Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 190318
Eingetragen
10.12.1992
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tReparatur und Instandhaltung von Krafträdern
Gegenstand
Betrieb einer Kfz-Reparaturwerkstätte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mathias Hierl
seit 2.6.2004
Geschäftsführer
Christian Hierl
seit 2.6.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Geisenfeld
37500
75.00%
Geisenfeld
12500
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hierl GmbH

Geisenfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 181.083,27 183.867,63
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 3.642,00
II. Sachanlagen 181.002,50 180.155,50
III. Finanzanlagen 76,77 70,13
B. Umlaufvermögen 1.305.229,65 1.307.388,29
I. Vorräte 103.772,72 95.201,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 438.459,17 385.749,15
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 762.997,76 826.437,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.630,66 25.140,33
Aktiva 1.499.943,58 1.516.396,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.310.426,62 1.151.168,29
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.125.603,70 953.957,84
III. Jahresüberschuss 159.258,33 171.645,86
B. Rückstellungen 60.088,00 258.986,35
C. Verbindlichkeiten 129.428,96 106.241,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 129.428,96 106.241,61
Summe Passiva 1.499.943,58 1.516.396,25

Anhang

I. Allgemeines
Die Gesellschaft ist eingetragen im Registergericht Ingolstadt unter HRB 190318.
Sitz der Gesellschaft ist Geisenfeld.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs.1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen, erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und entsprechen den steuerlichen Abschreibungen. Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten maximal EUR 800,00 betragen (geringwertige Anlagegüter), werden im Zeitpunkt der Anschaffung sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. - soweit erforderlich - mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten (handelsrechtlicher und steuerlicher Mindestumfang), Zinsen auf Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Als Vorräte sind sowohl Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe als auch unfertige Aufträge ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Bewertung der Bankguthaben und Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zu Nominalwerten.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.

Alle übrigen Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Die notwendigen Angaben zu Zusammensetzung und Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz abgesetzt ausgewiesen soweit nach § 268 Abs. 4 und 5 HGB erforderlich.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1 a) HGB) sind nicht zu vermerken.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 22 Arbeitnehmer.

Geisenfeld, den 28. April 2025

gez. Mathias Hierl, Geisenfeld

gez. Christian Hierl, Geisenfeld

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025 festgestellt.

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