B & S 2006 BO US GmbHLiquidiert

82166 Gräfelfing, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 170828
Eingetragen
22.11.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art sowie Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Emmeram B Braun
seit 22.11.2007
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B&S 2006 BO US GmbH

Gräfelfing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31.12.2020

AKTIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 22.866,04 6.590.091,33
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.797.715,37 579.122,17
II. Guthaben bei Kreditinstituten 320.640,36 341.698,49
6.118.355,73 920.820,66
6.141.221,77 7.510.911,99

PASSIVA

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 3.901.496,20 4.701.496,20
III. Bilanzgewinn 2.128.653,19 2.472.541,09
6.055.149,39 7.199.037,29
B. Rückstellungen 69.832,50 21.800,00
C. Verbindlichkeiten 16.240,38 290.074,70
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 16.240,38 (Vj. € 290.074,70)
- davon gegenüber Gesellschaftern € 0,00 (Vj. € 265.756,64)
6.141.222,27 7.510.911,99

Datum Feststellung Jahresabschluss: 08.06.2021

Amtsgericht München, HRB 170828

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

(1) Allgemeines

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB unter Anwendung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft erfüllt die Kriterien für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 i.V.m. § 267a Absatz 3 HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 264 Abs. 1 S. 4, 266 Abs. 1 S. 3, 274a und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätzlich ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung des Unternehmens auszugehen, wenn nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten dem entgegenstehen. Die Geschäftsleitung geht aufgrund der geplanten Auflösung der Gesellschaft nicht mehr vom Grundsatz der Unternehmensfortführung aus.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die in der Vergangenheit angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Hinblick auf den Wegfall der Going-Concern-Annahme geändert.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Aufgabe der Unternehmensfortführung grundsätzlich mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und, sofern ein Verkauf beabsichtigt ist, dem zu erwartenden Veräußerungswert. Da für den verbleibenden Zielfonds von der Gesellschaft kein Verkauf beabsichtigt ist und somit kein hinreichend konkretes Verkaufsangebot vorliegt, werden die Finanzanlagen weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten, einschließlich Anschaffungsnebenkosten, gegebenenfalls vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen bzw. erhöht um Zuschreibungen (unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips) angesetzt. Ab- und Zuschreibungen erfolgen auf Basis der von den Private Equity Fonds mitgeteilten Net Asset Values zum 31. Dezember 2020. Die außerplanmäßigen Abschreibungen werden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalwert angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(3) Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Finanzanlagen sind mit dem Umrechnungskurs im Zeitpunkt der Kapitaleinzahlung bewertet. Kapitalrückzahlungen werden zum individuell für jeden Private Equity Fonds ermittelten Durchschnittkurs umgerechnet. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

(4) Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die ausgewiesenen Finanzanlagen betreffen Anteile an einem Private Equity Fonds.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden drei der unmittelbar gehaltenen Private Equity Fonds im Rahmen einer Sekundärtransaktion veräußert. Die Übertragung dieser Fondsgesellschaften erfolgte im ersten Quartal 2020.

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.472.541,09 (Vj. TEUR 780) enthalten.

Rückstellungen

Aufgrund der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse wurden zusätzlich alle Verpflichtungen aufgenommen, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen und denen sich die Gesellschaft nicht entziehen kann, auch wenn diese Verpflichtungen rechtlich noch nicht entstanden sind.

(5) Sonstige Angaben

Im Berichtsjahr wurde die Geschäftsführung von Herrn Emmeram von Braun ausgeübt.

 

München, 08. Juni 2021

Die Geschäftsführung

Emmeram von Braun

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