Garten- und Landschaftsbau
Holzbau Lang GmbHLiquidiert
74545 Michelfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holzbau Lang GmbHMichelfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
AnhangOffenzulegende Fassung gem. § 326 HGB.Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Sofern keine anderen gesetzlichen Regelungen bestehen, wurden die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen sowie das Eigenkapital, sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Zugänge beim beweglichen Anlagevermögen ab dem Jahr 2010 wurden pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. In den Wirtschaftsjahren 2008 und 2009 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten ausgewiesen. Die planmäßige Auflösung erfolgt je Wirtschaftsjahr zu 1/5. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt und in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren - der Projected Unit Credit-Methode - bewertet. Grundlegende Annahmen der Berechnung sind der Zinssatz von 5,04 %, die Lohn- und Gehaltsdynamik von 0,00 %, die Rentendynamik von 0,00 %, die Fluktuationswahrscheinlichkeit von 0,00 % sowie die Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck, Köln 2005G. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der BilMoG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung) € 4.650,00. Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer, Herrn Karl Lang, verpfändet wurde. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung wurde durch die Versicherungsgesellschaft mitgeteilt. Im Geschäftsjahr wurde Planvermögen mit einem beizulegenden Zeitwert von EUR 174.896,00 mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von EUR 183.253,00 verrechnet. Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen und Erträge aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden in Höhe von EUR 5.389,00. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz:
Erläuterungen zur BilanzDie Abschreibungen für immaterielle Vermögensgegenstände betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00), für Sachanlagen EUR 6.174,66 (Vj. EUR 34.037,77). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Im Vorjahr hatten EUR 0,00 eine Laufzeit von länger als 1 Jahr. Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen von insgesamt EUR 278.615,47 (Vj. EUR 81.066,84). Die Verbindlichkeiten belaufen sich zum Ende des Wirtschaftsjahres 2012 auf insgesamt EUR 446.283,31 (Vj. EUR 1.133.351,20), davon betragen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 446.283,31 (Vj. EUR 1.015.495,60) bzw. mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre EUR 0,00. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch. Im Vorjahr wurde nach den berufsständischen Vorgaben der wirtschaftsprüfenden Berufe bilanziert. Demnach wurden aktive und passive Steuerlatenzen gesondert ausgewiesen, soweit die Steuerlatenzen aus temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultierten. Die Bewertung der Steuerlatenzen erfolgte nach § 274 HGB. Im aktuellen Jahr wurden Steuerlatenzen nach den berufsständischen Vorgaben der steuerberatenden Berufe bilanziert, die bei Erstellung des Vorjahresabschlusses noch nicht endgültig bekannt waren. Demnach sind passive Steuerlatenzen, die sich aus voraussichtlich oder tatsächlich nicht in Anspruch genommenen unversteuerten Rücklagen gem. § 6b Abs. 3 EStG und R 6.6 Abs. 4 EStR oder einem voraussichtlich oder tatsächlich nicht in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 EStG ergeben, innerhalb der Steuerrückstellung zu passivieren. Bei der Bewertung werden die Abzinsungsregeln des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB berücksichtigt. Aktive Steuerlatenzen bleiben unberücksichtigt. Im Vergleich zu der im Vorjahr verwendeten Bilanzierung von Steuerlatenzen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Organe der GesellschaftGeschäftsführer: Karl Lang, Zimmermeister Michelfeld, 30.07.2013 Geschäftsführer Karl Lang Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.7.2013. |
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