Volksbank Rhein-Ruhr eG
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Henning Grzesiek seit 12.8.2019 | Prokura |
Michael Kamper seit 13.5.2013 | Prokura |
Oliver Reuter seit 26.2.2013 | Vorstandsmitglied |
Roman Wesolowski seit 5.12.2011 | Prokura |
Thomas Diederichs seit 11.10.2010 | Vorstandsmitglied |
Rolf Gröber seit 4.7.2007 | Prokura |
Ulrich Peine seit 17.7.2006 | Prokura |
Carsten Soltau seit 6.4.2006 | Vorstandsmitglied |
Heiner Hermanns seit 6.5.2002 | Prokura |
Lars Heinke seit 6.5.2002 | Prokura |
Irene Altenkamp seit 6.5.2002 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volksbank Rhein-Ruhr eGDuisburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Volksbank Rhein-Ruhr eG, DuisburgGliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Wir verstehen uns in unserem Geschäftsmodell als regional tätiges Kreditinstitut, welches seine primären Geschäftsaktivitäten auf die Mitglieder - die zugleich Eigentümer des Instituts sind - und Kunden ausrichtet. Unser Kerngeschäftsgebiet umfasst die Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Ratingen-Lintorf. Derzeit verfügen wir neben der Hauptstelle über 13 Zweigstellen, 2 SB-Zweigstellen und 4 externe Geldautomaten. Wir können als Finanzdienstleister sämtliche finanziellen und versicherungsbezogenen Bedürfnisse unserer Mitglieder und Kunden abdecken. Wir bieten insbesondere Produkte im Einlagen- und Kreditgeschäft, Vermittlungs- und Wertpapierdienstleistungsgeschäft an. Unsere Geschäftsprozesse sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Effizienz auf die Mitglieder- und Kundenbedürfnisse ausgerichtet. Durch demografische, konjunkturelle, politische und regulatorische Entwicklungen sowie durch die Entwicklung auf den Finanzmärkten sind wir unmittelbar beeinflusst. Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit unterhalten wir eine Zweigniederlassung in Mülheim an der Ruhr. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands wurde 2023 spürbar von den Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine belastet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank insbesondere deswegen, aber auch infolge der kräftigen Leitzinsanhebungen und dem anhaltenden Arbeits- und Fachkräftemangel um 0,3 % nach einem Anstieg von 1,8 % im Vorjahr. Das Wachstum wurde auch von der Inflation gedämpft, die im Jahresdurchschnitt mit 5,9 % nach 6,9 % im Vorjahr auf einem weiterhin hohem Niveau blieb. Verteuerten sich die Energiepreise um unterdurchschnittliche 5,3 %, so hielt der starke Anstieg der Nahrungsmittelpreise um 12,4 % an. Die privaten Konsumausgaben sanken nach einem der Erholung von der Coronakrise geschuldeten Anstieg um 3,9 % im Vorjahr preisbereinigt um 0,7 % und trugen mit -0,4 %-Punkten maßgeblich zum negativen gesamtwirtschaftlichen Wachstum bei. Hauptursache war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft vieler Haushalte trotz teilweise deutlicher Lohn- und Gehaltssteigerungen und insgesamt stabiler Arbeitsmarktlage dämpfte. Auch der staatliche Konsum sank nach dem Wegfall pandemiebedingter Sonderausgaben deutlich um 1,5 % nach einem Anstieg um 1,6 % im Vorjahr und trug mit -0,3 %-Punkten zum Rückgang des BIP bei. Die Bruttoanlageinvestitionen gingen um 0,7 % gegenüber Vorjahr zurück. Ursache waren vor allem die um 2,7 % gegenüber Vorjahr gesunkenen Bauinvestitionen, die durch die stark steigenden Leitzinsen sowie hohe Baupreise ausgebremst wurden. Diesen Rückgang konnten die um 3,0 % gegenüber Vorjahr gestiegenen Ausrüstungsinvestitionen nicht wettmachen. Die gesamten Investitionen sowie Vorratsveränderungen trugen -0,1 %-Punkte zum BIP bei. Der deutsche Außenhandel präsentierte sich 2023 schwach. Da aber im Jahresvergleich der Rückgang der Exporte mit 2,2 % geriger als der der Importe mit 3,4 % ausfiel, erhöhte der Außenhandel als Ganzes das BIP um 0,6 %-Punkte. Die Exporte wurden neben der schwächelnde Weltkonjunktur durch die steigenden Energiekosten belastet, während die Importe unter dem Konsum- und Investitionsrückgang litten. Die Lage der öffentlichen Haushalte hat sich leicht verbessert, bleibt aber weiter angespannt. Die staatlichen Einnahmen wuchsen stärker als die Ausgaben und das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit sank von 2,5 % im Vorjahr auf 2,1 % des kräftig gestiegenen nominalen Bruttoinlandsprodukts. Die Schuldenquote dürfte leicht von 66,1 % auf ca. 65 % sinken und überschreitet damit die Maastricht-Obergrenze von 60 % erneut. Der Arbeitsmarkt zeigte sich in solider Verfassung. Trotz eines Anstiegs der Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt im Zuge der verstärkten Erfassung Geflüchteter von 2,4 Mio. Menschen auf 2,6 Mio., blieb die Arbeitslosenquote mit 5,7 % gegenüber 5,3 % im Vorjahr auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Die Anzahl der Erwerbstätigen stieg im Vorjahresvergleich um 0,3 Mio. auf einen neuen Rekordwert von 45,9 Mio. Menschen. Die Inflationsrate, gemessen am Verbraucherpreisindex, sank im Jahresdurchschnitt von 6,9 % im Vorjahr auf 5,9 %. Dabei zeigte sich von 8,7 % im Januar auf 3,7 % im Dezember ein kontinuierlicher Rückgang. Dieser resultiert hauptsächlich aus dem nachlassenden Preisanstieg der Energiekosten von 29,7 % im Vorjahr auf 5,3 %, während die Teuerungsrate der Nahrungsmittelpreise mit 12,4 % (Vorjahr 13,4 %) nahezu ungebremst blieb. Die US-Notenbank Fed reagierte auf die hohe Inflation zunächst wie im Vorjahr mit einer restriktiven Geldpolitik und erhöhte den Leitzins in 2023 bis Ende Juli um 100 Basispunkte von 4,25 % auf 5,25 %. Danach hielt die Fed die Leitzinsen stabil und kündigte auch für 2024 einen konstanten Leitzins an, bis der angestrebte Zielwert von 2,0 % Inflationsrate gesichert erreicht werden kann. Den Abbau ihrer Bestände an Staatsanleihen setzte die US-Notenbank fort. Auch die Europäische Zentralbank (EZB) baute ihren Bestand aus dem Anleihekaufprogramm APP ab und erhöhte den Leitzins in 6 Schritten um 200 Basispunkte von 2,5 % auf 4,5 %. Sie will das Zinsniveau so lange konstant lassen, bis das mittelfristige Inflationsziel von 2,0 % erreicht ist. Trotz der restriktiven Geldpolitik sanken die Anleiherenditen im Jahresverlauf. So verringerte sich die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe von 2,56 % am Jahresanfang zum Jahresende auf 2,03 % mit entsprechenden Kursgewinnen der Anleihen. Ursache hierfür sind die Erwartungen der Märkte, dass die Inflation in 2024 deutlicher sinken und zu Leitzinssenkungen der Notenbanken führen wird. Im Jahresverlauf wertete der Euro gegenüber dem US-Dollar leicht von 1,07 Dollar auf 1,10 Dollar auf. Ursache sind die stärkeren Zinserhöhungen der EZB gegenüber der Fed sowie die von den Finanzmärkten eingepreisten deutlicheren Leitzinssenkungen der Fed gegenüber der EZB. Der DAX stieg im Jahresverlauf von 13.923 Punkten am Jahresanfang um 20,3 % auf 16.752 Punkte zum Jahresultimo. Er entwickelte sich damit etwas besser als der europäische Index Euro Stoxx 50 mit 19,2 % und etwas schwächer als der US-Index S&P 500 mit 24,2 %. Ursache sind hauptsächlich gegen Jahresende gesunkene Inflationszahlen und die damit verbundene Hoffnung auf Leitzinssenkungen in 2024, die zu einer Konjunkturbelebung führen könnte. Die Geschäftsentwicklung der Kreditgenossenschaften im Genoverband e.V. verlief angesichts des weiter andauernden russischen Angriffskrieges in der Ukraine und der damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Konjunktur zufriedenstellend. Die Steigerung der kumulierten Bilanzsumme von 0,8 % (Vorjahr 5,1 %) wurde vor allem vom Anstieg der Kundenforderungen um 3,1 % (Vorjahr 7,6 %) und vom Wachstum der Kundeneinlagen um 0,7 % (Vorjahr 4,8 %) geprägt. Der Zuwachs der Kundenforderungen resultierte sowohl aus gewerblichen Krediten an Unternehmen und Selbständige +4,3 % (Vorjahr 9,2 %) als auch aus Krediten an Private, die um 1,2 % (Vorjahr 5,6 %) zulegten. Die Entwicklung der Kundengelder wurde wegen der stark anziehenden Einlagenzinssätze vom Trend raus aus zinslosen liquiden, täglich fälligen Anlageformen hin zu verzinslichen befristeten Kundenverbindlichkeiten bestimmt. Die Sichteinlagen verminderten sich um 12,8 %, nach einem Anstieg von 5,3 % im Vorjahr, ebenso wie die Spareinlagen, die sich um 18,4 % (Vorjahr Rückgang 3,3 %) verringerten. Die befristeten Einlagen stiegen dagegen um 268,6 % (Vorjahr 40,9 %) an. Durch eine Steigerung des bilanziellen Eigenkapitals (Geschäftsguthaben und offene Rücklagen) um 3,8 % stieg die bilanzielle Eigenkapitalquote aufgrund des geringeren Bilanzsummenwachstums von 5,2 % auf 5,5 % an. Unter Berücksichtigung des Fonds für allgemeine Bankrisiken, dessen Bestand sich um 5,4 % erhöhte, stieg die bilanzielle Eigenkapitalquote von 9,2 % auf 9,6 % an. Das Betriebsergebnis vor Bewertung der Banken im Genoverband e.V. erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 0,89 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (dBS) um 0,18 Prozentpunkte auf 1,07 % der dBS. Während die Zinsüberschussquote um 0,24 Prozentpunkte von 1,61 % der dBS auf 1,85 % der dBS überproportional gestiegen ist, sank die Provisionsüberschussquote von 0,65 % auf 0,64 % der dBS. Die Verwaltungsaufwandsquote stieg um 0,05 Prozentpunkte von 1,45 % der dBS auf 1,50 % der dBS, während das sonstige betriebliche Ergebnis mit 0,09 % der dBS konstant blieb. Insgesamt verbesserte sich die durchschnittliche Cost-Income-Ratio von 62,1 % im Vorjahr auf 58,4 %. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit/Effizienz bzw. Produktivität und somit indirekt auch für die Rentabilität unseres Instituts wurde die Cost-Income-Ratio (nachfolgend: "CIR") festgelegt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis sowie dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen dar. Das Wachstum der bilanziellen Kundendarlehen definieren wir als zweiten finanziellen Leistungsindikator für die zukünftige Ertragskraft und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank durch nachhaltiges Wachstum werden im Kontext steigender Kapitalanforderungen angemessene Eigenmittel benötigt. Als dritten finanziellen Leistungsindikator haben wir deshalb für die Kapitalausstattung die aufsichtsrechtlich festgelegte Kernkapitalquote bestimmt, die sich aus dem Verhältnis der Eigenmittel in Form von Kernkapital zu den Risikoaktiva widerspiegelt. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 78,0 % (Vorjahr: 76,2 %). Sie verschlechterte sich somit leicht um 1,8 Prozentpunkte. Das Wachstum der bilanziellen Kundendarlehen ging auf € 25,0 Mio. gegenüber dem starken Zuwachs von € 66 Mio. im Vorjahr zurück. Die Kernkapitalquote belief sich auf 14,51 % (Vorjahr 15,35 %); dies entspricht einem Rückgang von 0,84 Prozentpunkten. Die Entwicklung der Leistungsindikatoren Darlehenswachstum und Kernkapitalquote hat unsere Prognosen von € 78,9 Mio. bzw. 15,0 % nicht erreicht. Der Prognosewert des Leistungsindikators CIR von 82,3 % wurde dagegen übertroffen.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) Hauptursachen für den Anstieg der Bilanzsumme um 0,8 % gegenüber Vorjahr waren auf der Aktivseite das Wachstum der Kundenforderungen um 3,0 %, das den Rückgang der Barreserve sowie der Wertpapieranlagen kompensieren konnte. Auf der Passivseite wurden auslaufende Offenmarktgeschäfte mit hereingenommenen Kundengeldern refinanziert. Das im Vorjahr geplante Wachstum der dBS von 2,0 % wurde mit einem Wert von 1,1 % nicht ganz erreicht. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen um 30,7 % unter Vorjahresniveau, da sich die Unwiderruflichen Kreditzusagen in Anbetracht des Nachfragerückgangs aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus um € 45,7 Mio. stark rückläufig entwickelt haben. Die Avalverbindlichkeiten stiegen dagegen um € 9,1 Mio. an. Die abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte im Anlagebuch mit Nominalbeträgen von TEUR 124.217 (Vorjahr TEUR 90.077) am Bilanzstichtag dienen in Höhe von TEUR 104.500 (Vorjahr TEUR 69.500) der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung). Die restlichen TEUR 19.717 (Vorjahr TEUR 20.577) sind in Bewertungseinheiten mit Kundenforderungen in Form von Micro-Hedges einbezogen. Im Geschäftsjahr gab es Tilgungen von Zinsswaps über TEUR 860 und Neuabschlüsse in Höhe von TEUR 35.000.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft um 3,0 % ausgebaut werden. Diese Entwicklung resultiert vornehmlich aus einem Anstieg der privaten Baufinanzierungen um 2,1 %, während die Nachfrage unserer gewerblichen Kunden nach langfristigen Investitionskrediten nur noch um 0,3 % zunahm. Dagegen wuchsen die täglich fälligen Kundenforderungen u.a. durch Projektfinanzierungen stark um TEUR 19.048 bzw. 36,5 %. Unsere Vorjahresprognose von 5,5 % Wachstum der Kundenkredite wurde nicht erreicht, da die Nachfrage wegen der stärker als erwartet ausgefallenen Leitzinssteigerungen und der schwachen Konjunkturlage gedämpft wurde. Unsere Wertpapieranlagen gingen bedingt durch Fälligkeiten um 2,6 % zurück. Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen dagegen leicht um 3,8 % an. Neben Forderungen an unsere genossenschaftliche Zentralbank DZ BANK AG zur Einhaltung der genossenschaftlichen Verbundliquidität und der Liquiditätskennziffer LCR befinden sich in dieser Bilanzposition auch Übernachtguthaben im Rahmen der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank in Höhe von TEUR 32.000.
Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 29,8 % ist insbesondere auf drei fällige GLRG-3 Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank über insgesamt TEUR 150.000 zurückzuführen. Unsere Kundeneinlagen wuchsen stark um 10,0 % bzw. TEUR 140.428. Das Wachstum resultiert aus den um 152,5 % bzw. TEUR 340.911 gestiegenen Termineinlagen, welche die Rückgange der täglich fälligen Sichteinlagen um 14,8 % sowie der Spareinlagen um 23,3 % überkompensierten. Die Entwicklungen sind auf das veränderte Kundenverhalten nach dem Zinsanstieg zurückzuführen, in der Produkte mit einer festen Verzinsung und fester Laufzeit stärker nachgefragt wurden. Unsere Vorjahresprognose von 3,5 % Wachstum der Kundengelder wurde übertroffen. Die verbrieften Verbindlichkeiten, welche wir ausschließlich in Form von Inhaberschuldverschreibungen an Kreditinstitute vergeben haben, blieben mit Nominal TEUR 80.000 unverändert.
Wesentliche Bestandteile des Dienstleistungs- und Provisionsgeschäftes sind der Zahlungsverkehr und die Kontoführung, das Wertpapier- und Depotgeschäft sowie die Vermittlung von Versicherungs-, Bauspar- und Kreditverträgen. Die Provisionserträge insgesamt stiegen um 3,0 %, wobei der Anstieg vor allem auf die Erträge aus dem Zahlungsverkehr und in geringerem Maße aus dem Wertpapiergeschäft resultiert. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 sowie abzüglich GuV-Posten 17 und 24 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Unser Zinsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 616 bzw. 1,9 % leicht auf TEUR 32.391 vermindert. Dieser Rückgang resultiert hauptsächlich aus der von 1,52 % auf 1,48 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (dBS) verringerten Zinsspanne, bei der die Zinsaufwendungen stärker angestiegen sind als die Zinserträge. Das Kreditwachstum von 3,0 % sowie eine entgegen dem Vorjahr vorgenommene Ausschüttung aus dem Spezialfonds in Höhe von TEUR 2.845 verhinderten einen weiteren Rückgang des Zinsüberschusses. Unsere Vorjahresprognose von TEUR 29.488 wurde insbesondere wegen der höheren Zinserträge auf der Aktivseite um TEUR 2.903 übertroffen. Das Provisionsergebnis verbesserte sich um TEUR 676 bzw. 5,4 % auf TEUR 13.261. Dies entspricht im Verhältnis der um 1,1 % gestiegenen dBS einem Anstieg der Provisionsspanne von 0,58 % auf 0,61 %. Unser Planwert zu Beginn des Jahres von TEUR 13.273 wurde damit erreicht. Unsere Personalaufwendungen stiegen moderat um TEUR 541 bzw. 2,6 % auf TEUR 21.341. Die Personalkostenspanne erhöhte sich wegen des geringeren Anstiegs der dBS von 0,96 % der dBS auf 0,97 %. Unsere Vorjahresprognose von TEUR 21.389 wurde geringfügig unterschritten. Die anderen Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 582 bzw. 4,7 % auf TEUR 12.940 erhöht. Die Sachkostenspanne stieg dadurch von 0,57 % auf 0,59 % der dBS. Ursache für den absoluten Anstieg sind insbesondere gestiegene Aufwendungen für die Datenverarbeitung, Raumaufwendungen und Ausbildungskosten. Der im Vorjahr geplante Sachaufwand wurde u.a. dadurch um TEUR 651 überschritten. Das Betriebsergebnis vor Bewertung wurde wie im Vorjahr als Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 abzüglich der GuV-Posten 17 und 24 ermittelt. Es verringerte sich um TEUR 780 bzw. 7,0 % auf TEUR 10.376. Ursächlich sind hauptsächlich die negative Entwicklung der Sach- und Personalkosten, während sich die negative und positive Entwicklung beim Zins- und Provisionsüberschuss gegeneinander ausglichen. Die Betriebsergebnisspanne entwickelte sich von 0,51 % der dBS auf 0,47 % der dBS rückläufig. Damit fiel das Betriebsergebnis jedoch um TEUR 2.558 höher aus als von uns im Vorjahr prognostiziert. Die Prognoseabweichung resultiert dabei insbesondere aus dem höheren Zinsüberschuss. Das Bewertungsergebnis hat sich von TEUR -30.937 im Vorjahr um TEUR 43.595 auf TEUR 12.658 stark verbessert. Hauptursache sind Zuschreibungen auf festverzinsliche Wertpapiere und unseren Spezialfonds in Höhe von TEUR 12.321. Unter Berücksichtigung des verringerten Betriebsergebnisses vor Bewertung ergibt sich ein Steueraufwand von TEUR 6.161 gegenüber einem Steuerertrag von TEUR 6.721 im Vorjahr. Zur Stärkung unserer Eigenmittel konnten wir TEUR 15.800 in den Fonds für allgemeine Bankrisiken zuführen nach einer Auflösung von TEUR 12.997 im Vorjahr. Danach ergibt sich ein Jahresüberschuss von TEUR 1.228 nach TEUR 0 in 2022. Die Aufwands-Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio), die wir als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zum Zins- und Provisionsergebnis zuzüglich dem Saldo der sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen ermittelt haben, hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 76,2 % auf 78,0 % verschlechtert. Unsere Vorjahresprognose von 82,3 % erwies sich aufgrund der beim Betriebsergebnis bereits genannten Faktoren als zu hoch. Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern/Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,79 % (Vorjahr -0,61 %). Den Jahresüberschuss nach Steuern definieren wir dabei als Jahresüberschuss zuzüglich Einstellungen (Vorjahr abzüglich Auflösung) in den Fonds für allgemeine Bankrisiken. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Passivseite der Bilanz setzt sich aus 9,1 % (Vorjahr 8,4 %) eigenen Mitteln und 90,9 % (Vorjahr 91,6 %) fremden Mitteln zusammen. Die Erhöhung der Eigenmittelquote ist ausschließlich auf die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen. Innerhalb der fremden Mittel bilden die Kundeneinlagen mit 71,5 % (Vorjahr 65,5 %) der Bilanzsumme gefolgt von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 14,9 % (Vorjahr 21,5 %) der Bilanzsumme die Hauptpositionen. Die Bankverbindlichkeiten gingen fast ausschließlich durch Fälligkeiten unserer gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte mit der EZB (GLRG III-Geschäfte) in Höhe von TEUR 150.000 auf nominal TEUR 80.000 zurück. Investitionen Im Jahr 2023 wurden insgesamt TEUR 1.090 in Betriebs- und Geschäftsausstattung investiert. Dabei handelt es sich unter anderem um die Anschaffung von EDV-Hardware, weiterer Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie mit TEUR 113 um den begonnenen Umbau der Geschäftsstelle Lintorf. In den Personalbereich wurden zwecks weiterem Ausbau der Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter TEUR 361 investiert. Dabei wurden den Mitarbeitern insgesamt 765 Tage für die Teilnahme an Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen unseres Personalentwicklungskonzeptes gewährt. Im Jahresdurchschnitt wurden, wie im Vorjahr, 308 Mitarbeiter beschäftigt. Diese setzen sich aus 3 Vorständen, 165 Vollzeitkräften (davon 8 Prokuristen), 120,5 Teilzeitkräften und 19,5 Auszubildenden zusammen. Liquidität Die Liquiditätslage stellt sich wie folgt dar: Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die monatlichen Meldungen der Liquidity Coverage Ratio (LCR) wiesen im Berichtszeitraum 2023 einen Wert von mindestens 120,7 % aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 193,6 %. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe, den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Fähigkeit der Kreditgenossenschaft zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen gesichert. Ihren Mindestreserveverpflichtungen ist die Bank im Geschäftsjahr 2023 nachgekommen. Liquiditätsbelastungen aus außerbilanziellen Verpflichtungen haben sich nicht ergeben. c) Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt vom Fonds für allgemeine Bankrisiken und erwirtschafteten Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gestärkt. Das bilanzielle Eigenkapital insgesamt hat sich von TEUR 181.677 um 9,3 % auf TEUR 198.603 erhöht. Die in unserem Institut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des Kernkapitals und des Ergänzungskapitals im Rahmen der bankaufsichtlichen Meldungen sind angemessen. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die Vorgaben des KWG sowie der CRR an die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten wurden von uns zum Bilanzstichtag 2023 eingehalten. Unser Kernkapital beträgt TEUR 178.231; das entspricht 8,2 % der Bilanzsumme. Die Struktur und der räumliche Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns weiterhin eine ausgewogene branchen- und größenmäßige Streuung unserer Ausleihungen. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditgrenzen des KWG und der CRR wurden zum Bilanzstichtag 2023 eingehalten. Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 66,66 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) und von 33,34 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6) sowie 2,35 % auf Anlagevermögen und 97,65 % auf Liquiditätsreserve. Die im Bestand befindlichen Wertpapiere im Aktivposten 5 und 6 wurden mit Ausnahme von Wertpapieren über TEUR 10.064 alle nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen wurden in Höhe von TEUR 13 vermieden. Wesentliche Veränderungen in der Struktur sowie Bonitätseinstufung bei den Wertpapieranlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG-Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG-Sicherungssystem tätig. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses im Vergleich zum Vorjahr und zur ursprünglichen Planung als nicht zufriedenstellend. 2 der 3 finanziellen Leistungsindikatoren (Kernkapitalquote und Wachstum Kundendarlehen) haben sich schlechter entwickelt als im Vorjahr geplant. Das Wachstum der Kundeneinlagen war dagegen höher als erwartet. Vor dem Hintergrund einer negativen Entwicklung der Ertragslage in Bezug auf das Betriebsergebnis vor Bewertung ist die Cost-Income-Ratio leicht angestiegen, allerdings geringer als im Vorjahr prognostiziert. Die Vermögenslage der Bank zeichnet sich unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet worden. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere im Unternehmenshandbuch dokumentierten Geschäfts- und Risikostrategien basieren auf einem Strategieprozess und sind auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region ausgerichtet. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Bank. Konsistent zu unseren Geschäfts- und Risikostrategien wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 3 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei durch Experten auf Basis von Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategien sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig und ggf. anlassbezogen überprüft. Das von uns verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategie(über)prüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategien ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern das bewusste Eingehen von Risiken unter Wahrung eines unserer Risikopräferenz entsprechenden angemessenen Chancen-Risiko-Profils. Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten wie einem internen Berichtssystem zur frühzeitigen Information über die Geschäfts- und Risikoentwicklung eingerichtet, um bei Bedarf Maßnahmen zur Gegensteuerung einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Das Risikomanagement unserer Bank hat das Ziel, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Unser Risikotragfähigkeitskonzept orientiert sich dabei an der Ableitung des Risikodeckungspotenzials aus der Geschäftsstrategie und dem Kapitalplanungsprozess. Unsere Risikotragfähigkeit besteht aus der normativen und der ökonomischen Perspektive, welche als komplementär anzusehen sind. Die zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der notwendigen Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 3 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die in unserem Institut barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % und einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9 %-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Das bankintern festgelegte Mindestniveau der LCR beträgt 120 %. Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 193,6 %. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 122,8 %. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 12 Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie von 3 Monaten bei den Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert, welche im Berichtszeitraum nicht unterschritten wurden. Die Offenlegung der Risikomanagementziele und -politik entspricht den Anforderungen des Artikels 435 CRR. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktpreisrisiko, das Immobilienrisiko, das Liquiditätsrisiko (Refinanzierungsrisiko) sowie operationelle Risiken als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr einer möglichen negativen Abweichung vom Erwartungs- bzw. Planwert einer Position, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall und/oder durch eine Spreadveränderung einer Adresse verursacht wird. Das Kreditrisiko umfasst die anhand unserer Risikoinventur wesentlichen Risikoklassen Ausfallrisiken, Migrationsrisiken, Spreadrisiko, Besicherungsrisiko sowie die nicht wesentlichen Risikoklassen Kontrahentenrisiko, Abwicklungs- und Lieferrisiko sowie die sonstigen Kreditrisiken. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (zu 97,4 % VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und indem wir keine Papiere mit einem Rating schlechter als zum Beispiel Baa1 nach Moody's bzw. BBB nach Fitch und Standard & Poor's in den Bestand nehmen. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung - ein. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene, nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolio- ebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration in Größenklassen und Branchen implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikorisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden quartalsweise über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Credit-Value-at-Risk (CVaR) für die nächsten 12 Monate in Höhe von € 10,0 Mio. Das entspricht einer Limitauslastung von 83 % (Vorjahr 83 %). Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Für das Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von € 16,2 Mio. Die Limitierung erfolgt gemeinsam mit den Kreditrisiken aus Fonds und den Beteiligungsrisiken. Kreditrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Kreditrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Für die Kreditrisiken aus Fonds ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von € 6,4 Mio. Ein Risikocontrolling für Beteiligungen erfolgt durch Berechnung des Risikos und der Wertüberprüfungen der Beteiligungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Grundlage für die Wertüberprüfung der Beteiligung bilden bei den Verbundbeteiligungen die von externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften festgestellten Unternehmenswerte und Bestätigungen der Unternehmen, im Übrigen die zur Verfügung gestellten Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte. Unterjährig werden regelmäßig Informationen über den Geschäftsverlauf veröffentlicht, welche bei wesentlichen Beteiligungen auch analysiert werden. Die Beteiligungsrisikomessung basiert auf dem sogenannten "Multiplikator-Ansatz". Die Ermittlung der Multiplikatoren erfolgt nach Region/Land/Kontinent sowie Sektor/Branche differenziert. Die Auswahl orientiert sich dabei an Datenqualität und -verfügbarkeit. Für Beteiligungsrisiken ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von € 10,5 Mio. Dies entspricht einer Limitauslastung der Kreditrisiken aus Eigengeschäft, Fonds und dem Beteiligungsrsiko in Höhe von 87 % (Vorjahr 72 %). Der damit zum 31. Dezember 2023 für Kreditrisiken insgesamt ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf € 43,0 Mio. mit einer Limitauslastung von 86 % (Vorjahr 75 %). Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen die anhand unserer Risikoinventur wesentlichen Risikoklassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie die unwesentlichen sonstigen Marktrisiken. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir monatlich einen Value-at-Risk. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Wir messen dieses Zinsänderungsrisiko als durchschnittliche negative Veränderung der Barwerte mittels Value at Risk, die auf der Basis der historischen Zinsentwicklungen in den vergangenen 2.500 Tagen und 500 Tagen, jeweils mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,9 % den möglichen Barwertverlust innerhalb eines Zeitraums von 250 Tagen angeben (historische Simulation mit Resampling). Wir haben den maximal akzeptablen Barwertverlust in Abhängigkeit von der Risikodeckungsmasse, die uns zur Verfügung steht, auf ein vertretbares Maß begrenzt. Für Zinsrisiken ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von € 42,0 Mio. Das entspricht einer Auslastung von 84 % (Vorjahr 87 %). Die Genossenschaft ist als Kreditinstitut, insbesondere aufgrund von bestehenden Inkongruenzen zwischen ihren aktiven und passiven Festzinspositionen, dem allgemeinen Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Dieses wird bilanziell im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches berücksichtigt. Im Rahmen einer Zinsrisikosteuerung auf Gesamtbankebene (Aktiv/Passiv-Steuerung) setzen wir verschiedene Zinssicherungsinstrumente ein. Es handelt es sich dabei um Zinsswaps. Daneben werden auch einzelne Transaktionen, wie z. B. im Kundengeschäft herausgegebene Darlehen, im Rahmen von Micro-Hedges durch Zinsswaps gegen das allgemeine Zinsänderungsrisiko abgesichert. Micro-Hedges bilden wir nur bei kongruenter Fristigkeit sowie Währungs- und Laufzeitidentität. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv-/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 verlustfrei bewertet. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung zu bilden. Weitere Marktrisiken (Aktien und Währungen) werden anhand der Risikokennzahlen der Fondsgesellschaft mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % bei einer Haltedauer von 250 Tagen oder durch historisch abgeleitete pauschale Abschläge ermittelt. Währungsrisiken aus offenen Währungspositionen bestehen nur im Spezialfonds. Für weitere Marktrisiken ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von € 26,3 Mio. Das entspricht einer Auslastung von 88 % (Vorjahr 81 %). Ergänzend werden weitere barwertige Berichtsgrößen als zusätzliche Informationen bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigt. Der insgesamt zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk für Marktrisiken beläuft sich auf € 68,3 Mio. mit einer Limitauslastung von 85 % (Vorjahr 84 %). Ein Handelsbuch unterhielten wir nur im Rahmen der Bagatellgrenzen des Artikel 94 CRR (TEUR 0 am 31.12.2023) Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungskostenrisikos (anhand unserer Risikoinventur als wesentlich eingestuft) und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Zur Begrenzung von Abrufrisiken sind Strukturlimite implementiert. Unsere Finanzplanung ist streng darauf ausgerichtet, allen gegenwärtigen und künftigen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen zu können. Insoweit achten wir auf ausgewogene Laufzeitstrukturen der Aktiva und Passiva. Unsere im Rahmen des Bilanzstrukturmanagements getätigten Geldanlagen bei Korrespondenzbanken bzw. in Wertpapieren tragen neben Ertrags- auch Liquiditätsaspekten Rechnung. Als Steuerungsinstrumente setzen wir u.a. die Ermittlung und Überwachung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) sowie Liquiditätsablaufbilanzen ein. Durch die Refinanzierung nicht nur mittels Kundeneinlagen, sondern auch am Interbankenmarkt, ist das Refinanzierungsrisiko für uns aufsichtsrechtlich von wesentlicher Bedeutung. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt vierteljährlich. Das Risiko aus einem möglichen Anstieg der Refinanzierungskosten wird mittels einer historischen Simulation bestimmt. Auf Basis der historischen Entwicklung der Zinskurve in den vergangenen 2.500 Tagen wird durch die durchschnittliche Änderung der Liquiditätsspreads innerhalb von 250 Tagen der Barwertverlust mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % ermittelt. Die zum 31.12.2023 gemessenen Refinanzierungsrisiken betragen € 7,6 Mio. mit einer Limitauslastung von 76 % (Vorjahr 87 %). Operationelles Risiko Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Anhand der Risikoinventur stufen wir operationelle Risiken als wesentlich ein. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare und die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive werden die operationellen Risiken vierteljährlich ermittelt. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf € 4,1 Mio. bei einer Limitauslastung von 69 % (Vorjahr 63 %). Immobilienrisiken Das Immobilienrisiko ergibt sich aus einer nachteiligen Entwicklung der zukünftigen Wertentwicklung von Investitionen in Immobilien. Es wird für alle Immobilienpositionen quantifiziert. Darunter fallen auch Immobilienrisikopositionen, die über verbundene Unternehmen des Instituts gehalten werden. Ebenso werden Immobilienpositionen innerhalb von Fonds oder Beteiligungsgesellschaften berücksichtigt und ihr Risiko gemäß dem Durchschauprinzip quantifiziert. Das Verfahren zur Quantifizierung von Immobilienrisiken teilt sich in ImmoRisk (EWV) und das Faktormodell auf, die für jede Risikounterart eine entsprechende Risikogröße quantifizieren. Die Konzeption von ImmoRisk (EWV) basiert dabei auf der gleichnamigen, etablierten Methode ImmoRisk (EWV), wohingegen sich die Konzeption des Faktormodells an den Schlüsselrisikoindikatoren (SRI 2b und SRI 2bplus) orientiert. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte Immobilienrisiko beläuft sich auf € 11,9 Mio. und führt zu einer Limitauslastung von 85% (Vorjahr 83 %). Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) unter den von uns definierten Risikoszenarien und in den von uns simulierten Risiko- bzw. Plan- und Stressszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 84 % (Vorjahr 79 %) ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzial beträgt 55 % (Vorjahr 57 %). Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine, bei denen kein Ende absehbar ist, bergen weiterhin unmittelbare und mittelbare wirtschaftliche Risiken. Mittelbare Auswirkungen des Krieges wie die gestiegene Inflationsrate könnten negativen Einfluss auf die Kreditnachfrage unserer Kunden haben. Nach dem derzeitigen Stand und gemäß unserer Analysen ist die Risikotragfähigkeit sowohl im Berichtszeitraum als auch in den kommenden Jahren angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/ Substanzsituation der Bank gegeben. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr leicht negativ entwickelt. Den dargestellten Risiken stehen folgende Chancen gegenüber, die zu einer besseren Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen können: Durch eine deutlich steilere Zinsstrukturkurve als von uns prognostiziert können höhere Fristentransformationsbeiträge erzielt werden. Auch eine Verbesserung unserer Ertrags- und Kostenstrukturen kann zu einer besseren Ertragslage führen. Insgesamt kann auch eine bessere konjunkturelle Entwicklung als von uns prognostiziert, u.a. durch eine zügige Beendigung des Ukraine-Krieges, zu einer günstigeren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. D. Prognosebericht Die Prognosen, die sich auf die Entwicklung unseres Institutes für das Jahr 2024 beziehen, stellen Einschätzungen dar, die wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Wir weisen darauf hin, dass sich die Prognosen durch Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen insbesondere zur Entwicklung des Ukraine-Krieges, des Zinsniveaus und der Inflation als unzutreffend erweisen können. Unsere Eckwertplanung basiert auf folgenden wesentlichen Annahmen: Der Zinsüberschuss soll in 2024 unter der Prämisse eines sinkenden Zinsniveaus bei inverser Zinsstrukturkurve und einer um 1,0 % sinkenden durchschnittlichen Bilanzsumme leicht um TEUR 332 auf TEUR 32.059 abnehmen. Für das Jahr 2024 wird dabei ein prozentuales Wachstum im Kundenkreditgeschäft (KK-Forderungen und Darlehn) von 2,5 % und bei den Kundeneinlagen von ebenfalls 2,5 % angenommen. Daneben sehen wir einen absolut um TEUR 394 steigenden Provisionsüberschuss von TEUR 13.655 vor. Der in der Planung zugrunde gelegte Anstieg resultiert u.a. trotz leicht höherer Aufwendungen für das Kreditvermittlungsgeschäft aus einer Steigerung der Erträge aus dem Wertpapiergeschäft sowie dem Vermittlungsgeschäft (Versicherungen, Kredite, Bausparverträge). Beim Personalaufwand haben wir eine reguläre tarifliche Steigerung der Gehälter um 2,0 % sowie eine in etwa konstante Mitarbeiterkapazität berücksichtigt. Wir kalkulieren - ohne Sondereffekte - mit einer Verminderung der Personalaufwendungen um TEUR 220 auf TEUR 21.121. Die Höhe der Sachaufwendungen soll im Jahr 2024 auf Basis detaillierter Budgets mit TEUR 13.145 um TEUR 205 steigen. Hauptfaktor sind dabei steigende Kosten für Datenverarbeitung. Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden gemäß unserer Planung in 2024 mit TEUR 2.550 konstant zum Vorjahr ausfallen. Aus der Kapitalplanung für die Jahre 2024 bis 2026 ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und Einstellungen in den Fonds für allgemeine Bankrisiken derzeit keine Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Vor dem Hintergrund der wesentlichen geschilderten Entwicklungen erwarten wir für 2024 gegenüber 2023 ein um TEUR 77 von TEUR 10.376 auf TEUR 10.299 geringfügig geringeres Betriebsergebnis vor Bewertung. Für unsere Wertpapiere prognostizieren wir vor allem aufgrund von Zuschreibungen ein positves Bewertungsergebnis von TEUR 3.435. Im Kreditgeschäft können wir schlagend werdende Risiken insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche nicht ausschließen. Wir gehen von einem negativen Bewertungsergebnis Kredit in Höhe von TEUR -2.621 aus. Für den für unser Haus bedeutsamsten Leistungsindikator Cost Income Ratio prognostizieren wir für 2024 eine fast konstante Entwicklung von 78,0 % auf 78,1 %. Darüber hinaus rechnen wir beim zweiten Leistungsindikator Wachstum der bilanziellen Kundendarlehen mit einem Zuwachs um € 33,5 Mio. bzw. 2,4 % nach dem Anstieg von € 25,0 Mio. im Vorjahr. Die für 2024 geplante Kernkapitalquote als dritter Leistungsindikator wird laut Eigenkapitalplanung von 14,5 % im Geschäftsjahr auf 15,8 % steigen. Hauptursache ist die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken aus dem laufenden Geschäftsjahr, die das geplante Wachstum der Risikoaktiva überkompensieren wird.
Duisburg, 27. März 2024 Volksbank Rhein-Ruhr eG Der Vorstand Diederichs Reuter Soltau 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Volksbank Rhein-Ruhr eG, DuisburgGenossenschaftsregisternummer 208 beim Amtsgericht DuisburgAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023Volksbank Rhein-Ruhr eG, DuisburgA. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Jahresabschluss der Volksbank Rhein-Ruhr eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden angewandt: Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie in anderen Aktivpositionen enthaltene Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird zeitanteilig aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Einzelrückstellungen abgedeckt. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt zum 31. Dezember 2023 über ein Modell, bei dem ein Lifetime-Expected-Loss unter Anrechnung vertraglich vereinbarter Bonitätsprämien für die Restlaufzeit bzw. bis zum Ablauf der Zinsbindung ermittelt wird. Die Berechnung des Lifetime-Expected-Loss erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäfte sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen (einschließlich unwiderruflicher Kreditzusagen). Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen und Eventualverpflichtungen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Zusätzlich bestehen zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere unserer Zentralbank DZ BANK werden nur bei einer zur Zeit nicht erkennbaren voraussichtlichen dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Derivative Finanzinstrumente Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Barwert der direkt aus den Zinsprodukten des Bankbuchs resultierenden Gebühren- und Provisionserträge erhöht und um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung zu bilden. Dienen derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) im Nichthandelsbestand der Absicherung von Vermögensgegenständen, werden Bewertungseinheiten gebildet, sofern hierfür die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewertung dieser derivativen Finanzinstrumente erfolgt nach den Vorschriften von § 254 HGB. Zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der Bewertungseinheiten wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die gegenläufigen Wertänderungen werden sich bis zum Ablauf der Zinsfestschreibungen bei Darlehen in voller Höhe ausgleichen, weil es sich um perfekte Micro-Hedges handelt. Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Bewertungseinheiten wird als Methode zur Feststellung der Wirksamkeit aufgrund der vorliegenden Beziehungen zwischen Grund- und Sicherungsgeschäften eine Effektivitätsmessung mit der Critical Term Match-Methode (perfect hedges) vorgenommen. Als Grundgeschäfte sind Vermögensgegenstände mit Buchwerten von EUR 19.735.556 in Bewertungseinheiten einbezogen. Das abgesicherte Zinsrisiko betrifft Buchwerte in Höhe von EUR 19.735.556. Der Umfang derivativer Geschäfte sowie ergänzende Angaben zu ihrer Bewertung sind im Abschnitt C. aufgeführt. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten, soweit erforderlich vermindert um außerordentliche Abschreibungen sowie um Kapitalrückzahlungen, bilanziert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Kommanditanteile an der WGZ Beteiligungs GmbH & Co. KG, der WGZ 2. Beteiligungs GmbH & Co. KG sowie der GAD Beteiligungs GmbH & Co. KG erfolgte nach Tauschgrundsätzen mit Gewinnrealisierung. Treuhandvermögen Die Bewertung des Treuhandvermögens erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Seit dem 01.01.2018 werden die angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert bis zu EUR 250 in voller Höhe als andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Sie wurden in voller Höhe abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut über EUR 250, aber nicht über EUR 800 lagen. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Aktive latente Steuern Latente Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe von EUR 17.445.764 aktiviert. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen (vgl. Erläuterungen im Abschnitt C.). Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Soweit der Erfüllungsbetrag höher als der Ausgabebetrag ist, wurde der Unterschiedsbetrag in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen; er wird planmäßig getilgt. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung bzw. Zinszuschlägen wurde durch Bildung von Zinsrückstellungen in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Treuhandverbindlichkeiten Die Bewertung der Treuhandverbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag, der mit dem Nennwert der Verpflichtung übereinstimmt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Unterschiedsbeträge zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag von Forderungen wurden in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Der Unterschiedsbetrag wird planmäßig auf die Laufzeit der Forderung verteilt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen wurden auf der Grundlage der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" bewertet. Dabei wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 3,00 % (Vorjahr 3,00 %) zugrunde gelegt. Sie wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre in Höhe von 1,72 % (Vorjahr 1,43 %) abgezinst. Den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zugrunde. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren mit einem Zinssatz von 1,00 % bzw. 1,09 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 2 bzw. 4 Jahren ermittelt. Währungsumrechnung Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden wie folgt auf Euro umgerechnet: Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden gemäß § 256a i.V.m. § 340h HGB mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt wurden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung wurden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte bzw. finanzielle Verbindlichkeiten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen in Abzug gebracht. Der Umfang negativer Zinsen bei den Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird in Form von Darunter-Vermerken in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. B. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute (A 3) sind EUR 74.627.182 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 56.009.230 (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) fällig. Aufgliederung der in den Bilanzposten A 5 bis A 6 enthaltenen Wertpapiere In folgenden Posten sind enthalten:
Im Wertpapierjournal sind die nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere des Anlagevermögens besonders gekennzeichnet. Die dem Anlagevermögen zugeordneten Wertpapiere dienen der langfristigen Anlage und sollen bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen in folgendem Umfang (§ 285 Nr. 18 HGB): Der Buchwert der betreffenden Wertpapiere beträgt EUR 10.063.500, der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf EUR 10.050.240. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung der Emittenten sind nicht erkennbar. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent Im Bilanzposten "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" (A 6) sind folgende Anteile mit Anteilsquoten von mehr als 10 % enthalten:
Der genannte Fonds ist ein Mischfonds, dessen Ziel die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite bei gleichzeitigem Substanzerhalt ist. Hierzu erfolgen Investitionen in verschiedene Anlagesegmente unter Nutzung von Diversifikations- und Korrelationseffekten. Schwerpunkt der Anlagen bilden Rentenwerte und Investmentzertifikate sowie in geringerem Umfang Bankguthaben. Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nicht. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB von nicht untergeordneter Bedeutung gemäß § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB bestehen zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Mit den unter Buchstaben a) bis g) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht aufgestellt, weil die Tochterunternehmen für die Verpflichtung der Bank, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages hat die Volksbank Rhein-Ruhr Immobilien GmbH, Duisburg für das Geschäftsjahr an die Genossenschaft einen Gewinn von TEUR 39 abgeführt. Bei den unter Buchstaben c) bis g) genannten Unternehmen handelt es sich um Gesellschaften, deren Zweck die Vermietung von Immobilien ist. Treuhandvermögen Im Bilanzposten "Treuhandvermögen" (A 9) sind ausschließlich Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandforderungen handelt es sich um Forderungen an Kunden. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Bilanzposten "Sachanlagen" (A 12) sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 18.267.948 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 4.332.099 enthalten. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Erfüllungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wurden in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt. Die Unterschiedsbeträge wurden planmäßig auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (A 14) sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabebetrag und dem höheren Erfüllungsbetrag von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 6 (Vorjahr EUR 9) enthalten. Aktive latente Steuern Latente Steuern sind in Höhe des Überhangs aus der Gesamtdifferenzbetrachtung aktiviert. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf nachfolgend genannten Differenzen: - Bewertungsdifferenzen auf Forderungen an Kunden - Bewertungsdifferenzen auf Wertpapiere - Bewertungsdifferenzen auf Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen - Bewertungsdifferenzen auf Verbindlichkeiten gegenüber Kunden - Bewertungsdifferenzen auf Rückstellungen - ausgegliederte Pensionsrückstellungen Dem stehen passive latente Steuern auf folgende Differenzen gegenüber: - Beibehaltung steuerrechtlicher Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude - Bewertungsdifferenzen auf Wertpapiere Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 34,172 % zugrunde gelegt. Nachrangige Vermögensgegenstände In den folgenden Posten sind nachrangige Vermögensgegenstände enthalten:
Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.748.417 enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen):
In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 27.238.628 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) auf:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1) sind EUR 170.494.772 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Treuhandverbindlichkeiten Im Bilanzposten "Treuhandverbindlichkeiten" (P 4) sind ausschließlich Refinanzierungsmittel für Kredite ausgewiesen, die im eigenen Namen für fremde Rechnung gehalten werden. Bei diesen Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (P 1). Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (P 6) sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 15.711 (Vorjahr EUR 17.882) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind:
Eigenkapital Die unter dem Passivposten "Gezeichnetes Kapital" (P 12a) ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Sie unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und Risikosteuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung von Risiken gewährleisten. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremdwährungsposten In den Schulden sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 2.078.758 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente In der nachfolgenden Übersicht sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands einschließlich der in Bewertungseinheiten einbezogenen Derivate, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, dargestellt (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Die Fälligkeitsstruktur wird auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices"). (Angaben in TEUR):
Die Zinsswaps des Nichthandelsbestands sind mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag angegeben. Dabei haben wir die variablen Zinszahlungsströme mit Forward Rates - abgeleitet aus der aktuellen Zinsstrukturkurve - berechnet und diese - ebenso wie die fixen Zahlungsströme - mit der Swapkurve diskontiert. Die auf den Zeitraum vom jeweils letzten Zinstermin bis zum Bilanzstichtag entfallenden und im Jahresabschluss bereits berücksichtigten Zinsen sind im beizulegenden Zeitwert der Zinsswaps nicht enthalten und betragen TEUR 144. Die Zinsswaps wurden im Volumen von nominal TEUR 104.500 als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Die restlichen nominal TEUR 19.717 sind in Bewertungseinheiten mit Kundenforderungen in Form von Micro-Hedges einbezogen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen In den Zinserträgen (GuV 1) sind EUR -60 (Vorjahr EUR -164.540) negative Zinsen aus Einlagen bei der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Auf- und Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden insgesamt im Zinsergebnis erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 1.750 (Vorjahr EUR 521) erhöht. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands In dem Netto-Ergebnis des Handelsbestands sind enthalten:
Die Auflösung des Sonderpostens erfolgte, da er 50 % des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands überstiegen hat. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit EUR 39.247 (Vorjahr EUR 20.271) Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 10.833 (Vorjahr EUR 9.393) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 896.765 enthalten. Diese betreffen mit EUR 844.366 Erstattungen von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre. Steuern Die unter Einbeziehung der latenten Steuern ausgewiesenen Ertragsteuern weichen bei einem Steuersatz von 34,172 % von den erwarteten Ertragsteuern (errechnet aus ausgewiesenem Ergebnis vor Steuern und Steuersatz) insbesondere aufgrund steuerfreier Zuschreibungen auf Wertpapiere, steuerlich nicht angerechneter Einzelwertberichtigungen auf Forderungen sowie Steuererstattungen für Vorjahre um TEUR 5.574 ab. E. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats auf EUR 125.958. Die früheren Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats bzw. deren Hinterbliebene erhielten keine Bezüge von der Bank. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die zum 30.09.2014 bestehenden Pensionsverpflichtungen der Bank wurden auf den BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG übertragen. Die ab dem 01.10.2014 entstehenden Versorgungsverpflichtungen werden monatlich über die BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. ausfinanziert. Darüber hinaus entstehende Verpflichtungen aus Leistungsanpassungen werden durch Nachschusszahlungen an die BVV Pensionskasse bzw. BVV Versorgungskasse übertragen. Die Forderungen an und Verpflichtungen aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 752.182 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 6.406.133. Ausschüttungsgesperrte Beträge Ausschüttungsgesperrte Beträge bestanden zum 31. Dezember 2023 wie folgt:
Dem ausschüttungsgesperrten Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages in mindestens gleicher Höhe gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in Höhe von insgesamt EUR 4.368.285. Es handelt sich um Garantieverpflichtungen gegenüber dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. aus der Zugehörigkeit zum Garantieverbund durch Abgabe einer Garantieerklärung in Höhe von EUR 4.362.760 und um Haftsummenverpflichtungen aus Mitgliedschaften bei Genossenschaften in Höhe von EUR 5.525. Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 20 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genoverband e.V. Ludwig-Erhard-Allee 20 40227 Düsseldorf Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Diederichs, Thomas (Vorstandssprecher), Bankvorstand für den Marktbereich Reuter, Oliver, Bankvorstand für den Marktfolgebereich Soltau, Carsten, Bankvorstand für den Marktfolgebereich Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Nöhles, Heinz-Rainer, - Vorsitzender - , selbständiger Rechtsanwalt und Steuerberater Barking, Hans-Wilhelm, - stellvertretender Vorsitzender - , selbständiger Rechtsanwalt (bis 20.4.2023) Schumacher, Karl, - stellvertretender Vorsitzender - (seit 20.4.2023), selbständiger Kaufmann Beerdigungsinstitut Hellmich, Georg, Geschäftsführer H. u. G. Hellmich Immobilien GmbH Scholzen, Thomas, Geschäftsführer Stahlhandel Scholzen GmbH Schweers, Martin, selbständiger Tischlermeister (seit 20.4.2023) Veltman, Pamela, Geschäftsführerin Immobilien Beeskow GmbH Wolf, Sarah, angestellte Rechtsanwältin Angaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB In den Aufsichtsgremien folgender großer Kapitalgesellschaften nehmen Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter unserer Bank Mandate wahr:
Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.228.154,44 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 11.770,46 (Bilanzgewinn von EUR 1.239.924,90) - wie folgt zu verwenden:
Duisburg, 25. März 2024 Volksbank Rhein-Ruhr eG Der Vorstand Diederichs Reuter Soltau Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Volksbank Rhein-Ruhr eG, Duisburg Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volksbank Rhein-Ruhr eG, Duisburg (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Forderungen an Kunden a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf 1.472,1 Mio. EUR. Dies entspricht 68,1 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 18,0 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 64,4 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen im Wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben zunächst beurteilt, ob die Systeme bzw. Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. Unsere Prüfungshandlungen umfassten die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Bereiche und Prozesse. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse überzeugt. Hierbei stellen wir auf die eingerichteten Kontrollen der Genossenschaft ab. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurde neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile, die Gesamtzusage sowie das Neukreditgeschäft berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen an Kunden sind im Anhang im Abschnitt Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Diese lagen zum Zeitpunkt der Abgabe des Bestätigungsvermerks noch nicht vor. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen an die Bankenaufsicht (Mobilisation and Administration of Credit Claims (MACCs)) - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Marius Eisel.
Düsseldorf, 18. April 2024 Genoverband e.V. Karl-Heinz Tinter, Wirtschaftsprüfer Marius Eisel, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 28.05.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.228.154,44 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 11.770,46 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesVolksbank Rhein-Ruhr eG, DuisburgDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in 8 regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte 5 Ausschüsse eingerichtet. Der Sonderausschuss, Risikoausschuss, Kreditausschuss, Bauausschuss und Nominierungsausschuss traten im Jahr 2023 zu insgesamt 15 Sitzungen zusammen. Aus den Sitzungen der Ausschüsse ist dem Gesamtaufsichtsrat in 8 Sitzungen berichtet worden. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wurde Genoverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Veltman, Herr Hellmich und Herr Schumacher aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Schumacher ist wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Die Wiederwahl von Frau Veltman und Herrn Hellmich ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Duisburg, 18. April 2024 Der Aufsichtsrat Vorsitzender Nöhles Volksbank Rhein-Ruhr eG, DuisburgAnlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")Die Volksbank Rhein-Ruhr eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Volksbank Rhein-Ruhr eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Volksbank Rhein-Ruhr eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 47.476. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 249,4. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 23.189. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 6.006 und betreffen sowohl laufende wie auch latente Steuern. Die Volksbank Rhein-Ruhr eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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