SUITE
GmbH
Neustadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
204.468,00 |
190.699,00 |
| I.
Sachanlagen |
204.468,00 |
190.699,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
146.638,95 |
203.472,86 |
| I.
Vorräte |
1.841,73 |
3.432,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
106.966,44 |
112.500,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.665,48 |
47.682,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.830,78 |
87.539,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
601,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
351.106,95 |
394.773,55 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.538,46 |
160.739,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
148.239,93 |
331.513,76 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
81.201,47 |
183.273,83 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
5.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
266.568,49 |
228.533,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.172,78 |
59.094,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
228.395,71 |
169.439,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
351.106,95 |
394.773,55 |
Anhang
zum 31. Dezember
2017
I. Gliederung, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gliederung und Ausweis
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
über die Gliederung und den Ausweis der Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.
Teilweise wurden darüber hinausgehende Angaben
gemacht.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( im nachfolgenden
"BilMoG" ), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art.66 Abs.3 Satz 1 EGHGB).
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung
(Art.66 Abs.3 Satz 6 EGHGB) wurde keinen Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der
sogenannten BilMoG - Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten des Vorjahres führen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der
erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB
unterblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entsprechend den neuen HGB-Regelungen werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben
als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:
| • |
Erträge aus der
Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige
betriebliche Erträge"
|
| • |
Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige
betriebliche Aufwendungen"
|
Ansatz und Bewertung
2. Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
II. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
3. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie den Maschinen beträgt
zwischen 2 und 5 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000
(netto) werden gemäß neuer steuerlicher Regelung
in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5
Jahres abgeschrieben; während in den Vorjahren bis
2007 eine Sofortabschreibung erfolgte. Diese Änderung
hat jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anschaffungswerte
werden im Anlagespiegel fortgeführt.
Ab 2010 wurden Geringwertige Wirtschaftsgüter
bis netto € 410,-- wieder sofort voll abgeschrieben.
In den Sammelposten wurde daher ab 2010 nichts mehr
eingestellt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte (Waren) werden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten,
vermindert um die angemessenen Wertberichtigungen angesetzt
und sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Bilanzierung der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis am
Geschäftsjahresende. Flüssige Mittel sind zu
Nominalwerten angesetzt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt € 25.000,00
Rückstellungen
Die Bemessung der übrigen Rückstellungen
erfolgt in der gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB und § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Höhe;
sie umfassen alle nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig mit Ausnahme der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten, die Restlaufzeiten von
mehr als fünf Jahren haben.
Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe
bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin ist Frau Eva Mergell. Die
Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführerin.
Sitzverlegung
Der Firmensitz wurde zum 01.10.2015 von Mannheim nach
Neustadt an der Weinstraße verlegt.
Verwendung des Jahresfehlbetrages
Die Geschäftsleitung schlägt vor den
Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von
€ -81.201,47 mit dem vorhandenen Gewinnvortrag zu
verrechnen.
Hieraus ergibt sich folgende Entwicklung des
Jahresergebnisses :
| Gewinnvortrag |
€ 148.239,93 |
| Jahresfehlbetrag |
€ -81.201,47 |
| Vortrag auf neue
Rechnung |
€ 67.038,46 |
Neustadt an der Weinstraße, den 8. November
2018
Eva
Mergell
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2018 festgestellt.
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