Lufthansa Group Digital Hangar GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Talent & Pro International Holding B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Talent & Pro GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum 30.9.2010Bilanz
AnhangI. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Der Jahresabschluss der Talent & Pro GmbH i. L., Frankfurt am Main, (im folgenden kurz "Gesellschaft" genannt) für das Geschäftsjahr zum 30. September 2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen resultierend aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde aufgrund des Wahlrechts in Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 30. September 2010 wurde die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 30. September 2010 beschlossen. Die werbende Tätigkeit wurde eingestellt. Die Gesellschaft befindet sich ab dem 1. Oktober 2010 in der Abwicklung. Von den Erleichterungsvorschriften bei der Offenlegung gemäß § 326 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ebenso wurden die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung des Anhangs nach § 274a HGB, § 288 Abs. 1 HGB sowie § 326 Satz 2 HGB für Offenlegungszwecke in Anspruch genommen. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 2. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. 3. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse über die gemäß § 251 HGB zu berichten wären. 2. Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: · Hyacinthus Kortmann, Master of Science, Leusden, Niederlande (bis 30. September 2010) · Liquidator: Henning Georg Riehl, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main (ab 1. Oktober 2010) Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit. 3. Konzernabschluss Talent & Pro International Holding B. V., Leusden, Niederlande, ist das Konzernunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist in den Geschäftsräumen der Talent & Pro International Holding B. V., Leusden, Niederlande, einzusehen. Frankfurt am Main, 5. Dezember 2011
ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresfehlbetrag in Höhe von € 10.083,50 wird zusammen mit dem Verlustvortrag zum 1. Januar 2010 in Höhe von € 1.268.853,94 auf neue Rechnung vorgetragen. FeststellungZum Zeitpunkt der Offenlegung lag der Feststellungsbeschluss hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 30. September 2010 noch nicht vor. |
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