Inter Board
Electronic GmbH
Flintsbach
a. Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
87.832,69 |
48.895,17 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
310,00 |
1.550,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.187,34 |
43.072,00 |
| III.
Finanzanlagen |
37.335,35 |
4.273,17 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.391,90 |
68.584,98 |
| I.
Vorräte |
9.980,00 |
4.780,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.359,08 |
61.756,76 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.052,82 |
2.048,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.224,59 |
117.480,15 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.676,97 |
10.777,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Verlustvortrag |
91.480,63 |
97.591,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.100,78 |
-6.110,56 |
| B.
Rückstellungen |
4.400,00 |
6.174,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
137.147,62 |
100.527,88 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
137.147,62 |
100.527,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.224,59 |
117.480,15 |
Anhang
Inter Board GmbH
Flintsbach
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 3 und
288 Satz 1 HGB hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.
Gegenstände mit einem Wert von 150,01 € bis zu
1.000,- € werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
abgeschrieben.
Forderungen sowie sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
bzw. zum Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der
am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen
bilanziert.
III. Bilanzerläuterungen
1.
Verbindlichkeiten
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als einem
Jahr.
IV. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird mit dem bestehenden
Verlustvortrag verrechnet und auf neue Rechnung
vorgetragen.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung:
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Person geführt:
Herrn Erich Scheidemantel
Flintsbach, im Dezember 2011
gez. Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011
festgestellt.
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