Matthias
Muck Automobile GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.457,00 |
7.324,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.457,00 |
7.324,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
515.730,03 |
547.963,80 |
| I.
Vorräte |
373.453,57 |
397.119,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
137.745,32 |
144.007,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
82.604,26 |
70.563,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.531,14 |
6.836,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.886,44 |
1.775,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
523.073,47 |
557.063,68 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.385,69 |
20.878,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
194.435,41 |
194.435,41 |
| III.
Verlustvortrag |
199.121,68 |
179.965,59 |
| IV.
Jahresüberschuss |
9.507,37 |
-19.156,09 |
| B.
Rückstellungen |
27.390,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
465.297,78 |
535.585,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
223.615,32 |
535.585,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
241.682,46 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
523.073,47 |
557.063,68 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches mit den Änderungen nach BilMoG und
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wies die
Gesellschaft die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Von den vorgesehenen größenabhängigen
Erleichterungen nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB,
§ 274a, § 288 HGB sowie der
§§ 325 ff HGB haben wir Gebrauch
gemacht.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und
275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ein grundlegender Wechsel gegenüber den im
Vorjahr gewählten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergab sich nicht.
Eine Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist gegeben, da
die Anwendung des Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB zu keinen
materiellen Änderungen geführt hat.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden bei der Aufstellung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung angewandt:
Etwaige Wahlrechte im Bilanzansatz wurden soweit
möglich durchgängig nach steuerlichen
Grundsätzen entschieden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,- Euro wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).
Die noch nicht abgerechneten Leistungen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
der steuerlich geforderten Gemeinkosten-zuschläge
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen
angesetzt, dem Niederstwertprinzip wurde unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken Rechnung
getragen.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde im
Wesentlichen für den anteilig in die nächsten
Geschäftsjahre hineinreichenden Aufwandsanteil von
bereits gezahlten Versicherungen gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Der
Wertansatz erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, wobei alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt wurden.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel gegenüber den im
Vorjahr gewählten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergab sich nicht.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Zusammenstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens nach
§ 268 Abs. 2 HGB ist dem Jahresabschlusses zu
entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
ein Darlehen gegenüber dem Gesellschafter i. H. v.
82.604,26 Euro mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr enthalten.
Alle weiteren Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben folgende Restlaufzeiten:
Darüber hinaus bestehen für die
Verbindlichkeiten im üblichen Umfang
branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende
Sicherheiten.
4. Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführung war im abgelaufenen
Geschäftsjahr
Herr Matthias Muck
befugt. Er ist von den Beschränkungen des §
181 BGB befreit.
5. Vorschlag über die Verwendung des
Ergebnisses
Von dem Geschäftsführer wird auf der noch
einzuberufenden Gesellschafter-versammlung vorgeschlagen,
den Jahresüberschuss in Höhe von Euro 9.507,37
mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Frankfurt, den 19. Dezember 2018
gez. Matthias Muck
Geschäftsführung der Matthias Muck Automobile
GmbH
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 82.604,26 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 70.563,17 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2018 festgestellt.
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