Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 64668
Eingetragen
2.7.2009
Branche
Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Der Gastronomiebetrieb sowie Veranstaltung von Flohmärkten und Foodfestivals.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Eva Mergell
67435 Neustadt an der Weinstraße
51.00%
Torsten Mergell
67435 Neustadt an der Weinstraße
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SUITE GmbH

Neustadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 204.468,00 190.699,00
I. Sachanlagen 204.468,00 190.699,00
B. Umlaufvermögen 146.638,95 203.472,86
I. Vorräte 1.841,73 3.432,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 106.966,44 112.500,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 50.665,48 47.682,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.830,78 87.539,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 601,69
Bilanzsumme, Summe Aktiva 351.106,95 394.773,55

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 79.538,46 160.739,93
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 148.239,93 331.513,76
III. Jahresfehlbetrag 81.201,47 183.273,83
B. Rückstellungen 5.000,00 5.500,00
C. Verbindlichkeiten 266.568,49 228.533,62
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 38.172,78 59.094,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 228.395,71 169.439,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 351.106,95 394.773,55

Anhang



zum 31. Dezember 2017
I.   Gliederung, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gliederung und Ausweis
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden. Teilweise wurden darüber hinausgehende Angaben gemacht.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( im nachfolgenden "BilMoG" ), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art.66 Abs.3 Satz 1 EGHGB).
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art.66 Abs.3 Satz 6 EGHGB) wurde keinen Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG - Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB unterblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entsprechend den neuen HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben als sogenannte davon-Vermerke ausgewiesen:

Erträge aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge"

Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen"


Ansatz und Bewertung
2. Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
II.  Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
3. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie den Maschinen beträgt zwischen 2 und 5 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000 (netto) werden gemäß neuer steuerlicher Regelung in einen Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahres abgeschrieben; während in den Vorjahren bis 2007 eine Sofortabschreibung erfolgte. Diese Änderung hat jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel fortgeführt.

Ab 2010 wurden Geringwertige Wirtschaftsgüter bis netto € 410,-- wieder sofort voll abgeschrieben. In den Sammelposten wurde daher ab 2010 nichts mehr eingestellt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte (Waren) werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten, vermindert um die angemessenen Wertberichtigungen angesetzt und sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Bilanzierung der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis am Geschäftsjahresende. Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.


Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt € 25.000,00
Rückstellungen
Die Bemessung der übrigen Rückstellungen erfolgt in der gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Höhe; sie umfassen alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Restlaufzeiten von mehr als fünf Jahren haben.
Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

III.  Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Eva Mergell. Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführerin.


Sitzverlegung
Der Firmensitz wurde zum 01.10.2015 von Mannheim nach Neustadt an der Weinstraße verlegt.

Verwendung des Jahresfehlbetrages

Die Geschäftsleitung schlägt vor den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von € -81.201,47 mit dem vorhandenen Gewinnvortrag zu verrechnen.

Hieraus ergibt sich folgende Entwicklung des Jahresergebnisses :

Gewinnvortrag € 148.239,93
Jahresfehlbetrag € -81.201,47
Vortrag auf neue Rechnung € 67.038,46



Neustadt an der Weinstraße, den 8. November 2018

Eva Mergell        
Geschäftsführerin

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2018 festgestellt.

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