Sun Light
Spiele GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
276.494,61 |
208.651,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
84.123,00 |
33.680,00 |
| II.
Sachanlagen |
192.371,61 |
174.971,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
189.159,45 |
127.749,42 |
| I.
Vorräte |
1.800,00 |
1.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.604,11 |
85.516,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.755,34 |
40.433,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.721,93 |
3.721,93 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
11.869,09 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
481.245,08 |
340.122,60 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
22.551,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.000,00 |
0,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.448,43 |
6.090,73 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
54.420,66 |
-3.642,30 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
11.869,09 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.700,00 |
4.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
473.545,08 |
312.871,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
464.348,31 |
289.013,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
481.245,08 |
340.122,60 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2007
Sun Light Spiele GmbH
Grundsätzliches zum Jahresabschluss
DerJahresabschluss der Sun Light Spiele GmbH zum
31.12.2007 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 66 Abs. 1, 274a, 276 und 288,
Satz 2 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw.
327 HGB) des Jahresabschlusses wurde in Anspruch genommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften
(§ 266 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going
- concern - Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr.
2 HGB) ausgegangen.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle
Vermögensgengenstände, die nicht entgeldlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorrangegangenen Geschäftsjahres überein.Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Erläuterungen zur Bilanz
Der Jahresabschluss zum 31. 12. des Vorjahres wurde
von der Gesellschafterversammlung genehmigt und
festgestellt. Er bildet die Grundlage für das
Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Berichtsjahres.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007 wurde aus
dem Vorjahresabschluss,den Geschäftsbüchern
für das Berichtsjahr, Bilanzinventar sowie den
sonstigen Bilanzunterlagen mit Hilfe des Datev - Programm
erstellt.
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden.
Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde
nicht auf Vollständigkeit geprüft.
Zu- und Abgänge sind lückenlos durch
Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt.
Die Bestände an Forderungen und Schulden sind in
Saldenlisten nachgewiesen.
Die Geldbestände und Schulden sind aus
Kontenstandsmitteilungen der Banken ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet und belegmäßig
nachgewiesen.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Das Anlagevermögen beinhaltet unter den
immateriellen Vermögensgegenstände einen
entgeltlich erworbenen Firmenwert, der gemäß
§ 255 Abs. 4 Satz 3 EStG i.V.m. § 254 HGB
abweichend von § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB über 15
Jahre planmäßig abgeschrieben wird.
Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten aktiviert.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzelnen
zuzuordnenden Anschaffungsnebenkosten und
nachträglichen Anschaffungskosten.
Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt.
Die Abschreibung wurde linear (pro rata temporis)
nach Maßgabe der steuerlich zulässigen
Sätzen vorgenommen.
Bei den Zugängen an geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurde von dem Recht Gebrauch
gemacht, diese in voller Höhe abzuschreiben, soweit
die Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um
einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das
einzelne Wirtschaftsgut EUR 410,00 nicht übersteigen
(entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden nach dem strengen
Niederstwertprinzip bewertet.
Einzelrisiken waren nicht zu berücksichtigen.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen
wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden
in Höhe des Betrages angesetzt, der
nachvernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche
(z.B. aus Miet- und Pachtverhältnissen), die vor dem
Abschlussstichtag entstanden sind, aber erst im neuen
Geschäftsjahr fällig werden.
Sonstige Angaben
Geschäftsführerin im Geschäftsjahr
2007 war Frau Katja Fiedler.
Leipzig, 22. September
2008
Geschäftsführer
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