Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 3075
Vorher
Fliesen Terwart GmbH
Eingetragen
17.6.1999
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit FlachglasHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit sowie die Be- und Verarbeitung von Fliesen und Plattenbelägen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Terwart
Eckersdorf
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Terwart GmbH

Eckersdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

25671

39424

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

155090

111200

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

254390

193635

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1509

30470

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D:Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

264480

264627

Summe Aktiva

701140

639356


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

43427

39127

C. Verbindlichkeiten

657713

600229

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

701140

639356

ANHANG

für das Geschäftsjahr 2017


Terwart GmbH, Eckersdorf

Firmenname: Terwart GmbH

Firmensitz: Eckersdorf

Registergericht: Bayreuth

Register.-Nr.: HRB 3075

Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG auf­gestellt. Ergänzende Bestimmungen der Satzung wurden beachtet. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfol­genden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der voraus­sichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlage­vermögens wer­den zeitan­teilig vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nenn­wert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbind­lichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und Sonstige Forderungen

Von den sonstigen Forderungen haben TEUR 138 (Vj. TEUR 152) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Position enthält Forderungen an den Gesellschafter in Höhe von TEUR 138 (Vj. TEUR 152) die banküblich verzinst werden.

Sonstige R ückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen, Berufsgenossenschaft sowie Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige Verbindlichkeiten

Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben TEUR 610 (Vj. TEUR 599) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Position enthält Darlehen an den Gesellschafter in Höhe von TEUR 494 (Vj. TEUR 492) die banküblich verzinst werden.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

Die finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer ist Michael Terwart, Kaufmann.

Der Geschäftsführer ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33 HGB haben sich nicht ergeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Eckersdorf, den 15. April 2019

Michael Terwart

Geschäftsführer

 

Eckersdorf, den 15. April 2019

gez. Michael Terwart

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. April 2019

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