ett
technotransfer GmbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
152.719,52 |
117.151,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
400,00 |
400,00 |
| II.
Sachanlagen |
152.319,52 |
116.751,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
725.856,12 |
508.027,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
456.528,99 |
142.110,54 |
| davon
gegen Gesellschafter |
630,00 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
269.327,13 |
365.917,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.602,45 |
| Aktiva |
878.575,64 |
626.782,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
262.577,09 |
328.892,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
302.892,71 |
346.880,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
66.315,62 |
43.987,39 |
| B.
Rückstellungen |
415.161,84 |
152.660,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.836,71 |
145.228,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
171.790,79 |
144.555,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.045,92 |
673,05 |
| Summe
Passiva |
878.575,64 |
626.782,32 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der ett
technotransfer GmbH wurde grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2,
266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
2.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Sätze 1,
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253
Abs.1 S. 1 HGB).
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen,
entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie
der Handelsregistereintragung und ist voll i.H.v.
26.000,00 Euro eingezahlt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).Die Pensionsrückstellungen betragen
Euro 378.355,00
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
3.Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben i.H.v. Euro 0.- eine
Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: Euro 0.-).
Das gezeichnete Kapital beträgt €
26.000,00, eine Umstellung von früherem Kapital in DM
auf Euro ist erfolgt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen PUC-Verfahren als Barwert
gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die
Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Zinssatz 1,82 % 10 -Jahres-Durchschnitt
Zinssatz 1,74 % 7 -Jahres-Durchschnitt
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018
G"
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Erfüllungsbetrag der Schulden
Euro 378.355,00
Zeitwert der errechneten Vermögenswerte
Euro 266.592,06
Der Wert der verrechnungsfähigen
Vermögenswerte unterschreitet den damit zu
saldierenden Wert der Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen um € 111.762,94
Der Unterschiedsbetrag bei
10-Jahres-Durchschnittszins zu 7-Jahres-Durchschnittszins
zur Ermittlung der Ausschüttungssperre beträgt
4.226.- €.
Die die debitorischen Kreditoren haben im Saldo einen
Betrag i.H.v. Euro 0.- und eine Restlaufzeit von bis zu 1
Jahr (Vorjahr: Euro -2.471,06)
Es wurden keine Verbindlichkeiten bilanziert, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.
4.Sonstige Pflichtangaben
Einschließlich dem zu berücksichtigenden
Saldo aus Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr in
Höhe von Euro 302.892,71 ergibt sich ein Betrag von
Euro 232.351,09 , der unter Berücksichtigung der o.g.
Ausschüttungssperre zu verwenden ist.
Während des hier betrachteten
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführerin Frau Astrid Scheit
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Astrid Scheit
Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.03.2025
festgestellt.
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