PPF
Solutions GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133,00 |
365,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
133,00 |
365,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
593.141,57 |
318.010,53 |
| I.
Vorräte |
4.317,20 |
35.092,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
482.007,39 |
225.990,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
106.816,98 |
56.927,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
573,77 |
1.069,69 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
113.354,52 |
| Aktiva |
593.848,34 |
432.799,74 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
255.787,82 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
138.354,52 |
177.769,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
369.142,34 |
39.415,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
113.354,52 |
| B.
Rückstellungen |
167.392,25 |
16.462,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
170.668,27 |
416.337,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
170.668,27 |
416.337,54 |
| Summe
Passiva |
593.848,34 |
432.799,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im
Anhang gewählt.
Das gesetzliche Gliederungsschema der §§
266 und 275 HGB wurde angewandt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 0,00 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR).
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaften
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Fürth, 14.08.2024
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Andrea Cadonau
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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