Energiegesellschaft Erftstadt mbHLiquidiert

50374 Erftstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 80403
Eingetragen
14.1.2014
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungEnergetische Verwertung von Abfällen
Gegenstand
die sichere, wirtschaftliche sowie umweltund ressourcenschonende Erzeugung von Energie und Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft, öffentlicher Einrichtungen und sonstiger Kunden mit Energie (Strom, Gas, Wärme), durch - die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme, die Beteiligung an Unternehmen oder die Kooperation mit Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten und/oder betreiben, - den Vertrieb von Strom an Letztverbraucher. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks sollen Erneuerbare Energien (§ 3 Ziff. 3 EEG) gewonnen und genutzt werden. Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist die nachhaltige Erfüllung der kommunalen Daseinsaufgaben im Sinne des Abs. 1 in der Stadt Erftstadt nach der GemO NW. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen des § 109 GemO NW zu verfahren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gerd Schiffer
seit 18.7.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Erftstadt
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Erftstadt
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Energiegesellschaft Erftstadt mbH

Erftstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022

der Energiegesellschaft Erftstadt mbH
A. Präambel
Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die Lage der Energiegesellschaft Erftstadt mbH aus der Sicht und zum Zeitpunkt 2022. Die Beurteilung der dargestellten Risiken, Chancen sowie der Prognose der Gesellschaft ist vorliegend im Licht der Entscheidung des Rates vom 20.06.2023 vorzunehmen, wonach eine Auflösung der Energiegesellschaft Erftstadt mbH zum 30.06.2023 beschlossen wurde. Gleichzeitig wurde der Unterzeichner zum Liquidator der Gesellschaft bestellt.
In gleicher Sitzung wurde zudem anlässlich der bevorstehenden Liquidation der Gesellschaft zur Erleichterung und Beschleunigung der Geschäftsabwicklung durch den Liquidator ein neuer Gesellschaftsvertrag beschlossen. Dieser sieht u.a. die Einrichtung eines - ohnehin nur fakultativ vorgesehenen - Aufsichtsrat nicht mehr vor.
Mit der erfolgten Prolongation eines zwischenzeitlich endfällig gestellten Darlehens, welches durch die Gesellschafterin Stadt Erftstadt gewährt wurde, erscheint aktuell die Zahlungsfähigkeit bis zum Abschluss des Liquidationsverfahrens gesichert.
B. Geschäftstätigkeit
Die Energiegesellschaft Erftstadt mbH wurde im Dezember 2013 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die sichere, wirtschaftliche sowie umwelt- und ressourcenschonende Erzeugung von Energie und Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft, öffentlicher Einrichtungen und sonstiger Kunden mit Energie (Strom, Gas, Wärme), durch
- die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität und Wärme, die Beteiligung an Unternehmen oder die Kooperation mit Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten und/oder betreiben,
- den Vertrieb von Strom an Letztverbraucher.
Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks sollen Erneuerbare Energien (§3 Ziff. 3 EEG) gewonnen und genutzt werden.
Die Tätigkeit der Gesellschaft dient der kommunalen Aufgabenerfüllung und erfolgt unter Beachtung kommunalrechtlicher Vorgaben insbesondere §§ 107 ff. der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
C. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Im Geschäftsjahr 2022 wurde der Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen. Der bedeutsamste Leistungsindikator zur Steuerung der Energiegesellschaft Erftstadt ist derzeit das Jahresergebnis.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 59 (i.Vj. TEUR 36) und enthalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten (TEUR 40).
Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2022 beträgt TEUR -62 (i.Vj. TEUR - 40).
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 sieht ein ausgeglichenes Ergebnis vor.

Im Rahmen der zwischenzeitlich beschlossenen Liquidation werden aktuell nur die Mittel abgerufen, die zur Abwicklung der EGE sowie der Überführung der begonnenen Geschäfte in eine neue Rechtsform erforderlich sind.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 beträgt TEUR 497 (i.Vj. TEUR 497). Das Eigenkapital hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 0%. Es besteht zum 31. Dezember 2022 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von TEUR 370 (i.Vj. TEUR 308).
Die eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital (TEUR 50) wurden durch den Gesellschafter am 5. Februar 2014 gezahlt.
Zur Finanzierung der Gesellschaft hat die Stadt Erftstadt der Gesellschaft zwei nachrangige Darlehen in Höhe von TEUR 150 und TEUR 300 sowie einen Kassenkredit in Höhe von TEUR 20 gewährt.
Das ursprünglich zum 31.12.2022 endfällige Darlehen in Höhe von TEUR 300 wurde zwischenzeitlich durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom 28.03.2023 bis zum 31.12.2025 prolongiert. Das Darlehen in Höhe von TEUR 150 wurde am 22.10.2015 mit einer Laufzeit von 10 Jahren vereinbart.
Die Liquidität war somit im Geschäftsjahr 2022 jederzeit gegeben, sodass die Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen jederzeit vorhanden war.

D. Risiko- und Chancenbericht
In 2017 wurden erste Risiken mit Blick auf die Realisierung von Windkraftanlagen im Risikomanagementsystem bei den Stadtwerken eingepflegt. Die Untersuchung der Risiken erfolgt dabei mit den üblichen Instrumenten zur Risikoanalyse und mündet in der Empfehlung zur Prophylaxe bzw. Vorbeugung. Nachfolgend sind die Risiken für die Gesellschaft angegeben:
Aufgrund der bislang lediglich mit den in Erftstadt tätigen Windkraftprojektierern geschlossenen Kooperationsverträge, bestehen für die Energiegesellschaft keine unmittelbaren Realisierungsrisiken.
Gleichwohl strahlen die Projektentwicklungsrisiken auf die Zukunft des Unternehmens aus, weil damit auch die Überführung der Kooperationen in Beteiligungsgesellschaften o.ä. steht und fällt.
Wie in fast keiner anderen Branche wird die Windenergie von sich immer wieder ändernden Einflussgrößen bestimmt. Galt zunächst nur das Drehfunkfeuer als Hemmnis, standen im Jahr 2017 politische Veränderungen, neues Anflugverfahren für den Fliegerhorst Nörvenich usw. einer zügigen Realisierung der Projekte entgegen.
Zwischenzeitlich kann davon ausgegangen werden, dass der seinerzeit geschaffene Rechtsrahmen für den von der Stadt ausgewiesenen "Flächennutzungsplan für Windkraftanlagen" ohne Auswirkung ist. Dieser genießt damit in den wesentlichen Punkten Bestandsschutz und ist daher für die Genehmigungen nach BlmSchG maßgebend.
Alle seinerzeit nach BlmSchG zur Genehmigung eingereichten Anträge wurden auf dieser Basis positiv beschieden.
Demnach ist der Rechtsrahmen für die in den Kooperationsverträgen vorgesehenen Anlagenkäufe geschaffen.

Durch die Bestrebungen der Bundesregierung zur Dekarbonisierung wird jedoch der Rahmen für die Zulässigkeit zur Errichtung von WEA deutlich erweitert. Inwieweit die Rechtsverbindlichkeit des seinerzeitigen FNP Windkraft mit einer Ausweisung von Windkraftkonzentrationszonen ausreicht, um eine ungesteuerte Installation von Anlagen zu verhindern, ist derzeit noch nicht geklärt. Es steht aber zu befürchten, dass Flächen der EGE infolge von Höhenbeschränkungen oder schlechterer Windhöfigkeit bei der Realisierung zurückgestellt werden könnten.
Ein sich erst seit jüngster Zeit ergebendes Risiko sind zudem die allgemeinen Preissteigerungen sowie die gestiegenen Zinsen für Kredite. Aufgrund der enormen Teuerungen in beiden Bereichen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Projekte unwirtschaftlich werden. Ein positiver Aspekt sind jedoch die in den jüngsten Ausschreibungsrunden gestiegenen Einspeisevergütungen.
Eines der Hauptrisiken der Energiegesellschaft ist allerdings die Fokussierung auf lediglich ein Geschäftsfeld. Der Gesellschaftsvertrag gibt hier hinreichend Spielraum, so dass über neue Geschäftsfelder nicht nur nachgedacht, sondern diese auch erschlossen werden. Einen derartigen Markt bietet aktuell die Freiflächenfotovoltaik. Durch die Möglichkeit, Energie auch außerhalb Erftstadts zu produzieren, in das dortige Netz einzuspeisen und in Erftstadt zur Verfügung zu stellen, sollten überregionale Bestätigungen nicht kategorisch ausgeschlossen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass analog zu den Vorjahren zur Aufrechterhaltung der Liquidität die Verlängerung der städtischen Darlehen erfolgte. Ferner ist die Wirtschaftlichkeit der Projekte vor dem Hintergrund der Teuerungen sorgfältig zu prüfen. Die Gesellschaft ist mithin weiter von der Finanzierung der Stadt Erftstadt abhängig.

E. Prognosebericht
Wie bereits ausgeführt, ist mit den Genehmigungen der WEA ein wesentliches Hemmnis beseitigt und die Voraussetzung geschaffen, um faktisch in die Energieproduktion aus Windenergie einzusteigen. Eine Ergänzung zum Kooperationsvertrag mit der Firma Energiekontor sieht dabei die schlüsselfertige Errichtung von zwei Windenergieanlagen vor. Auch wenn die Energiegesellschaft aufgelöst wird, ist durch eine Zusatzvereinbarung mit Energiekontor sichergestellt, dass die Rechte aus dem Kooperationsvertrag durch die Stadt Erftstadt selbst oder ein städtisches Unternehmen wahrgenommen werden können.
Leider ist der mit der STAWAG Energie geschlossene Kooperationsvertrag von diesen gekündigt worden. Der Vertrag sah dabei für beide Seiten zu erbringende Leistungen vor. Diese wurden von Seiten der EGE erbracht. Die STAWAG Energie ist hinter ihren Verpflichtungen aus dem Kooperationsvertrag zurückgeblieben. Das Nichtzustandekommen einer weiteren Zusammenarbeit aus dem Vertrag hat die STAWAG Energie zwischenzeitlich finanziell abgegolten.
Zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft hat die Stadt Erftstadt am 18. Mai 2017 ein Darlehen in Höhe von TEUR 300 gewährt, dessen Verlängerung mit Ratsbeschluss vom 28.03.2023 zugestimmt wurde. Das Darlehen in Höhe von TEUR 150 wurde am 22.10.2015 mit einer Laufzeit von 10 Jahren vereinbart. Die Gesellschaft ist somit weiterhin liquide und strebt mittelfristig Renditen aus den anstehenden Windenergieprojekten an.

Der beschlossene Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2023 die Aufnahme der operativen Tätigkeit und ein ausgeglichenes Jahresergebnis vor.

F. Berichterstattung nach § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW
Gesellschaftsvertraglicher Zweck ist bereits unter Punkt A. Geschäftstätigkeit beschrieben.

Die im Anhang und Lagebericht gegebenen Erläuterungen und Daten veranschaulichen, dass wir dem den gesellschaftsvertraglichen Aufgabenstellungen folgenden öffentlichen Zweck gerecht wurden.

Erftstadt, den 16.01.2024

…………………………………….
(Gerd Schiffer)
Liquidator

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 103,00
B. Umlaufvermögen 126.049,56 187.901,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.642,68 1.642,68
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 370.126,57 308.089,19
Aktiva 497.820,81 497.736,67

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 7.568,00 7.177,39
C. Verbindlichkeiten 490.252,81 490.559,28
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 20.252,81 20.559,28
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 470.000,00 470.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 6.000,00 3.000,00
Passiva 497.820,81 497.736,67

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben
Die Energiegesellschaft Erftstadt mbH hat ihren Sitz in Erftstadt, Holzdamm 10. Sie ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Köln unter der Registernummer HRB 80403 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Energiegesellschaft Erftstadt mbH, Erftstadt, für das Geschäftsjahr 2022 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt.
Die Energiegesellschaft Erftstadt mbH ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S.d. § 267a Abs. 1
HGB.
Unabhängig von der gesetzlichen Regelung ist die Gesellschaft entsprechend § 15 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, bei der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB zu berücksichtigen.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022 ihre operative Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen und wird diese nicht mehr aufnehmen (vgl. IV 7.)
Zur Finanzierung hat die Gesellschaft nachrangige Gesellschafterdarlehen erhalten. Geschäfte zu nicht marktüblichen Konditionen wurden darüber hinaus nicht getätigt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer erfasst.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt.
Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zu Nominalbeträgen angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 HGB berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für den Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag passiviert.
III.  Angaben zur Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Software sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Energiegesellschaft werden nur noch mit Erinnerungswerten bilanziert.
Umlaufvermögen
Das Guthaben bei Kreditinstituten beläuft sich auf TEUR 123.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 50. Die Einzahlung durch die Stadt Erftstadt (einziger Gesellschafter) erfolgte am 5. Februar 2014.
Eigenkapital
Der Verlustvortrag beläuft sich auf TEUR 358.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen (TEUR 7,5) betreffen im Wesentlichen Kosten für die Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses (TEUR 6,5), Kosten für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (TEUR 0,1) sowie Kosten für die Archivierung (TEUR 0,9).
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten im Wesentlichen Rechnungen für Rechtsberatung, sie haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber der Stadt Erftstadt und beinhalten gewährte, nachrangige Darlehen (TEUR 476), sowie hierfür angefallene Zinsen. Die von der Stadt gewährten Darlehen wurden prolongiert. (vgl. IV 7.)
Abschreibungen
Die Abschreibungen (TEUR 0,1) betreffen die angeschaffte Software sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 59) bestehen im Wesentlichen aus Prüfungs-, Rechts- und Beratungskosten (TEUR 40), Aufwandsentschädigung für die Geschäftsbesorgung durch die Stadtwerke Erftstadt (TEUR 14), Versicherungen (TEUR 2,0) und Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrates (TEUR 0,8).
Zinsen
Die Zinsen (TEUR 3) betreffen Zinsen aus Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt.
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)
Es bestehen zum 31. Dezember 2022 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
2. Angaben der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr und im Vorjahr war nur der Geschäftsführer angestellt, sonst waren keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt.
3. Angaben der Aufwendungen für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates (§ 285 Nr. 9 HGB)
Die Aufwendungen für das Geschäftsführergehalt betragen TEUR 13,8. Das Geschäftsführergehalt wird durch die Stadtwerke Erftstadt in Rechnung gestellt.
Die Aufwendungen für Sitzungsgelder (Aufsichtsrat) betragen TEUR 0,8.
4. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2022 Herr Roland Klinkhammer.
Ab dem 30.06.2023 wurde Herr Gerd Schiffer als Liquidator bestellt. (vgl. IV 7.)
5. Mitglieder des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB)
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Dirk Knips Aufsichtsratsvorsitzender und Vertreter der Stadt Erftstadt

    CDU-Fraktion
StV Patrick Morgen
StV Knut Walter
Alfred Zerres

    SPD-Fraktion
StV Claudia Siebolds
StV Alfred Zimmermann

    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
StV Michael Herwartz
StV Lars Schnatbaum-Laumann

    FDP-Fraktion
StV Reiner Wintz

    lt. Beschluss vom 26.04.2022 erweitert um Martin Köther

    Fraktion Freie Wähler
Joachim Dost               vorher: Jürgen Albertzki

    Fraktion Die Linke
StV Arndt Kirchner        vorher: Marvin Kirchner

    Fraktion Aufbruch '22
    StV Bernd Bohlen

 lt. Beschluss vom 26.04.2022 

Die Auflösung des Aufsichtsrates erfolgte zum 30.06.2023.

 6. Abschlussprüferhonorare (§ 285 Nr. 17 HGB)
Der im Geschäftsjahr 2022 für die für uns tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verbuchte Aufwand beträgt TEUR 3,5 der vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt.
7. Nachtragsbericht
Zur Sicherstellung der Liquidität der Gesellschaft hat die Stadt Erftstadt am 18. Mai 2017 ein Darlehen in Höhe von TEUR 300 gewährt, dessen Verlängerung mit Ratsbeschluss vom 28.03.2023 zugestimmt wurde. Das Darlehen in Höhe von TEUR 150 wurde am 22.10.2015 mit einer Laufzeit von 10 Jahren vereinbart.
Die Liquidation der Gesellschaft wurde zum 30.06.2023 beschlossen. Zum 30.06.2023 wurde entsprechend ein neuer Gesellschaftsvertrag beurkundet.

8. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Erftstadt, den 16.01.2024

gez. Schiffer  Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.01.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers


An die Energiegesellschaft Erftstadt mbH, Erftstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Energiegesellschaft Erftstadt mbH, Erftstadt - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energiegesellschaft Erftstadt mbH, Erftstadt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

·  entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
·  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

·  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
·  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
·  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
·  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
·  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
·  beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
·  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Heinsberg, 29. Januar 2024

HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH
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