Genicon Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Edgard Hein seit 3.3.2026 | Geschäftsführer |
Oliver Patrick Hilgier seit 3.3.2026 | Geschäftsführer |
Roger Kossinna seit 8.11.2004 | Geschäftsführer |
Dirk Wienecke seit 8.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Enertec Ingenieurgesellschaft mbHLippstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanzscroll
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Anhang für das Geschäftsjahr 2024Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Enertec Ingenieurgesellschaft mbH zum 31.12.2024 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten unter 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BILMOG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verrechnet gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von insgesamt 86.441,59 €. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Dipl.-Ing. (FH) Dirk Wienecke und Herrn Dipl.-Ing. (FH) Roger Kossinna Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Lippstadt, den 5. September 2025 Dirk Wienecke, Roger Kossinna (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.9.2025. |
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