Zeetex Reifen GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rashmi Bhola seit 1.3.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ZAFCO Europe GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016
Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Essen und ist beim Amtsgericht Essen unter HRB 27061 eingetragen. Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)anzuwenden. Sie wendet jedoch teilweise freiwillig die Regelungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) an. Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden. Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.
Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.
Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet. Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht. Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Anlagespiegel entnommen werden.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der ausgewiesenen Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Die durchgeführten Wertberichtigungen wurden von den ausgewiesenen Forderungen abgesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine passiven latenten Steuern. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 440.054,50 EUR enthalten. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen insgesamt 5.102,37 EUR. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind keine Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen enthalten. Hinsichtlich der Laufzeiten der zum Bilanzstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten wird auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die für das vorhergehende Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse entsprechen der seit dem Beginn des Geschäftsjahres geltenden gesetzlichen Definition der Umsatzerlöse des § 277 Abs. 1 HGB und sind deshalb mit den Erlösen des abgelaufenen Geschäftsjahres vergleichbar. In der Gewinnermittlung sind keine Erträge/Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außerordentlicher Bedeutung enthalten. Auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde verzichtet.
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich zwei Arbeitnehmer beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten. VII. Verwendung des Jahresergebnisses Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. April 2018 soll der Jahresverlust in den Verlustvortrag eingestellt werden.
Essen, den 11. April 2018 gez. Rashi Bhola Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11. April 2018 |
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