Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 11955
Eingetragen
5.11.2003
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Anmietung und Vermietung von Wohnraum

Historie

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Management

NameRolle
Cengiz Kalkan
seit 5.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Cengiz Kalkan
Marienstraße 1, 89231 Neu-Ulm
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Imperium GmbH

Neu-Ulm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 6.350,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.244,88 45.956,29
65.594,88 45.956,29

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 7.492,46 11.187,05
III. Jahresüberschuß (Jahresfehlbetrag) 14.130,45 - 3.694,59
B. Rückstellungen 8.359,00 3.800,00
C. Verbindlichkeiten 10.612,97 9.663,83
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 7.247,25
65.594,88 45.956,29

ANHANG

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Die in § 276 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren angewandt.

Die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens ergibt sich unmittelbar aus dem Jahresabschluss.

Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt worden.

Die Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Schulden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Etwaige Wahlrechte wurden durchgängig nach steuerlichen Grundsätzen entschieden.

Das bewegliche Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte, planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen, vermindert um angemessene Wertberichtigungen, angesetzt.

Flüssige Mittel sind unbefristet und kurzfristig angelegt.

Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Forderungen gegen den Geschäftsführer aus laufender Kreditgewährung wurden aus dem Jahresendsaldo mit 6 % p.a. verzinst.

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über 1 Jahr bestehen nicht.

Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Es wurde § 252 Abs. 1 Nr. 1-5 HGB beachtet.

Die Bewertung erfolgte durchgehend nach den steuerlich günstigsten Grundsätzen. Die planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens wurden im Veranlagungszeitraum durchgängig linear vorgenommen.

Der Betriebsausgabenabzug nach § 6 Abs. 2 EStG kam zur Anwendung für Vermögensgegenstände des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren jeweilige Netto-Anschaffungskosten den Betrag von EUR 150,00 nicht übersteigen.

Für Gegenstände des Anlagevermögens bei Netto-Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 wurden nach steuerlichen Vorschriften Sammelposten gebildet, die über einen Zeitraum von 5 Jahren gleichmäßig abzuschreiben sind.

Das Anlagevermögen wird in einem Bestandsverzeichnis geführt.

Der Kassenbestand wurde durch Aufzeichnungen im Kassenbuch dokumentiert.

Im Jahresabschluss ausgewiesene Bankguthaben bzw. -verbindlichkeiten stimmen mit den jeweils jahresletzten Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen überein.

Sofern Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen, wurden diese separat aufgezeichnet.

Nachdem die Gesellschaft zu den letzten 3 Bilanzstichtagen die in § 267 HGB genannten Größenmerkmale nicht überschritten hat, ist sie als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB einzuordnen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsführers erfolgte am 19.03.2012.

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