Senjo Color GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Mrowetz seit 1.2.2010 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CTS Cap Tec Solutions GmbH i. L.StrausbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für den JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2010Erstellt durch Steuerberater Michael Walter in 15344 Strausberg, Große Straße 36. Auftrag und Auftragsdurchführung Ich wurde beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen. Über Art, Umfang und Ergebnis der vorgenommenen Prüfungen unterrichtet dieser Anhang. Die Abschlussarbeiten wurden im Juni 2011 durchgeführt. Auskünfte erteilte der ab dem 16.01.2010 eingesetzte Liquidator Herr Frank Mrowetz. Rechtliche Verhältnisse
Wirtschaftliche Verhältnisse Das Unternehmen befindet sich seit dem Gesellschafterbeschluss vom 15.01.2010 in Liquidation. Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2010 mit einem Jahresfehlbetrag von 4.416,42 € ab. Im Vorjahr wurde dagegen noch ein Jahresüberschuss von 5.381,70 € erzielt. Am Bilanzstichtag gab es im Unternehmen keine Beschäftigten. Umsatzerlöse sind in 2010 nicht angefallen. Steuerrechtliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG 2005. Die Berechnung der Steuer erfolgte nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 20 Absatz 1 UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG und der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 KöStG. Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer entstehen auf Grund des Jahresfehlbetrages für 2010 nicht. Im laufenden Veranlagungszeitraum konnte kein Verlustabzug berücksichtigt werden. Der verbleibende Verlustvortrag zum Ende des Veranlagungszeitraums in Höhe von 41.063 € wird auf 2011 bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer in gleicher Höhe vorgetragen. Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Außerdem waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu berücksichtigen. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Buchführung wurde durch mein Büro auf Grund der mir übergebenen und nicht vorkontierten Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt. Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum. Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 04. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen wurde zuletzt durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am 08.03.2006 bestätigt. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor. Jahresabschluss Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Vorliegende Bilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, abzüglich Abschreibungen, bewertet. Unterschiedliche Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz ergeben sich nicht. Da der enthaltene Sammelposten nur von untergeordneter Bedeutung ist, wurde der Ansatz aus der Steuerbilanz auch in die Handelsbilanz übernommen. Warenvorräte bestehen nicht. Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet, da nicht erforderlich. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren, in der Höhe nach, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Strausberg, den 23.06.2010 gezeichnet Frank Mrowetz, Liquidator sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2012 festgestellt. |
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