Auto-Glas
Walter GmbH
Künzell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.613,00 |
34.266,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
255.910,25 |
443.700,41 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
3.731,93 |
3.731,93 |
| Aktiva |
282.523,25 |
477.966,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
142.736,94 |
312.231,12 |
| B.
Rückstellungen |
79.694,00 |
78.066,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.092,31 |
87.669,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
60.092,31 |
87.669,29 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.618,55 |
3.618,55 |
| Summe
Passiva |
282.523,25 |
477.966,41 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264
Abs. 1 a HGB)
Die Auto-Glas Walter GmbH hat ihren Sitz in
Künzell. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Fulda
unter HRB 5741 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 288 HGB)
wurden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang ausgeübt werden können, wurde
der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrech- nung gewählt.
Für die Gewinn und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
sowohl linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 250,00
und Euro 1.000,00 ist ein kein Sammelposten gebildet
worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, soweit
unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht niedrigere
Tageswerte am Bilanzstichtag maßgebend waren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden
innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume
sowohl linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 250,00
und Euro 1.000,00 ist ein kein Sammelposten gebildet
worden.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 800,00
(geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und gleichzeitig im
Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, soweit
unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht niedrigere
Tageswerte am Bilanzstichtag maßgebend waren.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und Verbindlichkeiten
1.1. Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265
Abs. 3 Satz 1 HGB)
Bilanzposten
|
Betrag
TEUR
|
Davon gegenüber
Gesellschaftern
TEUR
|
Sonstige Forderungen
|
32
|
4
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
33
|
4
|
1.2. Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Hierzu verweisen wir auf IV. 1.1.
Mitzugehörigkeitsvermerke.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285
Nr. 3a HGB)
Für das Geschäftsjahr 2023 bestehen
Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Pacht-
und Leasingverträgen:
|
Geschäftsjahr
|
|
TEUR
|
| Verpflichtungen aus
längerfristigen Miet- und
Leasingverträgen |
|
| für Immobilien |
48
|
| für bewegliche
Wirtschaftsgüter |
7
|
In den Folgejahren ist mit annähernd gleich
hohen Verpflichtungen zu rechnen.
2. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Durchschnittlich wurden 6 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Künzell-Bachrain, den 03. Juni 2025
gez. Dieter Walter
- Geschäftsführer -
gez. Thomas Walter
- Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2025
festgestellt.
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