Berghof Fluoroplastic Technology GmbH

Arbachtalstraße 26, 72800 Eningen unter Achalm, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 746405
Eingetragen
27.9.2013
Branche
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Be- und Verarbeitung von PTFE und anderen Fluorkunststoffen für chemische, thermische, elektrische, sensorische und mechanische Höchstanforderungen sowie Produkte für Laboratorien zu entwickeln, fertigen, vertreiben und damit zu handeln.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Bruno Walter
seit 14.2.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Berghof GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Berghof GmbH
Germany
240.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Berghof Fluoroplastic Technology GmbH

Eningen unter Achalm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 234.049,86 287.347,88
II. Sachanlagen 6.744.537,33 6.208.978,08
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 5.560.977,90 4.582.071,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.878.779,49 3.042.733,54
III. Flüssige Mittel 3.209,07 526,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 34.765,90 19.099,43
16.456.319,55 14.140.756,81

Passiva

Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 240.000,00 240.000,00
II. Kapitalrücklage 1.575.570,09 1.575.570,09
III. Bilanzgewinn 9.770.438,00 7.832.930,41
11.586.008,09 9.648.500,50
B. Rückstellungen 2.597.425,70 2.110.867,67
C. Verbindlichkeiten 2.272.885,76 2.381.388,64
16.456.319,55 14.140.756,81

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR
1. Rohergebnis 13.479.289,26 12.964.342,00
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.980.240,93 3.393.198,86
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 644.357,10 649.080,98
4.624.598,03 4.042.279,84
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 587.204,73 484.906,31
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.418.058,73 2.014.122,43
5.849.427,77 6.423.033,42
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 154.855,78 94.429,23
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21.012,62 34.550,15
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.713.300,27 1.860.342,67
-1.579.457,11 -1.800.463,59
8. Ergebnis nach Steuern 4.269.970,66 4.622.569,83
9. Sonstige Steuern 22.463,07 2.108,45
10. Jahresüberschuss 4.247.507,59 4.620.461,38

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Rechnungslegungsgrundsätze

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Berghof Fluoroplastic Technology GmbH, Eningen u. A. (Amtsgericht Stuttgart, HRB 746405), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren vorgenommen. Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird aufgrund der Stabilität und Nachhaltigkeit der Branche linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen zwei und 33 Jahren.

Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei Abschläge wegen unzureichender Gängigkeit bzw. Verwertbarkeit vorgenommen wurden.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Einbezug von Gemeinkosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet.

Für eine Pensionsverpflichtung besteht eine leistungskongruente Rückdeckungsversicherung (kein Deckungsvermögen). Entsprechend IDW RH FAB 1.021 hat die Gesellschaft die Bewertung der Pensionsverpflichtung entsprechend der Bewertung der Rückdeckungsversicherung vorgenommen (kongruente Bewertung). Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 142.594,00 angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die erhaltenen Anzahlungen und die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Bilanz

1. Anlagevermögen

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen EUR 14.881,52 (i. V. EUR 12.916,42).

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen EUR 2.832.673,94 (i. V. EUR 1.857.492,18).

3. Flüssige Mittel

Der Posten enthält Guthaben bei einem Kreditinstitut und den Kassenbestand.

4. Eigenkapital

Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:

2023
EUR
Gewinnvortrag zum 1.1.2023 7.832.930,41
Ausschüttung zum 31.10.2023 -2.310.000,00
Jahresüberschuss 2023 4.247.507,59
Bilanzgewinn zum 31.12.2023 9.770.438,00

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen EUR 1.881.028,00 (i. V. EUR 2.126.703,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen EUR 16.379,13 (i. V. EUR 15.323,66).

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr 637.221,76 500.360,64
Restlaufzeit 1 - 5 Jahre 981.456,00 981.456,00
Restlaufzeit über 5 Jahre 654.208,00 899.572,00
2.272.885,76 2.381.388,64

Die Verbindlichkeiten sind in Höhe von EUR 1.881.028,00 durch Grundpfandrechte gesichert.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

II. Gewinn- und Verlustrechnung

1. Personalaufwand

Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 3.882,01 (i. V. EUR 100.000,00) enthalten.

2. Finanzergebnis

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit EUR 154.855,78 (i. V. EUR 94.429,23) und die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit EUR 664,38 (i. V. EUR 11.957,17) verbundene Unternehmen.

C. Sonstige Angaben

1. Personal

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:

2023 Anzahl
Angestellte 18
Gewerbliche Arbeitnehmer 39
57

2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die Umsatzsteuer des Organträgers.

Aus Miet- und Leasingverträgen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 230. Davon entfallen TEUR 23 auf verbundene Unternehmen.

3. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer sind:

 

Oliver Walter (Geschäftsführer Berghof GmbH und Berghof Fluoroplastic Technology GmbH), Engstingen

 

Marco Himmelsbach (Geschäftsführer Berghof-Gruppe), Rottweil

Von der Befreiungsmöglichkeit des § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

4. Konzernabschluss

Mutterunternehmen ist die Berghof GmbH, Eningen u. A., die den Konzernabschluss sowohl für den größten als auch kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Die Offenlegung dieses Konzernabschlusses erfolgt im elektronischen Unternehmensregister.

5. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre.

6. Ergebnisverwendung

Aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 9.770.438,00 wird ein Betrag in Höhe von EUR 2.123.753,00 ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von EUR 7.646.685,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Eningen u. A., 21. Juni 2024

Berghof Fluoroplastic Technology GmbH

Geschäftsführung

Marco Himmelsbach

Oliver Walter

Entwicklung des Anlagevermögens der Berghof Fluoroplastic Technology GmbH, Eningen u. A., im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Stand am 1.1.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 194.422,58 0,00 0,00 8.616,98 185.805,60
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.015.349,00 0,00 0,00 0,00 1.015.349,00
1.209.771,58 0,00 0,00 8.616,98 1.201.154,60
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.643.745,88 65.759,24 0,00 110.388,37 4.599.116,75
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.046.221,99 470.736,23 303.877,56 87.890,90 3.732.944,88
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.235.766,72 187.513,34 0,00 122.749,93 1.300.530,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 372.277,56 359.195,87 -303.877,56 0,00 427.595,87
9.298.012,15 1.083.204,68 0,00 321.029,20 10.060.187,63
10.507.783,73 1.083.204,68 0,00 329.646,18 11.261.342,23
Kumulierte Abschreibungen
Stand am 1.1.2023 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 143.586,45 21.763,12 8.616,98 156.732,59
2. Geschäfts- oder Firmenwert 778.837,25 31.534,90 0,00 810.372,15
922.423,70 53.298,02 8.616,98 967.104,74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 799.630,60 124.979,48 110.388,37 814.221,71
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.571.466,06 311.986,30 87.515,90 1.795.936,46
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 717.937,41 96.940,93 109.386,21 705.492,13
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
3.089.034,07 533.906,71 307.290,48 3.315.650,30
4.011.457,77 587.204,73 315.907,46 4.282.755,04
Buchwerte
Stand am 31.12.2023 Stand am 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 29.073,01 50.836,13
2. Geschäfts- oder Firmenwert 204.976,85 236.511,75
234.049,86 287.347,88
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.784.895,04 3.844.115,28
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.937.008,42 1.474.755,93
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 595.038,00 517.829,31
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 427.595,87 372.277,56
6.744.537,33 6.208.978,08
6.978.587,19 6.496.325,96

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Grundlage der Gesellschaft

Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens

Die Berghof Fluoroplastic Technology GmbH (im nachfolgenden "BFT" genannt) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Berghof GmbH. Die Technologie- und Familienunternehmensgruppe Berghof steht seit ihrer Gründung 1966 durch Herrn Prof. Georg Zundel für einen intensiven Wissensaustausch verschiedenster Disziplinen und beschäftigt sich seit Beginn mit dem Thema Fluorkunststoffe.

Seit der Gründung als eigenständige Gesellschaft im Jahr 2013 wird das große Potential des Hochleistungskunststoffes Polytetrafluorethylen (PTFE) noch besser ausgeschöpft und für immer neue Anforderungen nutzbar gemacht.

Gegenstand des Unternehmens ist die Be- und Verarbeitung von PTFE und anderen Fluorkunststoffen, für die chemische, thermische, elektrische, sensorische und mechanische Höchstanforderungen bestehen.

Durch die ständige Optimierung des Werkstoffs PTFE entstehen für unterschiedlichste Anwendungen immer neue Produkte. Dabei wird für die Entwicklungen sowohl virginales oder modifiziertes, poröses als auch optisches PTFE eingesetzt, damit für jede Herausforderung die optimal passende Materiallösung angeboten werden kann.

Eine Menge von mehr als 200 Tonnen an Fluorkunststoff verwandelt die BFT jedes Jahr in hoch leistungsfähige Produkte, die in vielen Branchen zu technischen und wirtschaftlichen Verbesserungen führen - vom Automotive-Bereich über die Labortechnik, die Halbleiter- und die chemische Prozessindustrie bis hin zur Filtration oder zum Maschinenbau. Als großer Kunststoffverarbeiter ist sich die BFT ihrer Verantwortung für die Umwelt stets bewusst. Deshalb nimmt sie das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und achtet genau darauf, dass die Produkte unter minimalem Ressourceneinsatz gefertigt werden.

B. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Weltwirtschaft dürfte im Winterhalbjahr nur moderat expandieren. Die Schwäche der Industriekonjunktur wird in den nächsten Monaten anhalten, zumal die Auftragslage und die Geschäftserwartungen in der Industrie weiterhin schlecht sind. Die hohen Zinsen dämpfen die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Zudem dürfte der Energiepreisschock dazu geführt haben, dass Teile der Produktion in der europäischen Industrie dauerhaft weggefallen sind. Der Erdgaspreis wird im Prognosezeitraum über dem Vorkrisenniveau bleiben und die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber anderen Regionen der Welt, insbesondere den USA, schwächen. Der Rückgang der Inflation und ihr verzögerter Niederschlag in der Lohnentwicklung wird vielerorts dazu beitragen, dass die Realeinkommen im Prognosezeitraum kräftig zulegen, so das ifo Institut in seiner Konjunkturprognose Winter 2023.

Die Prognose geht davon aus, dass sowohl die US-amerikanische Federal Reserve als auch die EZB in den kommenden Monaten ihre Leitzinsen senken werden. Auch haben viele Unternehmen ihre erhöhten Lagerbestände an Zwischenprodukten weitgehend abgebaut, so dass der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion wieder an Dynamik gewinnen dürften. Dämpfend wirkt hingegen weiterhin die verhältnismäßig schwache Wirtschaftsentwicklung in China, wo die Krise im Immobiliensektor aufgrund seiner hohen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung für die Wertschöpfung die Einkommen der privaten Haushalte schwächt. In vielen Ländern bleiben zudem die Realzinsen höher als vor der Pandemie, so das ifo Institut weiter.

Für das Gesamtjahr 2023 ergab sich in Deutschland ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Die Exporte nahmen infolge der schwachen Nachfrage aus dem Ausland um 1,8 % ab. Die Frühindikatoren sind am aktuellen Rand volatil und senden gemischte Signale für die weitere Entwicklung des Außenhandels, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Monatsbericht Schlaglichter der Wirtschaftspolitik Februar 2024.

Für 2024 rechnet das ifo Institut in seiner Konjunkturprognose Winter 2023 im Euroraum mit einem BIP von +1 % und für 2025 von +1,5 %.

Der Gesamtausblick wird somit als verhalten optimistisch gesehen.

2. Entwicklungen der relevanten Märkte der einzelnen Gesellschaften

Die BFT ist in 4 strategische Geschäftsfelder (SGF) gegliedert.

SGF 1 - HDPTFE

SGF 2 - Permeaflon®

SGF 3 - Optopolymer®

SGF 4 - Thermogeformtes PTFE

Die SGF 1 liefert einen großen Anteil ihre Produkte in die Industrie sowie in die Labortechnik. In dieser SGF verzeichneten wir einen allgemeinen Umsatzrückgang von 2022 auf 2023 um 5,6%. Die verhalteneren Bestellungen waren weltweit zu spüren.

In der SGF 2 werden Druckausgleichsmembranen für die Automotive-Industrie und PTFE-Filter für Chemische Sensoren und Analytische Anwendungen hergestellt. Es konnte ein Wachstum von 2022 auf 2023 mit 10,5% erzielt werden. Der höchste Umsatzzuwachs gelang in Spanien.

Die SGF 3 produziert in kleinerem Umfang Bauteile aus Optopolymer® für die optische Mess-technik. Der Umsatz in 2023 war ca. Mio. € 0,25 geringer als in 2022.

In der SGF 4 werden PTFE Folien thermisch zu Membranen für die Automobilindustrie umgeformt. Hier blieb der Umsatz auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr.

Am 20.12.2022 hat der Lieferant 3M Dyneon angekündigt, bis 2025 aus der kompletten Produktion von Fluorpolymeren auszusteigen. Die BFT bezieht aktuell ca. 50% der Rohstoffe von Dyneon. Das wegfallende Kontingent konnte durch 2 Lieferanten aufgefangen werden. Der Schwerpunkt in den nächsten Jahren wird auf die Requalifizierung von Bestandskunden mit dem alternativen Material sein.

PFAS: Am 07.02.2022 hat die ECHA ein "PFAS Restriction Dossiers" veröffentlicht. Darin wird ein Totalverbot von allen PFAS (zwischen 5.000 und 10.000 werden vermutet) vorgeschlagen.

Von dem zu Beginn des Dossiers formulierten Totalverbot sind wohl nur wenige generelle Aus-nahmen (Biozidprodukten, Pflanzenschutzmittel, Human- und Tierarzneimittel) vorgesehen. Ansonsten wird es eine Reihe von Übergangsfristen (1,5 bis 13,5 Jahre) bei sehr spezifischen An-wendungen geben.

Ohne die Verwendung von Fluorpolymeren wären sämtliche aktuellen Megatrends (5G Daten-übertragung, EU Green Deal, EMobility...) nicht möglich. Alternativwerkstoffe für Kernbereiche der Anwendungen existieren nicht. Sämtliche in Europa geltenden Normen sind auch auf Importe anzuwenden.

Die BFT ist in Deutschland mit der pro-K sowie in Europa mit Plastic Europe vertreten, um gegen das ECHA Dossier vorzugehen. Die Verbände fordern, dass die Fluorpolymere, klassifiziert durch die OECD als PLC =Product of low concern = sicherer Werkstoff, von der PFAS-Regulierung jetzt und auch zukünftig ausgenommen werden.

3. Geschäftsverlauf

Die Nachfrage nach den von der Gesellschaft angebotenen und hergestellten Produkten hat sich im Jahr 2023 zu 2022 leicht erhöht.

3.1 Umsatz

Der Umsatz der BFT ist mit Mio.€ 17,5 auf Vorjahresniveau.

3.2 Ertragslage

Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) betrug im Geschäftsjahr 2023 Mio. € 5,9. Der Ergebnisrückgang ist in erster Linie auf interne Kostensteigerungen (Personal, sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen) zurückzuführen, welche nicht an den Markt weitergegeben werden konnten.

3.3 Finanzlage

Für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind rund Mio. € 1,1 abgeflossen. Dies entspricht in etwa 16% des Anlagevermögens.

Weitere Investitionen in Erweiterungen und Automatisierungen sind geplant und erfolgen sukzessive mit dem weiteren Wachstum.

Die Vorräte haben sich um Mio. € 1,0 erhöht, was in erster Linie auf die Sicherstellung der Lieferfähigkeit aufgrund von Lieferantenabkündigungen zurückzuführen ist.

3.4 Vermögenslage

Die Bilanzsumme der BFT hat sich im Berichtsjahr um Mio. € 2,3 auf Mio. € 16,5 erhöht. Dies ist im Wesentlichen einer höheren Bevorratung sowie den Investitionen in technische Anlagen geschuldet.

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt überwiegend aus dem operativen Cash-Flow. Daneben stellt die Gesellschafterin finanzielle Mittel nach Bedarf zur Verfügung.

Das Eigenkapital der Gesellschaft erreicht im Berichtsjahr 2023 Mio. € 11,6 und erhöht sich um Mio. € 1,9 gegenüber dem Vorjahr.

Innovationen und neue Technologien sind ein wesentlicher Baustein der strategischen Weiterentwicklung der BFT. Vor diesem Hintergrund setzt sich die BFT für die Entwicklung neuer Produkte und Marktfelder sowie verbesserter Produktionsverfahren ein. Folgende Beispiele stehen stellvertretend für die vielfältigen Innovationsaktivitäten der BFT:

Im Bereich BFT wird kontinuierlich an der Weiterentwicklung insbesondere der PTFE-Granulate gearbeitet. Diese Granulate werden zu Membranen verarbeitet, die hauptsächlich in der Automotive Industrie eingesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit ist es, unseren Oleophobierungsprozess stetig den neuen Anforderungen der Automotive Kunden anzupassen.

Ein weiterer Schwerpunkt war es, ein weiteres Robotersystem in die mechanische Fertigung zu integrieren. Mit diesem Robotersystem werden PTFE-Bauteile zur mechanischen Bearbeitung in eine CNC -Drehmaschine eingelegt, komplett bearbeitet und geprüft.

4. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Insgesamt ist die Entwicklung und aktuelle Situation der BFT als positiv zu bewerten. Die BFT hatte in den vorangegangenen Jahren eine dynamische Entwicklung mit hohem Wachstum bei einer durchschnittlichen zweistelligen Rendite.

2024 wird, bedingt durch die Diskussionen um PFAS Verbote, für die BFT herausfordernd werden. Allerdings gehen wir durch die kontinuierliche und internationale Marktbearbeitung bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der Produkte davon aus, dass sich auch im Jahr 2024 weitere Wachstumschancen ergeben können.

Verstärkt werden sollen auch die internationalen Aktivitäten durch den Ausbau des Vertriebsnetzwerks. Seit 2021 liefert die BFT nun auch verstärkt direkt in die USA.

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland hält die Gesellschaft an den geplanten Investitionen am Standort Eningen fest. In 2023 wurde ein zweites Werk in einem Bestandsgebäude am Campus Eningen bezogen, um weitere Wachstumsmöglichkeiten nutzen zu können. Auch neue Investitionen in Maschinen und Anlagen werden bei einer guten Amortisationszeit konsequent angegangen.

5. Personal

Im Berichtszeitraum waren durchschnittlich 57 Mitarbeitende beschäftigt, davon 54 am Stammsitz in Eningen u. A. und 3 im Homeoffice.

Im Berichtsjahr waren Herr Oliver Walter (CEO) und Herr Marco Himmelsbach (CFO) als Geschäftsführer tätig.

6. Prognose

Ausblickend ist zu sagen, dass die Prognosen aktuell sehr unsicher sind. Vor allem die Diskussionen um PFAS Verbote belasten das Unternehmen für Investitionen. Die wirtschaftlichen Folgen sind schon spürbar und werden im Jahr 2024 auch für die BFT einen negativen Effekt auf die ambitionierten Wachstumsziele haben.

Für 2024 ist ein Umsatzwachstum von rund EUR 1 Mio. geplant. Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre sowie der Rahmenbedingungen ist dies als anspruchsvoll zu sehen.

Das Ergebnis 2024 wird durch steigende Material- und Personalkosten sowie Instandhaltungsmaßnahmen belastet werden. Kombiniert mit höheren Abschreibungen wird dann mit einem um rund EUR 0,7 Mio. reduzierten EBIT gerechnet.

7. Chancen und Risiken

Die PFAS Verbotsdiskussionen können massive Auswirkungen auf die BFT und die gesamte PTFE verarbeitende Industrie haben. Die Entwicklung der Inflation und der konjunkturelle Ausblick werden sich ebenfalls weiterhin auf die BFT auswirken. Wachsende behördliche Anforderungen im Ausfuhrbereich binden viele Ressourcen. Trotzdem sehen wir ebenfalls sehr gute Wachstumsmöglichkeiten, speziell im Bereich E-Mobility finden die technischen Lösungen der BFT sehr gute Akzeptanz. Das Thema Filtration wird auch für die BFT immer wichtiger. Wir haben deshalb die Position des Innovationmanagers geschaffen, um die Chancen in diesem Bereich bestens zu nutzen.

Zusammenfassend zeigt sich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken gleichermaßen bei der BFT.

8. Nachtragsbericht

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.

 

Eningen u. A., Juni 2024

Berghof Fluoroplastic Technology GmbH

Geschäftsführung

Oliver Walter

Marco Himmelsbach

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Zum Zwecke der Offenlegung wird der Jahresabschluss im Rahmen der Offenlegungserleichterungen nach § 326 ff. HGB gekürzt wiedergegeben. Der nachfolgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht:

"An die Berghof Fluoroplastic Technology GmbH, Eningen u. A.

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Berghof Fluoroplastic Technology GmbH, Eningen u. A., - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Berghof Fluoroplastic Technology GmbH, Eningen u. A., für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

 

Stuttgart, 24. Juni 2024

RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Bernhard Titz, Wirtschaftsprüfer

Dr. Volker Hecht, Wirtschaftsprüfer

Feststellungsbeschluss

der Berghof Fluoroplastic Technology GmbH, Eningen u. A.

Der Jahresabschluss der Berghof Fluoroplastic Technology GmbH, Eningen u. A., für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 4. Juli 2024 festgestellt.

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