R & P
Ruffert Ingenieurgesellschaft mbH
Erfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.203,00 |
60.634,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
25,00 |
25,00 |
| II.
Sachanlagen |
43.428,00 |
60.609,00 |
| III.
Finanzanlagen |
23.750,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.643.930,28 |
1.714.190,67 |
| I.
Vorräte |
400.702,92 |
274.793,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
841.048,64 |
130.634,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
402.178,72 |
1.308.762,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
38.599,58 |
43.403,68 |
| Summe
Aktiva |
1.749.732,86 |
1.818.228,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.243.204,47 |
1.240.222,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
2.556,46 |
2.556,46 |
| II.
Gewinnrücklagen |
0,00 |
0,00 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
575.314,98 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
641.899,08 |
| V.
Bilanzgewinn |
1.220.196,34 |
|
| B.
Rückstellungen |
209.901,00 |
340.136,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
296.627,39 |
237.869,35 |
| Summe
Passiva |
1.749.732,86 |
1.818.228,35 |
Anhang
1. Allgemein
a)
Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Die R & P Ruffert Ingenieurgesellschaft mbH hat
ihren Sitz in Erfurt. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Jena unter HRB 103272 eingetragen.
b)
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der R & P Ruffert
Ingenieurgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
2. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde unter Anwendung der Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches §§ 265 Abs. 1 S.2 HGB, 266
HGB aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
3. zur Bilanzierung und Bewertung
a) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
· Anteile
an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden nach der
Percentage-of-Completion-Methode unter
Berücksichtigung der Vorgaben des IDW bewertet.
Hierbei wurden angemessene Risikoabschläge nach dem
Vorsichtsprinzip vorgenommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
4. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen beinhalten Forderungen gegenüber der
Gesellschafterin in Höhe von € 581.529,13
(Vorjahr: € 0,00).
b)
Saldierung Anzahlungen mit unfertigen Leistungen
Die erhaltenen Anzahlungen wurden in Ausübung
des Wahlrechts nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von
den unfertigen Leistungen abgesetzt:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung |
|
€ |
€ |
€ |
Unfertige Leistungen |
8.047.616,80 |
8.905.852,93 |
-858.236,13 |
Erhaltene Anzahlungen |
-7.646.913,88 |
-8.631.059,21 |
984.145,33 |
|
400.702,92 |
274.793,72 |
125.909,20 |
c)
Eigenkapital
Das Stammkapital wurde noch nicht auf Euro
umgestellt. Es beträgt 50.000 DM (umgerechnet €
25.564,59).
Die Gesellschaft hält erworbene eigene Anteile
in Höhe von € 2.556,46.
Die Bilanz wurde nach der (teilweisen) Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der in den Bilanzgewinn
einbezogene Gewinnvortrag des Vorjahres beträgt
1.217.214,06 €.
d)
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 280.998,55 (Vorjahr: € 211.163,66).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr und bis zu 5
Jahren beträgt € 15.628,84 (Vorjahr: €
26.705,69).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen wie im Vorjahr nicht.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 25.587,91.
e)
Nicht bilanzierte sonstige finanziellen
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von € 221.760,18 aus
Mietverträgen, in Höhe von € 123.180,63 aus
Leasingverträgen sowie in Höhe von €
49.066,86 aus Wartungsverträgen.
Bei dieser Bewertung wurden die Miet- u.
Leasingverträge mit der tatsächlichen
Restlaufzeit und alle übrigen einzubeziehenden
Verträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren nach dem
Bilanzstichtag bewertet. Damit wurde der Zeitraum
herangezogen, den die Gesellschaft ernsthaft zur
Erfüllung der Verpflichtung in Aussicht nimmt.
Die Restlaufzeit liegt zwischen 1 und 61 Monaten.
5. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 16.8.2024.
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