Kaffeeheimat GmbH
Schenefeld/Krs. Pinneberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
182.954,00 |
172.055,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.778,00 |
625,00 |
| II.
Sachanlagen |
172.176,00 |
171.430,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
329.113,15 |
258.701,34 |
| I.
Vorräte |
114.279,32 |
74.052,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
213.299,13 |
177.357,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
720,00 |
720,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
101.799,83 |
93.908,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.534,70 |
7.291,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.578,31 |
505,14 |
| Aktiva |
524.645,46 |
431.261,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.682,72 |
162.162,22 |
| I.
eingefordertes Kapital |
16.189,18 |
16.189,18 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-8.810,82 |
-8.810,82 |
| II.
Gewinnvortrag |
145.973,04 |
111.208,12 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
76.479,50 |
-34.764,92 |
| B.
Rückstellungen |
21.324,66 |
35.529,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
417.638,08 |
233.569,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
252.453,02 |
121.315,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
165.185,06 |
112.254,86 |
| Passiva |
524.645,46 |
431.261,48 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Kaffeeheimat GmbH wurde auf
der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB i.V.m. § 267a HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs. 2 HGB).
Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur
wurde von uns nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von uns ebenfalls
nicht vorgenommen.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese
"soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem
Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang
verwiesen.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände grundsätzlich
linear vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die Vorjahre
betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Erik Brockholz
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Schenefeld, 31.08.2024
Erik Brockholz
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2024 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Erik Brockholz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2024
festgestellt.
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