Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH
Annastraße 3, 14532 Stahnsdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Friedrich seit 1.10.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Stahnsdorf | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbHStahnsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, StahnsdorfAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht
23.7. 2014 Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH Vermietung und Verwaltung von Grundstücken, Stahnsdorf
Handelsrecht
23.7.2024 Anhang 2023Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbHI. Allgemeine Angaben Die Wohnungsgesellschaft Stahnsdorf mbH mit Sitz in 14532 Stahnsdorf, Annastr. 3 ist im Handelsregister Potsdam unter der Nummer HRB 9677 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und soweit zutreffend und zulässig, die Vorschriften der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigV) satzungsgemäß beachtet. Aufgrund des § 21 Absatz 1, Satz 3 EigV finden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Absatz 3 HGB entsprechende Anwendung. Die auf den Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden fortgeführt. Die Vorjahreszahlen waren nicht anzupassen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter dem Punkt III. "Erläuterungen zu den Bilanzpositionen" dargestellt. III. Erläuterungen zu den Bilanzpositionen 1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und werden über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen und gegebenenfalls außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 HGB bilanziert. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Nicht abzugsfähige Vorsteuern aus Bauleistungen werden als Herstellungskosten aktiviert. Vom Gesellschafter in den Jahren 2010, 2014 und 2017 eingebrachte Grundstücke mit Bauten wurden mit dem Verkehrswert nach einem Sachverständigengutachten angesetzt. Wohngebäude werden über 50 Jahre (erbaut nach dem 31.12.1924) bzw. über 40 Jahre (vor dem 01.01.1925 errichtet) abgeschrieben. Außenanlagen werden über 10 bzw. 15 Jahre (Umzäunungen 17 Jahre) abgeschrieben, Spielplätze über 5 Jahre. Die Nutzungsdauer der technischen Anlagen und Maschinen beträgt zwischen 5 und 16 Jahren. Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt die Nutzungsdauer 3 bis 12 Jahre. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist als Anlagespiegel diesem Anhang beigefügt. Im Jahr 2023 wurde ein zuvor bereits für die Gemeinde Stahnsdorf (gesetzliche Vertretung unbekannter Eigentümer) verwaltetes Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen Mietwohnhaus erworben. Die Wohnungen von 2 langjährigen Mietern bleiben erhalten, die weiteren seit mehreren Jahren leerstehenden Wohnungen werden wieder zur Vermietung hergerichtet. 2. Umlaufvermögen Unter den unfertigen Leistungen sind umlagefähige, noch nicht abgerechnete Betriebskosten, denen Verbindlichkeiten in Form von Betriebskostenumlagen aus erhaltenen Anzahlungen gegenüberstehen, ausgewiesen. Die unfertigen Leistungen und die anderen Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert; nicht einbringliche Forderungen werden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 26.000. Im Ergebnis der Investitionen in den Bestand, eines geringen Leerstandes und effizienter Bewirtschaftung weist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 13.779,2 (Vorjahr TEUR 13.742,4) aus. Darin enthalten ist eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 19.494,6 (Vorjahr TEUR 19.494,6). 4. Rückstellungen Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken. Bei der Bewertung der Rückstellungen wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, in einer Gesamthöhe von TEUR 65,7 berücksichtigt. Entwicklung der Rückstellungen 2023 in TEUR
5. Verbindlichkeiten Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten sowie Art und Umfang der Sicherung sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt, ihr Ausweis erfolgt zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag (Vorjahresangaben in Klammern):
Von den per 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 18.150,4 durch Grundpfandrechte besichert. Die Gemeinde Stahnsdorf hat für ein Darlehen der ILB eine Bürgschaft in Höhe von 9 Mio. EUR übernommen. Die Verbindlichkeiten aus diesem Darlehen betragen zum 31.12.2023 EUR 7.095.565,23. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung betreffen Mieteinnahmen und Betriebskosten in Stahnsdorf. Aus der Vermietung von 717 Mietwohnungen mit einer Fläche von 37.497 m 2 hat sich die durchschnittliche Monatssollmiete pro m 2 von 6,00 EUR zum 31.12. des Vorjahres auf 6,16 EUR zum Stichtag 31.12.2023 erhöht. Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung (ohne Erlöse aus abgerechneten Betriebs- und Heizkosten) sind von 2.774,2 TEUR im Vorjahr um 46,1 TEUR auf 2.820,3 TEUR im Jahr 2023 angestiegen. In diesen Umsatzerlösen sind 2.713,5 TEUR aus der Wohnungsvermietung, 39,2 TEUR aus der Vermietung von Stellplätzen und Garagen, 48,8 TEUR aus der Vermietung von Gewerberäumen sowie 18,8 TEUR aus der Verpachtung und Vermietung sonstiger Einheiten (insbesondere Mietergärten) enthalten. Zudem wurden Erlöse aus Betreuungstätigkeit (Verwaltungsgebühren) in Höhe von 7,9 TEUR (Vorjahr: 9,4 TEUR) erzielt. Das Jahresergebnis beinhaltet keine wesentlichen periodenfremden Erträge bzw. Aufwendungen. Im Jahresergebnis sind keine Zuschreibungen auf das Grundvermögen enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten in Höhe von 96,7 TEUR auf Bauvorbereitungskosten für zwei Neubauvorhaben. Weiterhin wurden im Umlaufvermögen bilanzierte Grundstücke, bei denen es sich um öffentliche Verkehrsflächen handelt, auf den voraussichtlichen Kaufpreis abgewertet (43,4 TEUR) V. Sonstige Angaben Seit dem 1. Oktober 2021 ist Herr André Friedrich Alleingeschäftsführer. Im Geschäftsjahr 2023 waren außer dem Geschäftsführer keine Arbeitnehmer beschäftigt. Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben für das Jahr 2023 Anspruch auf Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt EUR 1.152,00. Auf die Angaben der Bezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche Verpflichtungen für Folgejahre, die nicht bereits im Jahresabschluss zum 31.12.2023 bilanziert werden, ist die Gesellschaft nicht eingegangen. Verwaltung für die Gemeinde Stahnsdorf Die Gesellschaft ist als Verwaltungs-Dienstleister für die Gemeinde Stahnsdorf auf Basis eines unbefristeten Verwaltervertrages tätig. Die verwalteten Objekte betreffen Eigentum der Gemeinde Stahnsdorf sowie Fälle der gesetzlichen Vertretung unbekannter Eigentümer durch die Gemeinde Stahnsdorf. Für die klassischen Hausverwalter-Tätigkeiten bezüglich dieser Objekte ist mit Wirkung ab dem 1.1.2023 ein neuer Dienstleister durch die Gesellschaft beauftragt worden, der auch den Eigenbestand verwaltet. Kontenführung für diese im Auftrag der Gemeinde verwalteten Objekte erfolgt jeweils durch den Verwaltungsdienstleister treuhänderisch für die Gemeinde Stahnsdorf. Die Guthaben auf diesen Konten belaufen sich per 31.12.2023 auf TEUR 220,7 (Gemeinde-Eigentum) bzw. TEUR 833,4 (gesetzliche Vertretung). Eine treuhänderische Kontenführung durch die Gesellschaft selbst erfolgt nicht. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss in Höhe von EUR 36.794,11 soll dem Verlustvortrag zugerechnet und der sich damit ergebende Bilanzverlust von EUR 5.741.406,18 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Stahnsdorf, 22.07.2024 André Friedrich, Geschäftsführer |
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