Kordik & Wolf GmbHLiquidiert

82140 Olching, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 150702
Eingetragen
7.1.2004
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
Durchführung von Spenglerei- und Bedachungsarbeiten, Fassadenbau sowie Dachbegrünung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ferdinand Kordik
seit 12.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Olching
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kordik & Wolf GmbH i.L.

Olching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 20.945,50 34.882,50
I. Sachanlagen 7.745,50 21.682,50
II. Finanzanlagen 13.200,00 13.200,00
B. Umlaufvermögen 411.116,61 1.713.481,78
I. Vorräte 0,00 831.596,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.482,78 357.418,41
davon gegen Gesellschafter 0,00 1,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 354.633,83 524.467,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.000,00 2.325,00
Aktiva 434.062,11 1.750.689,28

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 294.534,03 726.204,07
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.249,10 1.249,10
III. Gewinnrücklagen 17.932,00 17.932,00
IV. Gewinnvortrag 152.022,97  
V. Jahresüberschuss 98.329,96  
VI. Bilanzgewinn / Bilanzverlust   682.022,97
davon Gewinn-/Verlustvortrag   499.683,34
B. Rückstellungen 114.408,00 251.690,05
C. Verbindlichkeiten 25.120,08 772.795,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 25.120,08 772.795,16
Passiva 434.062,11 1.750.689,28

Anhang (Offenlegung)

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Firma: Kordik & Wolf GmbH i. L.

Sitz/Anschrift: Lenauweg 6
82140 Olching (seit 1.1.2023)

Registergericht München

Eintragung ins
Handelsregister: HRB 150702

Eröffnung Liquidation: Liquidationsbeschluss 15.11.2023
Liquidation mit Ablauf 31.12.2023

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264 a Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses für kleine Kapitalgesellschaften § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Vorliegender Jahresabschluss der Kordik & Wolf GmbH i.L. zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs i.d.F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze blieben unverändert. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die Zugänge zu den Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Soweit Herstellungskosten vorliegen, wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einschließlich des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.
Bei der Bewertung nach handelsrechtlichen Grundsätzen wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibung wurde hierbei im Jahr der Anschaffung zeitanteilig (prt) berechnet. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 (2) S.1 HGB lagen nicht vor bzw. wurde von dem Wahlrecht zu deren Aktivierung kein Gebrauch gemacht. Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die ggfs. um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR i.S. § 6 Abs. 2 EStG (steuerlich: Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Jahr des Zugangs auch handelsrechtlich in voller Höhe abgeschrieben, da der Posten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt.

Für das gesamte Anlagevermögen wurde, soweit erforderlich, eine Bewertung zum niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einschließlich des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Wertberichtigungen werden geltend gemacht durch Einzelwertberichtigungen, soweit Einzelrisiken erkennbar sind, und zur Abgeltung eines allgemeinen Kreditrisikos durch Pauschalwertberichtigungen, soweit bis zum Tag der Bilanzaufstellung Forderungen, die einem solchen Risiko unterliegen, noch nicht beglichen sind.
Soweit Forderungen in Fremdwährung vorliegen, erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. Soweit die Wechselkurse zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages niedriger als der Kurs am Entstehungstag sind, werden diese der Bewertung zu Grunde gelegt. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag gem. § 256 a HGB.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinsituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit Verbindlichkeiten in Fremdwährung vorliegen, erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. Soweit die Wechselkurse zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages höher als der Kurs am Entstehungstag sind, werden diese der Bewertung zu Grunde gelegt. Bei Restlaufzeiten bis zu einem Jahr erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag gem. § 256 a HGB.

IV. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bis auf einbehaltene Bausicherheitsleistungen sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Forderungen gegen Gesellschafter oder verbundene Unternehmen bestehen i.H.v. 0,00 EUR.

2. Eigenkapital

Der Gewinnvortrag beträgt 152.022,97 EUR (Vorjahr: 499.683,34 EUR).

Durch Erstanwendung der  Bewertungsvorgaben des § 253 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 HGB i.d.F. BilMoG wurde zum 01.01.2010 aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen eine Teilauflösung zu den Pensionsrückstellungen (Erfüllungsbetrag lt. Gutachten 01.01.2010: Euro 1.150,00. Teilwert der Pensionsverpflichtung 31.12.2009 gem. § 6a EStG nach Gutachten Euro 19.082) in Höhe von Euro 17.932 erforderlich. Das Wahlrecht Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die bestehende Pensionsverpflichtung beizubehalten, wurde nicht in Anspruch genommen, womit die Auflösung durch eine erfolgsneutrale Verrechnung mit den Gewinnrücklagen zum 1.1.2010 erfolgte.

3. Verbindlichkeiten

Laufzeit der Verbindlichkeiten:
- bis zu einem Jahr in Höhe von 25.120,08 EUR (Vorjahr: 772.795,16 EUR) 
- mehr als ein Jahr in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR)
-- mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahre in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR)
-- mehr als fünf Jahre in Höhe von 0,00 EUR.(Vorjahr: 0,00 EUR)

Dabei sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) durch Sicherungsübereignungen und zudem teilweise durch Abtretung einer Lebensversicherung und Bürgschaften besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

V. Sonstige Angaben

1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer und Auszubildende ( § 285 Nr. 7 HGB)

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich auf 0 Arbeitnehmer.

2. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht nach § 251 HGB anzugeben sind (§ 285 Nr. 3a HGB)

(Angaben in EUR)
Wartungsverpflichtung    0,00

0,00

3. Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft bürgt für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von  0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) .

sonstige Berichtsbestandteile


Olching, 26.03.2024

Ferdinand Kordik
Geschäftsführer / Liquidator

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2024 festgestellt.

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