Foto Hentschel GmbHLiquidiert
48653 Coesfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Hentschel seit 3.12.2018 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Foto Hentschel GmbHCoesfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20111. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Foto Hentschel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 I 1 HGB; § 284 II Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 II Nr. 3 HGB Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Bruttoanlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 3.2 Angabe zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 S. 1 HGB) Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). 3.3 Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 18.106,81 Euro (Vorjahr: 21.723,29 Euro). 3.4 Haftungsverhätnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Namen der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10 HGB) Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
4.2 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Coesfeld, den 10. Dezember 2012 Geschäftsleitung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2012 festgestellt. |
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