden konnte. Demgegenüber entfielen im Jahr 2023 die Coronaprämien im Pflegedienst (-1,1 MEUR), die letztmalig in 2022 gezahlt wurden. Ebenfalls sanken die Zuweisungen und Zuschüsse aus der öffentlichen Hand im Ärztlichen Dienst von 865 TEUR (Vorjahr) auf 389 TEUR aufgrund weniger Erstattungen für z.B. Mutterschutzzahlungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken von 6,7 MEUR (Vorjahr) auf 3,1 MEUR, somit um insg. - 3,6 MEUR. Ursächlich hierfür sind die hohen Korrekturbuchungen innerhalb der sonstigen periodenfremden Erlöse im Jahr 2022, welchen einen Einmaleffekt im Vorjahresabschluss darstellten. Die Personalkosten der ALB FILS KLINIKUM GmbH waren im Jahr 2023 um 2,4 % angestiegen (von 142,5 MEUR auf 145,9 MEUR). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die hierin enthaltenen Effekte aus der tarifbedingten Erhöhung der Reduktion der Anzahl der Vollkräfte gegenüberstehen. So waren durchschnittlich im ALB FILS KLINIKUM im Jahr 2022 noch 1.641,9 VK angestellt, im Jahr 2023 nur noch durchschnittlich 1.621,6 VK. Die Anzahl der Vollkräfte reduzierte sich hierbei im Wirtschafts- und Versorgungsdienst (- 9 VK) sowie innerhalb des sonstigen Personals (- 12 VK). Demgegenüber erhöhte sich die Anzahl im Pflegedienst um rd. 5 VK, im Medizinisch-technischen Dienst um rd. 9 VK. Die Reduktion im Wirtschafts- und Versorgungsdienst wurde hierbei strategisch durch den sukzessiven Übergang dieser Dienstart in die Service GmbH forciert. Der Anstieg der Personalkosten ist neben der VK-Änderung durch die Tarifsteigerung in 2023 und der darin enthaltenen Inflationsprämie begründet. Weiter erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr der Materialaufwand des ALB FILS KLINIKUMs von 76,1 MEUR (Vorjahr) auf 80,5 MEUR um + 4,4 MEUR. Durch die sich zwar abflachende aber weiterhin anhaltende Inflation sind auch im Berichtsjahr hohe Materialkosten zu verzeichnen. Die Steigerung der Behandlungen im Bereich der Chemotherapie, welche sich aufwandsseitig in den Konten Zytostatika/monoklonale Antikörper/Arzneimittel von rd. 2,8 MEUR wiederfindet, wurde durch die o.g. Erlöse refinanziert. Die Aufwendungen im Laborbedarf und für Schutzausrüstungen im Rahmen der Corona-Pandemie waren in Summe um rd. 1,6 MEUR rückläufig, welche jedoch mit den entfallenen Erlösen aus Covid-Zahlungen korrelieren, entstanden v.a. durch die entfallene Testpflicht im März 2023. Die Energiekosten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 580 TEUR von 7,7 MEUR (Vorjahr) auf 8,2 MEUR und sind demnach weiterhin auf einem noch nie dagewesenen Niveau (im Vergleich; 2019: 4,5 MEUR, 2020: 4,6 MEUR, 2021: 5 MEUR). Dem gegenüber steht der bereits erwähnte Energie-Hilfsfonds innerhalb der Zuschüsse aus öffentlicher Hand. Die bezogenen Leistungen für Fremdpersonal sind mit 7,5 MEUR in 2023 um 1,1 MEUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Hierin konnte zwar gemäß dem Konsolidierungsprojekt das Leasingpersonal im Pflegedienst und im Funktionsdienst um insg. 1 MEUR reduziert werden, demgegenüber stieg der Bedarf im Ärztlichen Dienst um 2,1 MEUR. Die bezogenen Sachleistungen erhöhten sich von 18,9 MEUR auf 19,6 MEUR um 0,7 MEUR gegenüber dem Vorjahr. was u.a. auf eine Mehrleistung der Service GmbH zurückzuführen ist (Beköstigungstage / Reinigungsleistung). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich von 20,7 MEUR (Vorjahr) auf insg. 19,3 MEUR um - 1,4 MEUR. Hierin beinhaltet sind vor allem Ausgleiche früherer Geschäftsjahre, welche sich um 900 TEUR reduziert haben. Der Instandhaltungs- und Wartungsaufwand i.H.v. 9,1 MEUR stagnierte insgesamt auf dem Niveau des Vorjahres. Erstmals wurde in 2023 das positive Jahresergebnis der Tochtergesellschaft ALB FILS KLINIKUM Service GmbH ausgeschüttet. Diese Erträge aus Beteiligungen beliefen sich auf 210 TEUR (0 VJ). Die Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" hat sich gegenüber dem Vorjahr von 412 TEUR auf 551 TEUR erhöht. Dies liegt hauptsächlich daran, dass im Jahr 2023 erstmals Zinsen für das Darlehen für den Neubau fällig wurden (174 TEUR). Aus der Position Steuern ergibt sich eine Ergebnisentlastung in Höhe von - 324 TEUR (Vj. Belastung 363 TEUR). Hierin enthalten sind - 340 TEUR Rückzahlung aus überzahlten Steuern. 4. Finanzlage Das Investitionsvolumen (ohne Finanzanlagen) der ALB FILS KLINIKUM GmbH lag im Berichtsjahr bei 75 MEUR (Vorjahr: 84 MEUR). Dieses Volumen wurde u.a. für die folgenden Projekte eingesetzt:
Die Finanzierung vorgenannter Investitionen erfolgte durch:
Das Anlagevermögen der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr um rd. 60,9 MEUR erhöht. Hauptgrund hierfür ist der Baufortschritt des Klinik-Neubaus am Standort Göppingen. Der Forderungsbestand ist im Berichtsjahr um rd. 3,1 MEUR, auf 85,3 MEUR gestiegen. Die Forderungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sind stichtagsbezogen um 13,7 MEUR gesunken. Anders als in 2022 gab es zum Bilanzstichtag keinen Abrechnungsstau. Im Gegenzug haben sich die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz um 14,2 MEUR erhöht, was auf die ausstehenden Budget- und Entgeltverhandlungen zurückzuführen ist. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind um 1,4 MEUR gestiegen. Die Vorräte haben sich im Berichtsjahr um 0,1 MEUR auf 10,7 MEUR verringert. Zur Sicherung der Liquidität und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Gesellschafter Landkreis Göppingen bereits ein der Gründung der gGmbH eine Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft abgegeben. Die Inanspruchnahme der Kassenbestandsverstärkungsmittel beim Gesellschafter ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 MEUR auf 54,4 MEUR gesunken (Vorjahr: 55,7 MEUR). Für den Klinik-Neubau hat die ALB FILS KLINIKUM GmbH über den Landkreis ein Darlehen i.H. v. 109 TEUR aufgenommen. Davon wurden im Berichtsjahr 36 MEUR abgerufen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Berichtsjahr um 0,5 MEUR gesunken. Die Inanspruchnahme an Darlehen liegt bei 31,6 MEUR (Vorjahr: 32,2 MEUR). 29,0 MEUR betreffen Darlehen zur Finanzierung der vorgezogenen Maßnahmen (Kindertagesstätte, Parkhaus und Personalwohnheime) im Rahmen des Klinik-Neubaus am Standort Göppingen. Erst ab 2031 werden die betreffenden Darlehen durch die LBS abgelöst und dann getilgt. 5. Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt zum Jahresabschluss 496,1 MEUR und liegt um 66,2 MEUR über dem Vorjahreswert (429,7 MEUR). Das Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von 126,2 MEUR ist gegenüber dem Vorjahr um 21,6 MEUR gestiegen (Vorjahr: 72,1 MEUR). Der Anstieg resultiert aus den Investitionszuschüssen, insbesondere für den vom Gesellschafter finanzierten Neubauanteil (30 MEUR) und dem Defizitausgleich 2023. Der Rückstellungsbestand liegt bei 14,4 MEUR und ist damit höher als im Vorjahr (12,3 MEUR). Hauptursächlich hierfür ist die gestiegene MD-Rückstellung für das Jahr 2023. 6. Leistungsindikatoren Hauptsächlich die Leistungseinschränkungen aufgrund des Fachkräftemangels sowie der Neubau der Klinik am Eichert wirken sich auf die Kennzahlen aus:
Zur Ermittlung der Eigenkapital-Rendite und der Umsatz-Rendite wurde jeweils der Bilanzverlust herangezogen. 7. Gesamtaussage Das Berichtsjahr 2023 war hauptsächlich durch die systemische Unterfinanzierung im deutschen Gesundheitswesen aufgrund einer unzureichenden dualen Finanzierung geprägt. Die wirtschaftliche Situation konnte auch im Jahr 2023 nicht verbessert und stabilisiert werden. Das immer größer werdende Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben, welche sich durch die großen Verwerfungen in den Vorjahren (Corona-Pandemie, Lieferengpässe, den Ukraine-Krieg und die Inflation) zuspitzte, verschlechterte die finanzielle Situation des ALB FILS KLINIKUMs auch im Jahr 2023. So weist die Klinik-GmbH in 2023 das bislang größte Defizit seit Gründung der GmbH aus. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Die wesentliche Basis für die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation stellt die langfristige Ausrichtung und Unternehmensentwicklung dar, die für einen Planungshorizont von fünf Jahren als strategischer Bezugsrahmen für aktuelle operative Entscheidungen dient. Die jährliche Überarbeitung und Weiterentwicklung der Planansätze ermöglicht das frühzeitige Erkennen von Entwicklungen, die sich negativ auf das Erreichen der langfristigen Unternehmensziele auswirken, und stellt somit einen Teil des Frühwarnsystems dar. In Form eines monatlichen Berichtswesens werden zudem über ein umfassendes Datenmodell die Bereiche Leistungsentwicklung, Kapazitäten, Liquidität, Erträge und Aufwendungen als zentrale Indikatoren für die unternehmerische Entwicklung analysiert. Deutschlandweit stehen die Kliniken vor der Herausforderung, dass Leistungssteigerungen im stationären Kerngeschäft vor allem durch den sich immer weiter verstärkenden Fachkräftemangel nur noch in einem begrenzten Ausmaß realisierbar sind. Eine Reduktion der Kosten ist aufgrund des hohen Fixkostenanteils jedoch nur bedingt möglich. Bundesweit verzeichnen die Kliniken so einen erheblichen Produktivitätsrückgang - große Klinikkonzerne dokumentieren einen Produktivitätsrückgang im Berichtsjahr von bis zu 15% gegenüber den vorhergehenden Wirtschaftsperioden. Hinzu kommt die Inflation im Berichtsjahr mit den wirtschaftlichen Verwerfungen, wie bspw. den enormen Preissteigerungen bei den Energiekosten, im medizinischen Sachbedarf oder auch im Verwaltungsbedarf, insbesondere aber bei den IT-Gütern. Der zusätzliche Aufwand im Zentraleinkauf aufgrund der anhaltenden Lieferengpässen und die erhöhte Lagerhaltung sind enorm. Die Krankenhauslandschaft steht nach mehr als drei Jahren Pandemie vor der Herausforderung, bei akutem Fachkräftemangel, einer hieraus resultierenden Einschränkung in der Patientenversorgung und damit einhergehenden Reduktion der Einnahmen, die Kosten (größtenteils Fixkosten) zu decken. Um dennoch finanzielle Potentiale aufzuzeigen und dadurch die wirtschaftliche Situation zu verbessern, wurde das im Jahr 2022 vom Aufsichtsrat beauftragte begonnene Konsolidierungs-Projekt weiter konsequent umgesetzt. Um eine finanzielle Verbesserung erreichen zu können, wurde in 2023 begonnen, die mit dem Aufsichtsrat vereinbarten zwölf klinikinternen Projekte "mit Augenmaß" umzusetzen. Die Geschäftsführung berichtet proaktiv in jeder Aufsichtsratssitzung über die jeweiligen Projektfortschritte und das Aufsichtsgremium nimmt teilweise aktiv Einfluss auf die laufenden Konsolidierungsprojekte. Die vollständige Umsetzung aller Projekte ist hierbei bis einschließlich 2026 geplant. Die bundespolitischen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser verschärfen sich wie bereits in den Vorjahren weiter erheblich. Strukturvorgaben, wie bspw. die Voraussetzungen für die Abrechenbarkeit von Komplexbehandlungen, die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung mit dem in 2024 neu eingeführten Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPR 2.0), die Mindestmengenregelungen und die immer umfangreicher werdenden Zertifizierungen sowie das durch den Bundesgesundheitsminister Professor Lauterbach eingeführte Krankenhaustransparenzgesetz verursachen eine deutlich höheren Bürokratieaufwand, was dem ALB FILS KLINIKUM die Konzentration auf den Kernbetrieb zusätzlich erschwert. Weiter wurde für das Jahr 2024 eine überdurchschnittlich hohe Tarifsteigerung (ca. 9%) für alle Berufsgruppen vereinbart, welcher bislang jedoch keine adäquate Refinanzierung gegenübersteht. Eine weitere Herausforderung ist die zunehmende Ambulantisierung. Entgegen dem demographischen Trend wird die Ambulantisierung der Medizin in den kommenden fünf bis zehn Jahren dazu führen, dass die Kliniken bundesweit weniger, dafür aber im Durchschnitt deutlich schwerer erkrankte Patienten, stationär behandeln werden. So wurden zum 1. Januar 2024 die sogenannten Hybrid-DRGs eingeführt, welche eine neue Versorgungsform - zwischen ambulant und stationär darstellen soll. Diese Leistungen wurden bislang größtenteils stationär erbracht und dürfen zukünftig bei bestimmten Voraussetzungen lediglich "hybrid" erbracht werden. So soll die Behandlung ambulant bzw. mit maximal einer Übernachtung im Krankenhaus durchgeführt werden. Die abrechenbaren Erlöse hierbei sind deutlich niedriger als jene der bisherigen stationären Behandlung. Der Katalog der Hybrid-Leistungen soll im Jahr 2025 ausgeweitet werden, sodass immer mehr, bislang stationäre Leistungen nur noch "hybrid" erbracht werden können. Der bereits herrschende Verdrängungswettbewerb im Klinikbereich mit Zentralisierungseffekten, Bündelungen von Ressourcen und einer zunehmenden Regulierung durch gesetzliche Vorgaben des Bundes wird sich weiter verschärfen. Diesen Veränderungen wurde durch den Beschluss zur Umwandlung der Helfenstein Klinik sowie dem Bau des Ärztehauses auf dem Klinikcampus in Göppingen mit dem hier neu errichteten Ambulanten OP-Zentrum (AOZ) Rechnung getragen. Zum 31.12.2023 wurde die Schließung der stationären Versorgung an der Helfenstein Klinik Geislingen nach über 100 Jahren Kliniktradition vollständig umgesetzt. Eine große Chance für das ALB FILS KLINIKUM stellt die bevorstehende Fertigstellung des Klinik-Neubaus dar. Es wird mit einer Effizienzrendite von 5,5 MEUR p.a. geplant. Insbesondere der deutlich verbesserte Energieverbrauch soll hierbei einen positiven Effekt von rd. 2 MEUR p.a. einbringen. Auch Synergien durch Zentralisierungen innerhalb der Organisation und Effizienzen durch verbesserte Prozesse in den betrieblichen Abläufen und strukturelle Neuerungen wie bspw. die Rohrpostanlage, das führerlose Transportsystem, die Neubeschaffung aller Großgeräte in der Radiologie, der Strahlentherapie und den Funktionsbereichen sowie eines wesentlichen Teils der übrigen Medizingeräte sollen sich betriebswirtschaftlich positiv auswirken. Darüber hinaus wird eine Sogwirkung sowohl bei Patienten als auch bei potentiellen neuen Mitarbeiter*innen erwartet, welche zu einer Leistungssteigerung führen wird. Dem gegenüber stehen jedoch auch die finanziellen Belastungen, welche auf die ALB FILS KLI- NIKUM GmbH aufgrund des Neubaus zukommen. Entscheidend für den zu leistenden Kapitaldienst (Zins/Tilgung) wird sein, wie sich das Kostenvolumen in der noch verbleibenden Bauzeit entwickelt. Der zu finanzierende Anteil für das ALB FILS KLINIKUM beläuft sich aktuell auf 168 MEUR. Hierfür wurde neben sehr zinsgünstigen Darlehen über KfW und LBBW die Hauptfinanzierung zusammen mit der Kreissparkasse Göppingen im Verbund mit der Sparkassenversicherung umgesetzt und beinhaltet Darlehensaufnahmen von 139 MEUR zum Zinssatz von 1,482 % auf 30 Jahre. Weitere rd. 25 MEUR sind noch bedarfsabhängig zu finanzieren. IV. Ausblick Die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 sieht ein Bilanzergebnis von - 21,6 Mio. € vor. Es spiegelt zum einen die aktuelle schwierige Situation im überregulierten Gesundheitswesen wieder, zum anderen ist es geprägt durch Sonder- und Einmaleffekte, die im Jahr 2024 im ALB FILS KLINIKUM anfallen. Allen voran ist hierbei der Umzugsaufwand für den Bezug des Neubaus sowie die temporäre Doppelvorhaltung Altbestand und Neubau zu nennen. Dem Plan liegt jedoch der zum Zeitpunkt der Verabschiedung durch Aufsichtsrat und Kreistag vorgesehene Umzugstermin 06/2024 mitsamt strukturellen Grundlagen für stationäre Leistungssteigerung (ein zusätzliches Herzkatheterlabor, zwei zusätzliche Kreissäle, etc.) zu Grunde. Im Rahmen der jährlichen Budgetgespräche mit den Chefärzten, konnte unter Berücksichtigung der voraussichtlich verfügbaren Ressourcen durch den Bezug des Neubaus, für das Jahr 2024 ein Gesamtvolumen von 27.800 Case-Mix Punkten (CMP) vereinbart werden. Dies beinhaltet eine Steigerung, entgegen des bundeseinheitlichen Trends, um rd. 1.100 CMP. Durch den verschobenen Umzugstermin, muss jedoch bereits davon ausgegangen werden, dass die Leistungssteigerung nicht in vollem Umfang erreicht werden kann. Gleichzeitig wurde eine entsprechend adäquate Personalressource geplant, um die Leistungszunahme zu ermöglichen. Des Weiteren wird im Pflegedienst mit einem leichten Personalaufbau gerechnet, sodass die Planung ab 2024 von einer durchgängig vorhandenen Personalressource ausgeht. Angenommen wurde darüber hinaus, dass sich der Landesbasisfallwert gegenüber dem Jahr 2023 um 5% erhöht, das Pflegebudget wird gemäß den Annahmen in der Personalplanung (inkl. Fremdarbeiter) und den Tarifsteigerungen um 5,4% angepasst. Eine Reduktion im Leasingpersonal wird umgesetzt. Für das Jahr 2024 sind nachfolgend die wichtigsten Ziele des ALB FILS KLINIKUMs genannt:
Mit der Umstrukturierung der Helfenstein Klinik zum Gesundheitszentrum Helfenstein, dem laufenden Konsolidierungsprojekt und dem Neubauprojekt wurden unter den schwierigen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen optimale Voraussetzungen geschaffen, um eine positive wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Als alleinige somatische Klinik im Landkreis mit maximalversorgendem Charakter hat das ALB FILS KLINIKUM jedoch vor allem die Aufgabe, auch weiterhin eine adäquate und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für die Menschen im Landkreis Göppingen sicherzustellen. Auch die geplante Krankenhausreform soll ab dem Jahr 2025 umgesetzt werden. Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses liegt hierfür zwar ein Referentenentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach vor, welcher auch im Bundeskabinett beschlossen wurde, über viele Inhalte und Details herrscht bis dato aber dennoch keine Einigkeit zwischen Bund und Länder sowie zwischen Bund und der Deutschen Krankenhausgesellschaft bzw. den Krankenkassen. Fest steht jedoch, dass eine Finanzierung über Vorhaltepauschalen als neuer Baustein, neben der Refinanzierung über DRGs und des Pflegebudgets eingeführt wird. Die Höhe der Vorhaltepauschalen wird darüber definiert, welche der sogenannte Leistungsgruppen, die im Jahr 2025 eingeführt werden sollen, ein Krankenhaus erbringen darf. Die Leistungsgruppen werden hierbei bundeseinheitlich definiert und von den zuständigen Landesbehörden zugewiesen. Das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser soll zukünftig somit über die 65 Leistungsgruppen abgebildet werden. Um eine Leistungsgruppe erbringen zu dürfen, müssen bestimmte Qualitätsanforderungen und Mindestmengen nachgewiesen werden. Wenn diese erfüllt sind, darf das Krankenhaus die jeweilige Leistungsgruppe erbringen und erhält hierfür die entsprechende Vorhaltevergütung. Insgesamt soll aber nicht mehr Geld in das Gesundheitswesen fließen, lediglich die Allokation jener Mittel soll neu gestaltet werden. Solange jedoch die in den vergangenen Jahren entstandenen Finanzierungslücke nicht ausgeglichen wird (hohe Kostensteigerung, demgegenüber jedoch keine adäquate Steigerung der Erlöse zur Kompensation insbesondere in den Jahren 2022 bis 2024), wird weiterhin ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben im Krankenhauswesen bestehen bleiben, was zu großen wirtschaftlichen Verwerfungen und auch künftig negativen Jahresergebnissen führen wird. Die Gesellschaft ist daher in den nächsten Jahren auf die finanzielle Unterstützung des Gesellschaftes angewiesen. Aufgrund des bestehendes Betrauungsakts, des gemeinsam finanzierten Neubaus und den in der Vergangenheit und künftig gewährten Verlustausgleichen ist von einer weiteren Unterstützung auszugehen.
Göppingen, den 14. Juni 2024 gez. Dr. med. Ingo Hüttner, Medizinischer Geschäftsführer, Vorsitzender der Geschäftsführung gez. Wolfgang Schmid, Kaufmännischer Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALB FILS KLINIKUM gGmbH, Göppingen PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der ALB FILS KLINIKUM gGmbH, Göppingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALB FILS KLINIKUM gGmbH, Göppingen für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 14. Juni 2024 BW
PARTNER
Susanne Reh, Wirtschaftsprüferin Marius Henkel, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. FRAGENKATALOG ZUR PRÜFUNG DER ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER GESCHÄFTSFÜHRUNG UND DER WIRTSCHAFTLICHEN VERHÄLTNISSE NACH § 53 HGRGOrdnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation (Fragenkreis 1) Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
Die Geschäftsführung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht nach dem Gesellschaftsvertrag oder auf Grund des GmbHG dem Aufsichtsrat vorbehalten sind. Sie ist verpflichtet, den Aufsichtsrat über besondere Anlässe unverzüglich und über die wichtigen Angelegenheiten der ALB FILS KLINIKUM GmbH regelmäßig zu informieren. Daneben ist nach § 8 Abs. 4 und § 11 des Gesellschaftsvertrags die Erfordernis der Zustimmung des Aufsichtsrats für bestimmte Rechtsgeschäfte und Maßnahmen zu beachten. Eine Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung wurde durch den Aufsichtsrat erlassen. Sie regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Geschäftsführung gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrags. Im Übrigen gelten dienstvertragliche Vereinbarungen sowie Berufsgrundsätze. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung am 13.03.2007 eine Geschäftsordnung verabschiedet. Dieser wurde von der Gesellschaftsversammlung am 20.07.2007 zugestimmt. Diese Geschäftsordnung wurde zum 10.07.2009 mit Wirkung zum 01.08.2009 innerhalb der Geschäftsführung an die neuen Gegebenheiten angepasst. Der Aufsichtsrat wurde hiervon in der Sitzung vom 08.07.2009 informiert. In der Sitzung am 13.06.2017 erfolgte eine weitere Anpassung der Geschäftsordnung an die neue Struktur der Geschäftsführung. Die derzeitige Organisation der Geschäftsführung entspricht den üblichen Anforderungen und stellt nach unserer Auffassung grundsätzlich einen zweckentsprechenden Rahmen für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung dar.
Im Berichtsjahr gab es 9 Sitzungen des Aufsichtsrates und eine Gesellschafterversammlung. Es wurden jeweils schriftliche Protokolle erstellt.
Der kaufmännische GF Herr Schmid ist seit September 2017 als Aufsichtsrat in der Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt GmbH bestellt. Nach der uns vorliegenden Auskunft gibt es ansonsten keine weiteren Mitgliedschaften in einem Aufsichtsrat oder in einem Kontrollgremium im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG tätig. Der medizinische GF Herr Dr. Hüttner ist im Beirat der Kreissparkasse tätig.
Die Gesellschaft nimmt bezüglich der Angabe der Vergütung der Geschäftsführung die Befreiungsmöglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Dies erfolgt unseres Erachtens zu Recht. Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums (Fragenkreis 2 bis 6) Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Ein Organigramm für die gesamte Gesellschaft liegt vor (Stand: Mai 2024). Die nächste geplante Überprüfung ist für den Mai 2025 angesetzt. Soweit wir im Rahmen der Abschlussprüfung feststellen konnten, wird danach verfahren.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach diesen Zuständigkeiten und Vorgaben verfahren wird.
Die Grundsätze über Zuwendungen, Fort- und Weiterbildungen, Beratertätigkeiten, Beschaffung und Vertrieb sind in der Dienstanweisung "Umgang mit Drittmitteln" vom 15.08.2021 geregelt und wurden am 11.03.2024 erneut überarbeitet. Nach Auskunft der Geschäftsleitung bedürfen Verträge zwischen den Ärzten und externen Unternehmen vorab der Zustimmung durch die Geschäftsführung. Die Zentralisierung des Einkaufs gewährleistet nach Einschätzung der Geschäftsführung ebenfalls die Beachtung dieser Grundsätze.
Für die einzelnen Entscheidungsprozesse gelten in erster Linie die Zuständigkeitsordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen und die Vorgaben, die sich aus den einzelnen Geschäftsordnungen sowie Dienstanweisungen für den Einzelfall ergeben. Detaillierte schriftliche Richtlinien darüber hinaus liegen nicht vor. Nach unseren Feststellungen werden die Regelungen eingehalten.
Verträge werden in einem Verzeichnis, dem so genannten Aktenplan, erfasst und in einem Archiv verwahrt. Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Hinweise ergeben, die auf eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation schließen lassen. Alle Verträge mit externen Partnern (Mietkooperationen, Personalgestellung, usw.) werden elektronisch auf einem zentralen Laufwerk archiviert. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
Das Planungswesen entspricht den Rahmenbedingungen der Gesellschaft. Grundlage der Planung sind die mit den Krankenkassen jährlich abgeschlossenen Budgetvereinbarungen sowie der vom Aufsichtsrat genehmigte Wirtschaftsplan für das folgende Geschäftsjahr. Die unterjährige Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftsplanes erfolgt im Rahmen eines standardisierten, monatlichen Berichtswesens.
Die für die Geschäftsführung, die Chefärzte und die Abteilungsleiter wichtigen Zahlen zur Leistungs-, Erlös- und Kostenentwicklung werden vom Geschäftsbereich Finanzen periodisch erstellt und den für Kosten- und Budgeteinhaltung Verantwortlichen zur Information und zum Zweck der Überprüfung der Abweichung vom Vereinbarten übermittelt. Bei größeren Abweichungen und erkennbar negativen Trends finden - außerhalb der Routine - Gespräche der Verantwortlichen mit der Geschäftsführung statt. Eine interne Budgetierung für alle medizinischen Abteilungen ist etabliert, monatlich werden die zu Jahresbeginn vereinbarten Zielgrößen überwacht, um bei Bedarf geeignete Maßnahmen zu treffen. Für den Bereich der Materialaufwendungen finden regelmäßige Verbrauchsdialoge mit den jeweils verantwortlichen Chefärzten statt. Größere Abweichungen werden dem Aufsichtsgremium zeitnah berichtet.
Das Rechnungswesen der Gesellschaft ist ordnungsgemäß. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften. Der Kontenrahmen ist klar und übersichtlich gegliedert. Das Rechnungswesen der Gesellschaft einschließlich der Kostenrechnung entspricht aus unserer Sicht der Größe und besonderen Anforderungen der Gesellschaft.
Die Liquidität wird unter Berücksichtigung bekannter Zahlungsausgänge, erwarteter Zahlungseingänge sowie dem Zahlungsmittelbedarf, der sich aus Investitionen ergibt, überschlägig geplant. Dementsprechend werden vorhandene liquide Mittel disponiert. Über einen täglichen Liquiditätsstatus wird die Feinsteuerung im Zahlungsverkehr vorgenommen.
Vgl. 3 d).
Im Krankenhaus erfolgt die Rechnungsstellung täglich, hierbei werden alle seit der letzten Abrechnung entlassenen Patienten abgerechnet. Die Abrechnung geschieht unabhängig davon, ob bereits die Zusage einer Kostenübernahme vorliegt. Durch Erlösverprobungen, sowohl unterjährig wie auch am Jahresende ist zusätzlich sichergestellt, dass alle erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Ausstehende Forderungen werden zeitnah und effektiv gemahnt.
Das Finanzcontrolling umfasst neben der Aufbereitung entscheidungsrelevanter Daten für die budgetverantwortlichen Personen auch die Teilgebiete Kostenrechnung sowie Krankenhausfinanzierungsrecht und ist beim Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen & Controlling, angesiedelt. Das Finanzcontrolling deckt alle wesentlichen Unternehmensbereiche ab. Neben dem Finanzcontrolling besteht ein Medizincontrolling. Es dient hauptsächlich der Unterstützung des Patientenmanagements, der Optimierung der medizinischen Dokumentation bzw. Kodierung und der internen Kommunikation zwischen dem medizinischen und administrativen Bereich. Das Controlling entspricht den Anforderungen des Unternehmens.
Bezüglich der 2011 gegründeten Gesundheitszentrum GmbH gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch. Der Jahresabschluss für die Gesellschaft steht noch aus. Die im Jahr 2012 gegründete ALB FILS KLINIKUM Service GmbH wurde in das Berichtswesen der ALB FILS KLINIKUM GmbH eingebunden. Hierbei erfolgt ein regelmäßiges Reporting. Somit ist eine Steuerung und Überwachung der Tochtergesellschaften gewährleistet. Zum 1.7.2019 hat die Klinik die Administration inkl. des Berichtswesens für die RO MVZ GmbH (für beide MVZ-Standorte) übernommen. Zum 1.12.2021 hat die Klinik zudem die AFK MVZ GmbH gegründet, deren operativer Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen wurde. Noch ist unklar, wie groß der Umfang der beabsichtigten Geschäfte - des Betriebs von Arztpraxen - sein wird. Das Berichtswesen ist daher noch nicht etabliert, soll jedoch zum Unternehmensumfang passend etabliert werden, sobald die operative Tätigkeit aufgenommen wird. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
Das Controlling der Gesellschaft beruht auf statistischen Auswertungen unterschiedlicher Art, die auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Tatsachen aufmerksam machen. Monatlich fortgeschrieben und auf das Jahr hochgerechnet werden u. a.: Belegung nach Fallzahl und DRGs (Relativgewichte, CMI und Kodierqualität), Verweildauern, Nutzungsgrad; jeweils nach Abteilung und insgesamt sowie im Vergleich zum vereinbarten Budget. Auch die Entwicklung der Pflegeentgelte wird regelmäßig betrachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung im Vergleich zu den Leistungszahlen und zum beschlossenen Wirtschaftsplan wird monatlich geführt und besprochen. Die Auswertungen werden den verantwortlichen Personen im Unternehmen regelmäßig zur Verfügung gestellt. Neben diesen etablierten Controlling-Instrumenten zur Überwachung wesentlicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen wurde zum 01.01.2014 ein softwarebasiertes Risikomanagementsystem (H-RISK) eingeführt, um weitere Frühwarnsignale zu definieren und zu überwachen. Im Rahmen des Zukunftsprojekts Helfenstein Klinik wurde im Geschäftsjahr 2023 die Beendigung der stationären Versorgung zum 31.12. des Jahres vorbereitet. In diesem Zuge wurde ein Berichtswesen entwickelt, welches auch nach Schließung des Krankenhausstandortes eine Überwachung der anfallenden Betriebskosten zulässt. Eine nicht unerhebliche Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht wird der Neubau haben, der Ende 2024 bezogen werden soll. Forecasts hierzu werden bereits anlassbezogen angepasst. Im Jahr 2022 wurde mit externer Unterstützung die sog. Effizienzrendite-Berechnung, die die Synergien aus dem Neubau wiederspiegeln soll, angepasst, detaillierter gestaltet. Diese wird einmalig nach Fertigstellung in einem vollständigen Geschäftsjahr, geprüft.
Die von der Geschäftsführung im Rahmen des Controllings eingetroffenen Maßnahmen sind geeignet, auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandgefährdende Tatsachen aufmerksam zu machen.
Die Maßnahmen werden dokumentiert und in den diversen Gremien vorgestellt, diskutiert und die entsprechenden Maßnahmen beschlossen.
Über die regelmäßige Überwachung der wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hinaus verfolgt die Geschäftsleitung die aktuellen Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt über die einschlägigen Fachzeitschriften sowie durch die Mitteilungen der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) und anderer Organisationen. Darüber hinaus steht die Geschäftsleitung in ständigem Kontakt mit den leitenden Angestellten und ist durch den ständigen Erfahrungsaustausch mit anderen Krankenhäusern, insbesondere auf Geschäftsführerebene, mit anderen Kliniken gleicher Leistungsstufe über aktuelle Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt und den hieraus resultierenden Chancen und Risiken für die Gesellschaft unterrichtet. Seit dem 01.01.2011 ist die Gesellschaft der QuMiK beigetreten. In diesem Verbund findet im Rahmen diverser Arbeitsgruppen (Qualitätsmanagement, Controlling, Personalwesen, Pflegedienst sowie Geschäftsführung) ein reger Informationsaustausch statt. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Entsprechend einer nicht schriftlich niedergelegten Anweisung der Geschäftsführung werden keine derartigen Instrumente eingesetzt. Demzufolge entfallen Antworten auf die Fragen des Fragenkreises 5.
Es werden aktuell keine Derivate eingesetzt. Daher n/ a.
n/ a - aktuell werden keine Derivate eingesetzt.
Nicht anwendbar.
Vgl. unsere Ausführungen zu a).
Vgl. unsere Ausführungen zu a). Fragenkreis 6: Interne Revision
Die Rechte einer Revision wurden bisher vom örtlichen Kreisprüfungsamt wahrgenommen. Aufgrund personellen Engpasses kann das Kreisprüfungsamt diese Prüfung nicht mehr übernehmen. Deshalb hat die ALB FILS KLINIKUM GmbH im Rahmen der QuMiK eine Beauftragung der Innenrevision der RKH Ludwigsburg gestartet, wie es viele andere QuMiK Verbundshäuser ebenfalls tun. Hier wurde bereits ein jährlicher Prüfungsplan mit entsprechenden Prüfungsinhalten und -schwerpunkten abgestimmt.
Vgl. 6 a).
Aufgrund des Wechsels des Revisors konnten im Berichtsjahr keine vollumfängliche Prüfung vorgenommen werden. Der Revisor hat sich in die Struktur und Organisationsform eingearbeitet und sich erste Dokumente vorlegen lassen. Die tatsächlich Prüfung von z.B. Chefarztabrechnungen findet im Jahr 2024 statt. Im Personalbereich ist weiterhin das Kreisprüfungsamt für die Prüfung von z.B. Arbeitsverträgen zuständig, was auch im Jahr 2023 erfolgt ist.
Nein
Uns sind keine solchen Feststellungen aus dem Jahr 2023 bekannt.
Feststellungen werden mit den zuständigen Leitungskräften besprochen. Wo möglich, werden etwaige Fehler auch im Nachhinein geheilt. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit (Fragenkreis 7 bis 10) Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
Die Geschäftsführungstätigkeit wurde im Rahmen des Wirtschaftsplans abgewickelt. Für alle in Betracht kommenden zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen wurde, soweit wir dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen können, die Zustimmung der Aufsichtsgremien eingeholt. Die Zustimmung wurde in den entsprechenden Sitzungen (Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) herbeigeführt.
Im Berichtsjahr wurden nach uns erteilter Auskunft und nach unseren Erkenntnissen aus der Prüfung keine Kredite an Mitglieder der Geschäftsleitung oder den Aufsichtsrat gewährt.
Im Rahmen der von uns vorgenommen Prüfungshandlungen haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Maßnahmen, die einer Zustimmung bedurft hätten, in nicht zustimmungspflichtige Teilmaßnahmen zerlegt wurden.
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass Geschäfte und Maßnahmen, die Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und bindenden Beschlüssen des Aufsichtsrates widersprechen, vorgenommen wurden. Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
Der Investitionsbedarf wird jährlich durch die einzelnen Abteilungs- und Geschäftsbereichsleiter ermittelt und der Geschäftsführung vorgelegt. Der Investitionsbedarf wird gemäß der zur Verfügung stehenden Eigen- und Fördermittel in den Vermögensplan im Rahmen der Aufstellung des Wirtschaftsplans eingestellt und dem Aufsichtsrat sowie der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Die einzelnen Investitionen werden vom Einkauf und/ oder den zuständigen Fachabteilungen in Abstimmung mit der Geschäftsführung durchgeführt. Je nach Größe und Art des Investitionsvorhabens werden verschiedene Angebote bzw. Ausschreibungen vorgenommen. Bei der Auswertung der Angebote bzw. Ausschreibungen wird unter Berücksichtigung der Qualität des Anbieters sowie der Folgekosten der günstigste Anbieter ausgewählt. In diesen Prozess ist die Geschäftsführung eingebunden. Einzelanschaffungen, die ein Volumen von 250.000,- EUR überschreiten, unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsrats (§ 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages; § 2 Abs. 2 Ziff. 4a der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung).
Es ergaben sich bei unserer Prüfung keine Anhaltspunkte darauf, dass die zugrunde gelegten Unterlagen nicht ausreichend waren, um die Angemessenheit des Preises beurteilen zu können.
Die Abwicklung der Investitionen und die Einhaltung der dafür vorgesehenen Beträge werden durch den Einkauf und die Buchhaltung überwacht. Durch die Einbindung der Geschäftsführung in den Beschaffungsprozess bei der Genehmigung von Bestellungen ist die ordnungsgemäße Durchführung wesentlicher Investitionen sichergestellt.
Derartige Überschreitungen bei Investitionen sind uns im Rahmen unserer in Stichproben durchgeführten Prüfung nicht bekannt geworden.
Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass im Berichtsjahr Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden. Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen ergeben.
Auskunftsgemäß werden generell Vergleichsangebote eingeholt. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
Die Geschäftsführung berichtet dem Aufsichtsratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter über aktuelle Entwicklungen bei Bedarf. Darüber hinaus berichtet die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig über aktuelle Entwicklungen (Lageberichte).
Die vorgelegten Berichte vermitteln einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft.
Uns liegen keine Anhaltspunkte vor, dass der Aufsichtsrat nicht angemessen und zeitnah über wesentliche Vorgänge informiert wurde. Die Frequenz der Berichterstattung ist im Branchenvergleich relativ hoch und der Situation angemessen.
Es sind uns keine Themen bekannt geworden, zu denen dem Aufsichtsrat auf besonderen Wunsch berichtet wurde.
Anhaltspunkte für eine nicht ausreichende Berichterstattung haben sich nicht ergeben.
Die Gesellschaft hat auf ihre Kosten zur Begrenzung des Haftungsrisikos der Geschäftsführer und des Aufsichtsrats eine D&O-Versicherung bei der WGW Versicherung Stuttgart mit einer Deckungssumme von 10 MEUR für Vermögensschäden abgeschlossen. Gemäß des Versicherungsscheins gehören zu den mitversicherten Personen auch die ärztlichen Leiter des als unselbstständiger Eigenbetrieb geführten Medizinischen Versorgungszentrums des Versicherungsnehmers. Die Deckungssumme erstreckt sich gemäß des Versicherungsscheins auch auf die Tochtergesellschaft, die ALB FILS KLINIKUM Service GmbH. Die vereinbarte Versicherungssumme bildet auch die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Im Rahmen der Prüfung sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die auf Interessenkonflikte von Mitgliedern der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans hinweisen. Auch wurden keine Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet. Vermögens- und Finanzlage (Fragenkreis 11 bis 13) Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
Wir haben im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung keinen Hinweis auf offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen erhalten.
Wir haben im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung keinen Hinweis auf auffällig hohe oder niedrige Bestände erhalten. Der Abrechnungsstau des Vorjahres wurde abgearbeitet, dadurch bewegen sich die Forderung auf einem üblichen Niveau.
Anhaltspunkte für eine wesentliche Beeinflussung der Vermögenslage durch erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte liegen nach den im Rahmen unserer Prüfung gemachten Feststellungen nicht vor. Wir weisen darauf hin, dass sich eventuell ergebende Bewertungsunterschiede ohne entsprechende Verkehrswertgutachten, insbesondere im Bereich des Immobilien- und Grundvermögens, nicht beziffern lassen. Es ist aber davon auszugehen, dass in den Grundstücken stille Reserven vorhanden sind. Fragenkreis 12: Finanzierung
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage im Prüfungsbericht.
Die ALB FILS KLINIKUM GmbH erwirtschaften seit Jahren ein Defizit. Durch die Corona-Pandemie, die damit verbundenen Leistungsrückgänge und die Personalengpässe entstand seit 2020 ein vergleichsweise hohes Defizit. Über eine Patronatserklärung durch den Landkreis sowie den bestehenden Betrauungsakt mit dem Landkreis ist die GmbH jedoch abgesichert; Verbindlichkeiten aus Darlehen konnten jederzeit bedient werden. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Gesellschaft den operativen Geschäftsbetrieb sowie die geplante Investitionsstrategie nur mit der Unterstützung der Gesellschafters aufrecht erhalten kann.
Die Gesellschaft erhält für das Krankenhaus Einzel- und Pauschalfördermittel nach den Vorschriften der § 12 und § 15 LKHG. Soweit die Mittel bereits verwendet wurden, entspricht dies den damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers. Im Geschäftsjahr erhielt die Gesellschaft folgenden Fördermittelbescheide:
Anhaltspunkte auf die Nichteinhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
Die Gesellschaft ist defizitär und von der finanziellen Unterstützung des Gesellschafters abhängig. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Prüfungsbericht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Stellungnahme zu den entwicklungsbeeinträchtigenden Tatsachen. Wir gehen nach dem gegenwärtigen Stand unserer Einschätzung davon aus, dass diese Eigenkapitalzuführungen in Form von Investitionskostenzuschüssen sowie Bürgschaften und Betriebsmittelkredite die Voraussetzungen einer zulässigen Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 2 AEUV und der Freistellungsentscheidung 2005/ 824/ EG der EU-Kommission ("Monti"-Paket) und dessen Nachfolgeregelung, dem seit 2012 geltenden "Almunia"-Paket, erfüllen.
Im Berichtsjahr wird ein Bilanzverlust ausgewiesen, der mit der Kapitalrücklage verrechnet werden soll. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar. Außerdem dürfen gemäß Gesellschaftsvertrag Gewinne nicht ausgeschüttet werden. Ertragslage (Fragenkreis 14 bis 16) Fragenkreis 14: Rentabilität / Wirtschaftlichkeit
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zur Ertragslage im Prüfungsbericht.
Vgl. hierzu ergänzende Ausführungen zur Ertragslage im Prüfungsbericht.
Das vom Gesellschafter zur Verfügung gestellte Gesellschafterdarlehen wird nicht verzinst.
Entfällt. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
Einzelne verlustbringende Geschäfte von wesentlicher Höhe waren im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. Im weiteren wird auf die Ausführungen zur Ertragslage in den Berichten zur Jahresabschlussprüfung hingewiesen.
Ziel für die Folgejahre ist es, eine mittelfristig deutliche Ergebnisverbesserung zu erzielen. Mitentscheidend ist hierfür die Umsetzung des von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Zukunftskonzepts für die Helfenstein Klinik. Dies wurde zum 31.12.2023 umgesetzt. Aufgrund der bestehenden Fixkosten bleibt abzuwarten, inwieweit das wirtschaftliche Ergebnis hierdurch tatsächlich verbessert werden kann. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
Wir verweisen auf die vorstehenden Ausführungen. Die aktuellen Fehlbeträge sind als strukturell zu bezeichnen.
Wir verweisen auf die Ausführungen der Geschäftsführung im Lagebericht. Rechtliche VerhältnisseI. Tabellarische Übersicht
Steuerliche Verhältnisse
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