AD Analog
Digital Elektronik GmbH
Adlkofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.994,88 |
41.981,88 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
500,00 |
500,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.494,88 |
41.481,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
331.548,25 |
285.994,56 |
| I.
Vorräte |
3.831,34 |
13.850,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
18.281,65 |
15.756,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
309.435,26 |
256.387,64 |
| Aktiva |
369.543,13 |
327.976,44 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
261.978,67 |
222.823,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
197.259,11 |
161.055,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
39.154,97 |
36.203,86 |
| B.
Rückstellungen |
8.733,00 |
12.087,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.831,46 |
93.065,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
26.772,40 |
19.849,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
72.059,06 |
73.215,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
12.969,30 |
12.212,57 |
| Passiva |
369.543,13 |
327.976,44 |
Anhang
A.
Allgemeines
Der
Jahresabschluss der Firma AD Analog Digital
Elektronik GmbH für das Geschäftsjahr vom
01.01.2021 bis 31.12.2021 wurde nach den Vorschriften des
HGB aufgestellt. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die
Bilanz wurde gemäß § 266 HGB
gegliedert.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Die Firma AD Analog Digital Elektronik GmbH ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 1 HGB.
Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs.
1 HGB verzichtet.
Die in dem Jahresabschluss ausgewiesenen
Vorjahresbeträge sind mit den Werten des Vorjahres
vergleichbar.
In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden mit den um planmäßige
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die Zugänge wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode
wurde der tatsächliche Werteverzehr des
Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt.
Vorräte sind mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
angesetzt. Bei der Bewertung wurden sämtliche
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sämtliche
Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen keine.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
beträgt, erfolgt die Abzinsung nach § 253 Abs. 2
S. 1 HGB.
Die
Steuerrückstellungen wurden für den
voraussichtlich noch anfallenden Steueraufwand gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von
TEUR 13. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von TEUR 66.
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind TEUR 28
innerhalb eines Jahres fällig.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Die Befreiungsvorschrift nach § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Währungsbeträge werden in dem
Jahresabschluss auf folgender Grundlage umgerechnet:
Sonstige Rechnungen mit ausländischen
Währungen werden nach dem Tageskurs umgerechnet.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
AnlagevermögenBzgl. der Zusammensetzung des
Anlagevermögens wird auf den beigefügten
Anlagenspiegel verwiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den gesamten Forderungen weisen EUR 0,00 eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auf.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.564,59 wurde mit
dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen entfallen auf
Jahresabschlusskosten.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen
finanziellen Verpflichtungen.
D.
Sonstiges
Im Berichtszeitraum war Herr Rudi Schmid, Ingenieur,
zum Geschäftsführer bestellt. Die Gesellschaft
hat gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf die Angabe
der Geschäftsführerbezüge verzichtet.
Adlkofen, 24. November 2022
gez. Rudi Schmid, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2022
festgestellt.
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