Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Elektronik Service Gesellschaft m.b.H.Liquidiert
24558 Henstedt-Ulzburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine, geb. Maas Trabold seit 30.1.2024 | Liquidator |
Gregori Blufarb seit 30.1.2024 | Liquidator |
Merle Schmidt seit 21.1.2022 | Prokura |
Pedro de Sousa Carvalho seit 21.1.2022 | Prokura |
Lars Gollnick seit 21.1.2022 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.04% | |
| 31.05% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektronik Service Gesellschaft m.b.H.Henstedt-UlzburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
A. Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft hat ihren Sitz in Henstedt-Ulzburg und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Kiel unter HRB 2135 eingetragen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2023 ist die Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2023 aufgelöst. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten. Von den Befreiungsvorschriften gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. B. BilanzierungsmethodenFür die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten, Bilanzierungsmethoden maßgebend: Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Schulden verrechnet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. C. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Liquidation des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung periodengerecht erfasst. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Sofern der Liquidationswert niedriger als die fortgeführten Anschaffungskosten ist, wird dieser angesetzt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens erfolgt ebenfalls mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. zum Liquidationswert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände bemessen. Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Bewegliche geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Es wird im gleichen Jahr ein Abgang unterstellt. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Alle Bestandsrisiken im Vorratsvermögen, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Der Ansatz der übrigen Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Fremdwährungsguthaben bei Kreditinstituten werden zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Pensionsverpflichtungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach dem Teilwertverfahren unter Zugrundelegung der Sterbetafeln von Klaus Heubeck 2018G. Die Verpflichtung wird mit einem Rechnungszinssatz von 1,83% abgezinst. Entwicklungen, die am Bilanzstichtag der Höhe nach noch nicht feststehen, wie Anwartschafts- und Rententrends, werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. D. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von € 30.000,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der sich gem. § 253 Abs. 6 HGB ergebende Unterschiedsbetrag beträgt € 2.548,00. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten hat in Höhe von € 375.362,33 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. E. Organe der GesellschaftGeschäftsführung Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: Herr Gregori Blufarb, Diplom-Ingenieur, Henstedt-Ulzburg (ab 01.01.2024 Liquidator).
Henstedt-Ulzburg, den 30.08.2024 Elektronik Service GmbH i.L. Die Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.9.2024. |
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