CARARO Vertriebs- u. Service GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Möslein seit 19.1.2023 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
myonlinepanel GmbHRosdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß der Größenklassifizierung nach § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmals die handelsrechtlichen Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angewandt. Sofern eine Änderung bei der Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzpositionen vorgenommen wurde, wird dies bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Positionen beziehungsweise bei den Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz berücksichtigt. Die Gliederung der Posten der Bilanz ist mit der des Vorjahres vergleichbar. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG in 2010 nicht angepasst. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Soweit Entwicklungskosten aktiviert wurden, wurden diese zu Herstellungskosten bewertet. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. FinanzanlagenFinanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzIn den Finanzanlagen sind Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Investmentanteile mit einem Buchwert in Höhe von TEUR TEUR 128,3 und einem beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 122,4 enthalten, bei denen zum Bilanzstichtag auf eine Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB verzichtet wurde. Der Verzicht erfolgte, da es sich nicht um eine dauernde Wertminderung handelt, weil bei den festverzinslichen Wertpapieren die Rückzahlung zum Nennwert gesichert ist und bei den Investmentanteilen und Aktien mittelfristig mit einer Kurssteigerung gerechnet werden kann. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 134,6 (Vorjahr: TEUR 49,1) enthalten. Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 47,4 (Vorjahr: TEUR 25,0) enthalten. Ergänzende AngabenGeschäftsführung
ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Rosdorf, 26. Juli 2011 Jörg Rosenbauer, Dr. Hans-Peter Volkmer Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29. Juli 2011 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. |
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