Elektronik Service Gesellschaft m.b.H.Liquidiert

24558 Henstedt-Ulzburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 2135 NO
Eingetragen
2.12.2004
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Entwicklung, Fertigung und Verkauf von elektronischen Geräten und Systemen, deren Einbau, Änderung und Instandsetzung sowie der Im- und Export von Waren aller Art. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Gregori Blufarb
seit 30.1.2024
Liquidator
Merle Schmidt
seit 21.1.2022
Prokura
Prokura
Lars Gollnick
seit 21.1.2022
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

34.100 €
51.04%
20.750 €
31.05%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektronik Service Gesellschaft m.b.H.

Henstedt-Ulzburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 9.297,00 103.937,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 37.705,00
II. Sachanlagen 9.296,00 66.232,00
B. Umlaufvermögen 1.366.619,15 1.329.546,64
I. Vorräte 302.397,66 386.311,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 540.045,81 501.679,16
III. Wertpapiere 303.612,95 303.612,95
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 220.562,73 137.942,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.431,29 24.844,71
Summe Aktiva 1.401.347,44 1.458.328,35

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 472.702,43 374.648,59
I. Gezeichnetes Kapital 66.850,00 66.850,00
II. Bilanzgewinn 405.852,43 307.798,59
B. Rückstellungen 553.282,68 824.093,75
C. Verbindlichkeiten 375.362,33 259.586,01
Summe Passiva 1.401.347,44 1.458.328,35

A. Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Henstedt-Ulzburg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Kiel unter HRB 2135 eingetragen.

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2023 ist die Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.

Von den Befreiungsvorschriften gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Bilanzierungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungsmethoden maßgebend:

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Schulden verrechnet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

C. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Liquidation des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung periodengerecht erfasst.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Sofern der Liquidationswert niedriger als die fortgeführten Anschaffungskosten ist, wird dieser angesetzt.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt ebenfalls mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. zum Liquidationswert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Bewegliche geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Es wird im gleichen Jahr ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.

Der Ansatz der übrigen Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Fremdwährungsguthaben bei Kreditinstituten werden zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Pensionsverpflichtungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Sterbetafeln von Klaus Heubeck 2018G. Die Verpflichtung wird mit einem Rechnungszinssatz von 1,83% abgezinst. Entwicklungen, die am Bilanzstichtag der Höhe nach noch nicht feststehen, wie Anwartschafts- und Rententrends, werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

D. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 30.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Der sich gem. § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unterschiedsbetrag beträgt € 2.548,00. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten hat in Höhe von € 375.362,33 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

E. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Gregori Blufarb, Diplom-Ingenieur, Henstedt-Ulzburg (ab 01.01.2024 Liquidator).

 

Henstedt-Ulzburg, den 30.08.2024

Elektronik Service GmbH i.L.

Die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.9.2024.

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