Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 775155
Vorher
Modehaus Kohl GmbH
Eingetragen
26.3.1980
Branche
Einzelhandel mit TextilienGroßhandel mit TextilienEinzelhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Einzelhandel mit Textilwaren aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Elisabeth Maria Heinz
Fürstenfeldbruck
250000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kohl GmbH

Balingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

in der Fassung des § 325 Abs. 1 i. V. m. § 326 HGB

Aktiva

31.12.2021 Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.496,00 6.976,00
II. Sachanlagen 58.316,00 66.330,00
81.812,00 73.306,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 41.708,00 111.649,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.976,01 42.959,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 109.296,34 52.353,66
185.980,35 206.962,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 210,08 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 449.976,29 383.658,61
717.978,72 663.926,77

Passiva

31.12.2021 Vorjahr
Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 127.822,97 127.822,97
II. Kapitalrücklage 383.000,00 383.000,00
III. Verlustvortrag -894.481,58 -1.104.530,69
IV. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -66.317,68 210.049,11
V. Kapitalfehlbetrag 449.976,29 383.658,61
0,00 0,00
B.Rückstellungen 13.500,00 13.500,00
C. Verbindlichkeiten 704.478,72 650.426,77
717.978,72 663.926,77
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB:
Eventualverbindlichkeiten aus Besserungsscheinen 832.340,10 832.340,10

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2021

unter Berücksichtigung von § 326 HGB

Amtsgericht Stuttgart, HRB Nr. 775155

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Gliederung:

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Die allgemeinen Grundsätze für die Gliederung gem. § 265 HGB wurden beachtet.

Sofern es der Übersichtlichkeit diente, haben wir bei Wahlrechten die Angaben im Anhang gemacht. Im Interesse der Übersichtlichkeit und Klarheit wurden auch "davon"-Vermerke im Anhang gemacht.

Die Bilanz schließt an die mit Datum vom 22.09.2022 festgestellte Handelsbilanz zum 31.12.2020 an. Der aktuelle Jahresabschluss wurde am 27.07.2023 festgestellt.

Bewertung:

Die bilanzielle Überschuldung zum Bilanzstichtag in Höhe von aktuell 449.976,29 EUR (Vorjahr: 383.658,61 EUR) hat zu einer weiteren Überprüfung der Vermögenssituation durch die Geschäftsleitung geführt.

Auf Grundlage der vorliegenden Rangrücktrittsvereinbarungen konnten Verbindlichkeiten für Zwecke einer Überschuldungsrechnung im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO in einer Höhe von 476.016,47 EUR (Vorjahr: 465.004,46 EUR) außer Acht gelassen werden. Zusammen mit einem Restbetrag aus einer harten Patronatserklärung ergibt sich ein Gesamtbetrag der aus der Überschuldungsrechnung herauszurechnenen Summe in Höhe von 481.116,19 EUR (Vorjahr: 470.104,18 EUR). Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB wurde deshalb trotz der bilanziellen Überschuldungssituation weiterhin das Going-Concern-Prinzip angewendet. Grundlage hierfür ist die Ausnahmebestimmung des § 19 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz InsO, dessen Voraussetzung ist, dass die Fortführungsprognose der Geschäftsführung die planmäßige Weiterführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag im Rahmen von Kapitalsanierungsmaßnahmen überwiegend wahrscheinlich sein lässt.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Dabei wurden die Anschaffungskosten linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften verteilt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Neuzugängen wurde die prorata-temporis-Methode angewandt. Die Abschreibungen der Vermögensgegenstände werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt vorgenommen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im Geschäftsjahr von der steuerlichen Möglichkeit der Vollabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Gleichzeitig wurde in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Rechnungslegung der Zugang des Berichtsjahres als Abgang gebucht.

Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder verminderter Verwertbarkeit ergeben, waren nach Beurteilung der Geschäftsleitung des Unternehmens nicht ersichtlich bzw. haben in der Bewertung entsprechende Berücksichtigung gefunden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Das Eigenkapital ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften ausgewiesen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausreichend dotiert. Abzinsungen waren nicht vorzunehmen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen und Angaben zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses

Bilanz:

Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens:

Die historischen Anschaffungskosten des Anlagevermögens betragen zum 31.12.2021: 194.873,92 EUR (Vorjahr: 172.380,02 EUR). Die kumulierten Abschreibungen betragen zum 31.12.2021: 113.061,92 EUR (Vorjahr: 99.074,02 EUR).

Verbindlichkeiten:

In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 656.050,04 EUR (Vorjahr: 598.013,35 EUR) sowie von mehr als fünf Jahren in einer Höhe von 5.356,71 EUR (Vorjahr: 16.665,75 EUR) enthalten. Verbindlichkeiten aus Steuern bestanden in einer Höhe von 13.723,48 EUR (Vorjahr: 5.530,33 EUR), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von: 801,87 EUR (Vorjahr: 10.218,25 EUR). Weiters sind in den Verbindlichkeiten solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 303.894,84 EUR (Vorjahr: 262.700,35 EUR) enthalten.

Haftungsverhältnisse:

Haftungen für fremde Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB waren zum Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht gegeben. Die ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von EUR 832.340,10 (Vorjahr EUR 832.340,10) beruhen auf rechtsverbindlichen Zusagen in Besserungsscheinen.

Als sonstige finanzielle Verpflichtung ist der Mietvertrag für die Räumlichkeiten in der Ritterstraße 14, 87629 Füssen, mit einem jährlichen Aufwand von rund 33.000,00 EUR zu benennen.

III. Gesellschaftsorgane

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.01.2019 wurde Frau Elisabeth Maria Heinz zur alleinigen Geschäftsführerin bestellt. Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

 

Balingen, den 27.07.2023

gez.
Elisabeth Maria Heinz, geb. Kohl

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