SIFRA
Baugesellschaft mbH
Jetsch
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.538,51 |
4.823,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.536,51 |
4.821,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.803,53 |
18.846,52 |
| I.
Vorräte |
1.314,50 |
848,07 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.119,63 |
3.466,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.369,40 |
14.532,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.454,98 |
3.223,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.797,02 |
26.893,08 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.951,67 |
12.617,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
12.947,24 |
17.065,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.334,32 |
4.117,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.510,42 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.334,93 |
13.275,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.797,02 |
26.893,08 |
Anhang per 31. Dezember 2006
der
SIFRA Baugesellschaft mbH
1.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Gliederung
Ich habe die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gegliedert
(Gesamtkostenverfahren).
Abweichungen in der Form der Darstellung und
Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
liegen nicht vor.
Sofern es der Übersichtlichkeit diente, habe ich
bei den Wahlrechten die Angaben im Anhang gebracht.
Begründung zu Abschreibungen auf Grund steuerlicher
Vorschriften § 281 Abs. 2 Satz 1 HGB
Sonderabschreibungen sind im Geschäftsjahr nicht
in Anspruch genommen worden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2
Nr. 1 HGB
Ich habe die Vermögensgegenstände zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Schulden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Etwaige
Wahlrechte im Bilanzansatz wurden durchgängig nach
steuerlichen Grundsätzen entschieden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungsakosten, vermindert um nutzungsbedingte,
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um
lineare Abschreibungen zu steuerlichen
Höchstsätzen, angesetzt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 410,00 werden im Jahr des
Zugangs aktiviert und sofort abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, soweit der Ansatz des Wirtschaftsgutes mit
einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
steuerlicher Bewertungsvorschriften angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Rückstellungen sind pflichtgemäß
für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die übrigen Rückstellungen
decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in
angemessener Höhe.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter fünf Jahren sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Mitglieder der Organe § 285 Nr. 10 HGB
- Rene´Franke
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG
Herr Rene´Franke hat am 20.12.2000 der
Gesellschaft ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von
3.579,04 Euro gewährt. Mit der Übernahme der
Gesellschaftsanteile am 01.03.2001 wurde das Darlehen
entsprechend umgebucht. Weiterere Zahlungen an die
Gesellschaft erfolgten in den Jahren 2002, 2004 und 2005.
Das Darlehen valutiert am 31.12.2006 mit
0,00
Euro. Das Darlehen wird ab dem 01.01.2002 mit einem
Zinssatz von 6,000 und ab dem 17.05.2005 mit einem Zinssatz
von 5,000 vierteljährlich verzinst.
Das Darlehen ist nicht gesichert.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den
Jahresüberschuß in Höhe
von 1.334,32 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, den 21. November 2007
gez. Rene Franke
|