Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 19664 HL
Eingetragen
1.9.2010
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Unternehmensberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Jan Burkhard Blum
seit 5.2.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bahnhofstr. 20, 23611 Bad Schwartau
40.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
loftville GmbHAufgelöst
14.70%
10.00%
8.28%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Davenport Invest GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 54.046,27 54.781,27
B. Umlaufvermögen 180.353,92 156.780,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 234.400,19 211.561,35

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 8.986,56 8.961,52
B. Rückstellungen 27.210,56 37.210,56
C. Verbindlichkeiten 198.203,07 165.389,27
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 155.359,73 141.161,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 234.400,19 211.561,35

Anhang


 
 
zum

31. Dezember 2016



1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
 
Die Davenport Invest GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist unter der Nummer HRB 115038 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

 

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Davenport Invest GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2016 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (erstmals in der Fassung nach dem Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz BilRUG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Wertansätze der Bilanz zum 31. Dezember 2015 wurden unverändert übernommen.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

Es wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt.

Im Anhang wird teilweise von den Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Die Umsatzerlöse sind mit dem Vorjahr vergleichbar und entsprechend der Neudefinition gem. § 277 Abs. 1 HGB  i. d. F. nach Inkrafttreten des BilRUG angepasst.

 

3. Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden - gegenüber dem Vorjahr unveränderten - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden entsprechend der Generalnorm für Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gem. § 264 Abs. 2 HGB bewertet. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gem. § 252 Abs. 1 HGB wurden beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (EDV-Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung mit den Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen - angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode vorgenommen. Von der Bewertungsvereinfachung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 Euro wurde Gebrauch gemacht. Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter von 150,-- bis 1.000,-- Euro ein Sammelposten gebildet und mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Höhe der Abschreibungen ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

Das Vorratsvermögen wird mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Soweit die Fälligkeit nach mehr als einem Jahr eintritt, wird eine Abzinsung mit einem fristadäquaten Zinssatz vorgenommen. Erkennbare Risiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch Einzelwertberichtigungen sowie durch eine angemessene Pauschal­wert­be­rich­tigung berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind zu Nominalbeträgen angesetzt.

Zum Bilanzstichtag waren Rechnungsabgrenzungsposten, welche in künftigen Wirtschaftsjahren als Aufwand aufzulösen sind, auszuweisen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetra­ges angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbetrag angesetzt.

Kurzfristige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisen­kassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gewinne und Verluste aus Kursänderungen werden berücksichtigt.

 

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 155.359,73 Euro (Vorjahr: 141.161,39 Euro) enthalten, die mit 0,25 v.H. verzinst werden.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bei Anwendung des § 277 Abs.1 HGB in der Fassung des BilRUG bereits im Jahr 2014 hätten sich keine Änderungen ergeben.

 

5. Sonstige Angaben

Nicht in der Bilanz ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen, Eventualverbindlichkeiten und sonstige Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2016 Herr Burkhard Blum, Rechtsanwalt, Hamburg.

6. Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 25,04 Euro mit dem Verlustvortrag zu verrechnen und den verbleibenen Betrag des Verlustvortrages auf neue Rechnung vorzutragen.

    

sonstige Berichtsbestandteile


In diesem Abschluss sind keine Angaben unter der Bilanz zu machen.



     Hamburg, 21. Dezember 2017
  

gez. Burkhard Blum
(Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2017 festgestellt.

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