Voß
GmbH
Neuwied
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.200,00 |
4.300,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.200,00 |
4.300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
184.565,71 |
182.685,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
180.449,77 |
180.121,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.115,94 |
2.564,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
186.765,71 |
186.985,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
175.619,44 |
163.840,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
138.840,95 |
115.580,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.778,49 |
23.260,68 |
| B.
Rückstellungen |
5.013,89 |
20.875,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.132,38 |
2.269,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.132,38 |
2.269,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
186.765,71 |
186.985,85 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Rechnungslegungsvorschriften nach den
§§ 238 ff. HGB fanden in dem Jahresabschluss zum
31.12.2010 Anwendung.
Die Gliederung von Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapital-gesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Zusatzangaben wurden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden konnten.
Soweit Wahlrechte bei den einzelnen Angaben bestehen,
die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. GuV zu
machen sind, erfolgte die Angabe in der Bilanz bzw. GuV.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses als
Einheitsbilanz
Die Bilanzierung erfolgte hinsichtlich des
Bilanzansatzes und der Bewertung als Einheitsbilanz nach
dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz, zwingende oder
freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Aktiva)
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
ausschließlich linear oder degressiv entsprechen der
gewöhnlichen Nutzungsdauer. Es wurde keine
Sonderabschreibung nach § 7g EStG bei Neuzugängen
in Anspruch genommen.
Bei den
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurde den erkennbaren
Ausfallrisiken durch Einzelwertberichtigung bzw.
Abschreibung Rechnung getragen.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Passiva)
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
steuerrechtlichen Rechtsprechung bewertet. Bei der
Bemessung der Steuerrückstellung und der sonstigen
Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Rückstellungen für latente Steuern waren
nicht zu bilden.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag passiviert.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2012
festgestellt.
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