Linxens
Germany II GmbH (vormals: Linxens GmbH)
Dresden
(vormals: Niefern-Öschelbronn)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
14.495.256,71 |
19.129.134,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
14.495.256,71 |
19.129.134,78 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.468.614,89 |
13.468.614,89 |
| B.
Rückstellungen |
745.775,18 |
1.293.672,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
280.866,64 |
4.366.847,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
280.866,64 |
4.366.847,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
14.495.256,71 |
19.129.134,78 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2020
Linxens Germany II GmbH
Dresden
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Linxens Germany II GmbH wurde am 24.06.2010
gegründet und ursprünglich in das Handelsregister
des Amtsgerichts Mannheim am 22.09.2010 unter der HRB-Nr.
710194 eingetragen. Die Gesellschafterversammlung am
12.12.2019 hat den § 2 des Gesellschaftsvertrag
geändert und der Sitz der Gesellschaft ist Dresden.
Die Eintragung erfolgte im Amtsgericht Dresden unter HRB
39754.
Der
Sitz der Gesellschaft ist Dresden.
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung,
Herstellung und Vertrieb sowie der Handel mit Halb- und
Fertigfabrikaten unter anderem für die Automobil-, die
Elektro-, Chip- und Chipkartenindustrie.
Die Gesellschaft hat die
operative Tätigkeit im August 2018 bzw. Juni
2019 eingestellt und das Anlagevermögen und
Vorräte im Geschäftsjahr 2019
veräußert oder verschrottet, und kann als eine
"Mantelgesellschaft" bzw. "ruhende Gesellschaft betrachtet
werden.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der
handelsrechtliche Jahresabschluss zum 31. Dezember
2020 wurde unter Anwendung der Vorschriften des HGB
(§§ 238 ff. HGB) und unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275
Abs. 2 HGB) gewählt.
Am Abschlussstichtag sind die Merkmale, die zu einer
Klassifizierung als "Kleinstkapitalgesellschaft"
führen, gem. § 267a HGB erfüllt.
Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen
für Kleinstkapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden. Die Aufstellung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2020 erfolgt ebenso wie bereits die
Abschlüsse zum 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2018
unter Aufgabe der Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Insofern wurde bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden nicht mehr von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegeben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Bei der
Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Es existieren keine
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von 13.950 TEUR (Vorjahr
18.613 TEUR.)
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
in Höhe von 745 TEUR (VJ: 1.294 TEUR) Verpflichtungen
in Zusammenhang mit der Betriebsstilllegung.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen aus dem abzuführenden Gewinn 2020 laut
Ergebnisabführungsvertrag und dem Cash-Pooling.
Die
Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
|
Gesamt
TEUR
|
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
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Restlaufzeit
über 1 Jahr
TEUR
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre
TEUR
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
11
|
11
|
0
|
0
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Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
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270
|
270
|
0
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0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten (davon aus Steuern 0 TEUR)
|
0
|
0
|
0
|
0
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281
|
281
|
0
|
0
|
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführer im Geschäftsjahr
2020 waren Herr Cuong Duong, Frankreich und Herr Arnaud
Bruntière, Frankreich.
Laut Geschäftsführung bestanden zum Ende
des Geschäftsjahres 2020 keine vermerkpflichtigen
Haftungsverhältnisse.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei Mitarbeiter
beschäftigt.
Linxens Germany II GmbH
gez. 20.12.2021 Cuong Duong
gez. 20.12.2021 Arnaud Bruntière
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2021 festgestellt.
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