EHV
GmbH
Arnstorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
51.720,81 |
61.064,39 |
| I.
Vorräte |
10.696,96 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.343,64 |
17.975,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
27.370,17 |
17.889,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.680,21 |
43.089,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.720,81 |
61.064,39 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.727,02 |
25.228,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
551,38 |
-422,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.824,36 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
650,95 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
3.200,00 |
| C.
Rückstellungen |
3.901,04 |
3.121,04 |
| D.
Verbindlichkeiten |
27.092,75 |
29.514,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.092,75 |
29.514,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.720,81 |
61.064,39 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275
Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an steuerrechtlichen
Bestimmungen. Von
handelsrechtlichen Bilanzierungshilfen wurde kein
Gebrauch gemacht.
Die folgenden Bewertungsmethoden wurden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wurde im Rahmen der
Einbringung mit den Buchwerten Aktiviert und um
planmäßige Abschreibungen, verteilt auf
die Restnutzungsdauern, vermindert.
Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibung kam ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode nach § 7 Abs. 1 EStG zur
Anwendung. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern
wurden jeweils unter Berücksichtigung der amtlichen
AfA-Tabellen geschätzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert von bis zu € 410,- wurden
im Jahr des Zugangs aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebstoffen und
Waren wurde mit den Anschaffungskosten nach § 6 Abs. 1
Nr. 1 EstG angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem
Nennwert angesetzt.
Im Jahr 2006 wurde eine Ansparrücklage gem.
§ 7g Abs. 3 EStG in Höhe von € 3.200 ,--
gebildet und im Jahr 2007 aufgelöst.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Dabei wurden alle bei Bilanzerstellung
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Steuererstattungs-Ansprüche in Höhe
von € 809,75 gem. § 37
Körperschaftsteuergesetz ausgewiesen.
Geschäftsführer war im Kalenderjahr 2007
Frau Edith Klein, ein Beirat oder Aufsichtsrat besteht
nicht.
Arnstorf, den 17.
Juni 2008
gez. Edith Klein
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