Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 105690
Vorher
Caruno AGCaruno GmbH
Eingetragen
30.8.2005
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karin Adelski
seit 5.3.2026
Prokura
Prokura
Daniele Baldino
seit 2.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Auto Fleet Control GmbH
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AFC Insurance GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AFC Insurance GmbH

Hamburg

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 2,00 2,00
III. Finanzanlagen 1.974.764,27 1.974.764,27
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 127.938,29 44.371,46
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 97.541,47 140.072,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.071,20 0,00
Bilanzsumme Aktiva 2.202.318,23 2.159.211,15

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzgewinn 291.262,94 390.056,24
B. Rückstelllungen 112.933,64 95.358,81
C. Verbindlichkeiten 1.748.121,65 1.623.796,10
Bilanzsumme Passiva 2.202.318,23 2.159.211,15

II. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die AFC Insurance GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105690 eingetragen.

II. ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSS

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in EURO unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2022 aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften des HGB aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Erstellung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 i.V.m Satz 1, § 255 Abs. 1 HGB). Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB).

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Sie haben eine Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden in dem Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgaben behandelt (§ 6 Abs. 2 EStG). Ab dem 1. Januar 2018 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 sofort abgeschrieben (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich oder niedrig verzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitpunkt danach darstellen.

Steuerrückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet (§ 253 Abs. 1 Satz 2, 2 Hs. HGB). Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1, 4 HGB).

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

IV. ANGABEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.

Eigenkapital

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 390.056,24 (VJ EUR 372.460,94) enthalten. Im Übrigen verweisen wir auf die Verwendung des Bilanzgewinns.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen ausstehende Rechnungen (TEUR 113).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Mietverträgen betragen jährlich gerundet TEUR 45.

V. SONSTIGE ANGABEN

Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer Herrn Daniele Baldino, Kaufmann sowie Herrn Florian Modler, Kaufmann, geführt.

Der Geschäftsführer Herr Daniele Baldino ist alleinvertretungsberechtigt.

Die übrigen Geschäftsführer vertreten gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Sie vertreten die Gesellschaft allein, wenn sie alleiniger Geschäftsführer sind oder werden.

Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

VI. VERWENDUNG DES ERGEBNISSES

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 98.793,30 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Hamburg, 20.03.2024

AFC Insurance GmbH

Daniele Baldino

Florian Modler

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