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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
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| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
F. Kirchhoff AktiengesellschaftLeinfelden-EchterdingenJAHRESABSCHLUSS
|
| 31.12.2009
EUR |
31.12.2008
TEUR |
|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 20.424,00 | 110 |
| II. Sachanlagen | 3.533.093,89 | 3.674 |
| III. Finanzanlagen | 39.377.365,24 | 43.446 |
| 42.930.883,13 | 47.230 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 24.577.715,97 | 32.676 |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 0,00 | 1 |
| 24.577.715,97 | 32.677 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 316.072,00 | 409 |
| 67.824.671,10 | 80.316 | |
|
Passiva |
||
| 31.12.2009
EUR |
31.12.2008
TEUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 23.319.324,00 | 23.319 |
| II. Kapitalrücklage | 6.680.676,00 | 6.681 |
| III. Gewinnrücklagen | 14.309.538,66 | 14.310 |
| Bilanzverlust | - 13.598.991,53 | - 12.404 |
| 30.710..547,13 | 31.906 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 8.783.878,63 | 10.452 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 28.266.245,34 | 37.890 |
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 64.000,00 | 68 |
| 67.824.671,10 | 80.316 |
Der Jahresabschluss der F. Kirchhoff Aktiengesellschaft ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Einzelne Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern.
Der Abschluss der Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der STRABAG SE, Villach/Österreich, einbezogen, die einen befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim Landesgericht Klagenfurt, Österreich, offengelegt. Der befreiende Konzernabschluss wird nach den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen des IASB (IFRS) aufgestellt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer angesetzt. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen. Entsprechende Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zum Barwert angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgte ein pauschaler Abschlag.
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen worden.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Beträge in Höhe von TEUR 2.442 (i.V. TEUR 1.460) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Das Grundkapital beträgt EUR 23.319.324,00 und ist in 21.008.400 Stück nennbetragslose Namens-Stammaktien eingeteilt.
Unter den Verbindlichkeiten werden Beträge in Höhe von TEUR 25.000 (i.Vj. TEUR 25.000) mit einer Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren ausgewiesen. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 168 (i.V.j. TEUR 234) für Steuern und TEUR 52 (i.Vj. TEUR 18) im Rahmen der sozialen Sicherheit bilanziert.
| 31.12.2009
TEUR |
Vorjahr
TEUR |
|
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 4.169 | 6.764 |
| - davon zugunsten verbundener Unternehmen: | (4.169) | (5.022) |
| Patronatserklärungen | ||
| betreffend Einzelverträge | 5.832 | 8.022 |
| betreffend Unterstützungskasse | 0 | 667 |
| - davon zugunsten verbundener Unternehmen: | (5.832) | (8.689) |
Angaben zur Aktionärsstruktur gemäß § 160 Abs.1 Nr. 8 AktG
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH, Dahlwitz-Hoppegarten ("Ilbau"), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der Ilbau seit dem 31.07.2008 mehr als der vierte Teil der Aktien der F. Kirchhoff Aktiengesellschaft ("Kirchhoff AG") gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Ilbau seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört.
Die STRABAG SE, Villach (Österreich), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der STRABAG SE seit dem 31.07.2008 mittelbar über ihre Tochtergesellschaft Ilbau mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der STRABAG SE seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden der STRABAG SE die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien jeweils zugerechnet.
Die UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H., Wien (Österreich), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die UNIQA Personenversicherung AG, Wien (Österreich), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Personenversicherung AG seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Personenversicherung AG seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der UNIQA Personenversicherung AG jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien (Österreich), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die UNIQA Versicherungen AG, Wien (Österreich), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Versicherungen AG seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Versicherungen AG seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der UNIQA Versicherungen AG jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die UNIQA Sachversicherung AG, Wien (Österreich), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Sachversicherung AG seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der UNIQA Sachversicherung AG seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der UNIQA Sachversicherung AG jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die Raiffeisen Versicherung AG, Wien (Österreich), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der Raiffeisen Versicherung AG seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Raiffeisen Versicherung AG seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der Raiffeisen Versicherung AG jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien (Österreich) ("RAIFFEISEN-HOLDING"), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der RAIFFEISEN-HOLDING seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der RAIFFEISEN-HOLDING seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der RAIFFEISEN-HOLDING jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die "Octavia" Holding GmbH, Wien (Österreich) ("Octavia"), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der Octavia seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Octavia seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der Octavia jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Spittal/Drau (Österreich) ("Haselsteiner PST"), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der Haselsteiner PST seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Haselsteiner PST seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der Haselsteiner PST jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Herr Dr. Hans Peter Haselsteiner, Österreich, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass Herrn Dr. Haselsteiner seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass Herrn Dr. Haselsteiner seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden ihm die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien zum einen über seine direkte Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau sowie zudem auch mittelbar über die Beteiligung der Haselsteiner PST an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die Rasperia Trading Ltd., Limassol (Zypern) ("Rasperia"), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der Rasperia seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Rasperia seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der Rasperia jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die Valtoura Holdings Ltd., Limassol (Zypern) ("Valtoura"), hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass der Valtoura seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass der Valtoura seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien der Valtoura jeweils über die Beteiligung ihrer Tochtergesellschaft Rasperia an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Herr Oleg V. Deripaska, Russland, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass Herrn Deripaska seit dem 31.07.2008 mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehört. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass Herrn Deripaska seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehört. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG werden ihm die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien jeweils über die mittelbare Beteiligung der Valtoura über die Beteiligung der Rasperia an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet.
Die Erlesta Foundation und die Starrok Foundation, jeweils Vaduz (Liechtenstein), haben uns gemäß § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass diesen seit dem 31.07.2008 jeweils mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der Kirchhoff AG gehörte. Ferner wurde uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass den beiden Stiftungen seit dem vorbezeichneten Zeitpunkt jeweils mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung (§ 16 Abs. 1 AktG) an der Kirchhoff AG gehörte. Gemäß § 16 Abs. 4 AktG wurden die von der Ilbau an der Kirchhoff AG gehaltenen Aktien den Stiftungen jeweils über ihre Beteiligung an der STRABAG SE und deren Tochtergesellschaft Ilbau zugerechnet. Gemäß § 20 Abs. 5 AktG wurde uns weiter mitgeteilt, dass diese Beteiligungen seit dem 06.10.2008 jeweils nicht mehr bestehen.
Zusammensetzung der Organe
Vorstand
|
Dipl.-Ing. Jörg Eschenbach, Ramsau Technischer Vorstand |
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Vorsitzender des Vorstands Dipl.-Kfm. Peter Kern, Neusäß Kaufmännischer Vorstand |
Aufsichtsrat
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Heinz Leitsberger, München Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der STRABAG AG |
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Karsten Richter, Gifhorn stellv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der STRABAG AG |
Leinfelden-Echterdingen, 06. April 2010
Der Vorstand
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