Ludwig Wolf
GmbH
Riedering
OT Neukirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
517.200,50 |
508.776,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,50 |
510,00 |
| II.
Sachanlagen |
517.194,00 |
508.266,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.392.891,61 |
1.655.494,46 |
| I.
Vorräte |
787.173,48 |
887.257,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.964,35 |
23.444,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
570.753,78 |
744.792,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.548,52 |
8.312,76 |
| Aktiva |
1.919.640,63 |
2.172.583,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.777.953,08 |
1.994.028,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.290,00 |
102.290,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.591.739,07 |
1.621.133,92 |
| III.
Jahresüberschuss |
83.924,01 |
270.604,68 |
| B.
Rückstellungen |
125.543,04 |
160.382,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.144,51 |
18.172,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
16.144,51 |
18.172,40 |
| Summe
Passiva |
1.919.640,63 |
2.172.583,72 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Ludwig Wolf GmbH, mit Sitz in
Riedering/Neukirchen, ist beim Handelsregister in
Traunstein unter der HRB 1520 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Abs. 1 sowie des § 326
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a HGB, §§ 276 - 277
HGB und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt.
Sachanlagen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Die handelsrechtlichen Abschreibungen wurden
in Anlehnung an die steuerrechtlichen Abschreibungen
durchgeführt, soweit dies nicht zu einem
offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führt. Die
Abschreibung erfolgt im Wirtschaftsjahr pro-rata-temporis.
Bis zu Anschaffungskosten von EUR 800,00 netto wurde
die steuerliche Bewertungsfreiheit i.S.d. § 6 Abs. 2
EStG in Anspruch genommen. Handelsrechtlich wurden diese
geringwertigen Wirtschaftsgüter ebenfalls im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen
Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden
entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
bewertet.
Fertige Erzeugnisse und Waren
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Waren werden mit den durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlichen Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten entsprechen den
zeitanteilig vorgeleisteten Beträgen.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 102.290,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Rückstellungen
Die
Pensionsrückstellungen werden gemäß
den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
und den des Gesetzes zur Änderung handelsrechtlicher
Vorschriften bewertet.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
IV. Angaben zur Bilanz
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt
versicherungsmathematisch nach den Grundsätzen des
Anwartschaftsbarwertverfahrens unter Anwendung der nach
internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
üblichen Projected Unit Credit Method (PUC) i.S. v.
IAS 19. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des
Ausscheidemodells der Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus
Heubeck unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 %
mit einem Rententrend von 0,00 %
Bewertungstechnisch stellt der notwendige
Erfüllungsbetrag den Erwartungswert der
Versorgungsverpflichtung dar. Bis 2015 wurde für die
Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, entsprechend der
Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB a.F.,
der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren zugrunde gelegt. Aufgrund der
Gesetzesänderungen im Jahr 2016 in § 253 Abs. 2
HGB wird die Pensionsrückstellung nunmehr mit dem
durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgezinst.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
(6) HGB beträgt EUR 197,00 (Vorjahr: EUR 960,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 16.144,51
(Vorjahr: EUR 18.172,40).
V. Sonstige Angaben
Beschäftigte Personen
Im Geschäftsjahr beschäftigte die
Gesellschaft im Durchschnitt 11 Mitarbeiter.
Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr
2023 wurde durch Herrn Alexander Wolf und zusätzlich
ab 08.05.2023 (gemäß Handelsregistereintragung)
durch Frau Wolf Sabine ausgeübt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Riedering OT Neukirchen,
den 20.11.2024
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gez.
Alexander Wolf /
Sabine Wolf
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2025
festgestellt.
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